Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise
Unteraufträge erteilt werden.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs
gemäß Teilnahmeantrag.
Der GP-Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft hat für sich
sowie für alle Unterauftragnehmer, welche die unter Absatz
II.2.4 genannten Leistungen tatsächlich erbringen, die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie nachfolgend
aufgeführt nachzuweisen.
1.3.1
Erklärung des Bewerbers sowie aller Unterauftragnehmer über
die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Architekten und
Fachingenieure (inkl. Büroinhaber) in den letzten drei
Geschäftsjahren.
1.3.2
Liste des Bewerbers sowie aller Unterauftragnehmer der
wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen
mit Angabe der Gesamtbauwerkskosten, der Leistungszeit, des
Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
1.3.3
Textliche und bildliche Präsentation von Referenzobjekten des
für das Leistungsbild verantwortlichen Planungsbüros. Es sind
im Wesentlichen realisierte Referenzobjekte zu nennen, dessen
Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistung
hinsichtlich Komplexität, Umfang und technischem und
architektonischem Anspruch vergleichbar sind. Für das
Leistungsbild Gebäude sind 2 Referenzobjekte nachzuweisen.
Für alle anderen Leistungsbilder ist der Nachweis eines
Referenzobjektes ausreichend.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich
genauer Beschreibung der Bauaufgabe, aussagekräftigen
Plänen, Fotos/Bildern, repräsentativen Auszügen der
Planungsunterlagen, Angabe Baukosten (Summe KG
300+400+KG 500), Angabe BGF/NRF nach DIN 277, Angabe
von Auftraggebern, Leistungszeit, Dauer der Planung, Dauer
der Ausführung, und der bearbeiteten Leistungsphasen gemäß
HOAI, auf jeweils max. 3 Seiten, Format max. DIN A 3 erfolgen.
Textliche Darstellung der bisherigen Erfahrungen als
Generalplaner anhand des genannten Referenzobjekts
(max. 1/2 DIN A4 Seite).
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der
Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen
Anforderungen werden die in den bereitgestellten Matrizen
aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
In der 2. Stufe des Verfahrens wird mit der Angebotserstellung
ein Lösungsvorschlag als Projektskizze mit ersten
architektonischen Überlegungen verlangt. Bei Bedarf sind
Fachplaner, z.B. Verkehrsplaner beratend zu beteiligen. Die
Darstellungen mit kurzen Erläuterungen sollen auf maximal 3
DIN A1 Plänen (hoch) dargestellt werden.
Die Projektskizze wird pauschal mit einem Honorar von 32.000
EUR einschließlich aller Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer vergütet. Diese Pauschale wird im Auftragsfall auf das Honorar angerechnet. Für die Erstellung des Modells erhalten die Teilnehmer eine weitere Pauschale von 1.000€ netto.
Hinweis:
Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben
gemeinschaftlich die geforderten Referenzen vorzulegen. Der
Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften können dabei
Referenzen aller Mitglieder der Bewerber-/Bieter- und
Arbeitsgemeinschaft zugerechnet werden.
Ist vorgesehen, einzelne Leistungen an eine
Unterauftragnehmerin oder einen Unterauftragnehmer zu
vergeben und soll deren oder dessen Eignung bei der
Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden, sind diese
Leistungen schlüssig darzustellen und die nachfolgenden
Ausführungen zur Eignungsleihe zu beachten.
Im Fall einer Eignungsleihe, sind die Referenzen jeweils für das
Büro vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft.
Zudem ist eine Erklärung dieses Büros vorzulegen, dass dem
Bewerber die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung
gestellt werden und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Für die notwendigen Erklärungen sind die den
Vergabeunterlagen beigefügten Muster zu verwenden.