Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Geforderte Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu beachten (§ 42, Abs. 1 VgV). Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, dass
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer im § 123, Abs. GWB genannten Straftat oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist
- gegen das Unternehmen keine Geldbußen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in einer § 123, Abs. 1 GWB genannten Straftat oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig festgestellt worden ist
- weder durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, noch auf sonstige geeignete Weise nachzuweisen ist, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidität befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt werden kann
- das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
- das Unternehmen weder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnte, noch versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Die vorstehende Erklärung ist durch Unterzeichnung des beigefügten Formblattes abzugeben. Sofern sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, ist die vorgenannte Erklärung auch von diesen Unternehmen zu erbringen.
2. Erklärung, dass der Jahresumsatz im Mittel in den letzten fünf Jahren mindestens 500.000 EUR (Brutto) betragen hat (auf Verlagen des Auftraggebers ist dieses entsprechend bei Bedarf nachzuweisen).
3. Erklärung darüber, dass der Bewerber über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt. Hierzu sind für Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 2.500.000 EUR (jeweils 2-fach maximiert pro Jahr) abgedeckt. Dieser Nachweis ist bereits bei Angebotsabgabe entsprechend durch eine Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Sofern sich ein Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazität eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen mit abzugeben. Bedient sich der Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die mit der Verpflichtungserklärung gemäß § 4 der Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm oder ihr die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
4. b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/die Bietergemeinschaft folgende Er-klärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
- mindestens drei Referenzobjekte aus dem Schulbau, davon müssen mindestens zwei Objekte aus dem Sanierungsbereich von Schulbauten (Bauen im Bestand) erfolgt sein. Zudem sind mindestens Bruttobaukosten in Höhe von 2.000.000 EUR die Mindestgrundlage. Referenzen mit geringerem Wert werden nicht berücksichtigt. In den Referenzen ist der Auftraggeber, das Gebäude, die gesamte Planungs- und Bauzeit, die Kostengruppen 300 und 400, sowie die erbrachten Planungsleistungen darzulegen.
- Erfahrung/fachliche Eignung (je Bewerber, bei Bietergemeinschaften je Architekturbüro und je Tragwerksplaner einzeln): Angaben der Projektleiter, Architekt, Statiker und Bauleiter allgemein, Gesamtanzahl der Mitarbeiter je Büro, davon tätig im Schulbau, Darstellung der technischen Leistungsfähigkeit des Büros, einschließlich Nennung sämtlicher digitalen Schnittstellen (Voraussetzung hier ist, dass der Datenaustausch aller Dokumente im pdf-Format erfolgt, Planunterlagen zusätzlich im dwg-/dxf-Format, Ausschreibungen komplett im GAEB-Format d81).
5. c) Organisation/Stellvertretung
Jedes Büro hat mindestens einen Stellvertreter namentlich zu benennen, der für die Ausfallzeiten bei Urlaub oder im Krankheitsfall die temporäre Vertretung übernimmt.