Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte im Bereich der Objekt- und Tragwerksplanung von
Verkehrsanlagen und konstruktiven
Ingenieurbauwerken der letzten drei Geschäftsjahre ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 5 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 13 Beschäftigten. (Wichtung 10%)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung,
voraussichtliche Projektposition) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 5%)
Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge (Wichtung 75%):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 6 Referenzen (2 Referenzen pro Leistungsbereich) erreicht
werden:
- 2 Referenzen für Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §47 HOAI
- 2 Referenzen für Objektplanung Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke: Brücken, Tunnel- und
Trogbauwerke,
Untergrundbahnhöfe) für Verkehrsanlagen gemäß §43 HOAI
- 2 Referenzen für Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete
Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden
Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
1) 2 Referenzen für Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §47 HOAI (Wichtung 20%, 10% je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- innerörtliche Anlagen des Straßenverkehrs
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI , LPH 1 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig
erbracht
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte vergeben werden:
(Wichtung 50%)
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten für die Objektplanung Verkehrsanlagen: Mindestpunktzahl ab 1,5 Mio.
Euro, Höchstpunktzahl ab 4,5 Mio. Euro (jeweils netto)
2) 2 Referenzen für die Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß §43 HOAI
(Wichtung 35%, 17,50% je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Brücken, Tunnel- und Trogbauwerke,
Untergrundbahnhöfe) § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte vergeben werden:
(Wichtung 40%)
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 1 Mio. Euro, Höchstpunktzahl ab 7 Mio. Euro
(jeweils netto)
Weitere Anforderungen:
- die Planung des konstruktiven Ingenieurbauwerks wurde im Bereich von Bahnanlagen erbracht (Wichtung 5%)
- Ortslage innerorts (Wichtung 5%)
3) 2 Referenzen für die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (Wichtung 20%, 10% je Referenz)
Mindestanforderungen (Wichtung 50%):
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Mindesthonorarzone III oder höher
- Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre
- Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1 bis 3 vollständig erbracht
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte vergeben werden:
(Wichtung 50%)
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten für die Tragwerksplanung: Mindestpunktzahl ab 1 Mio. Euro,
Höchstpunktzahl ab 7 Mio. Euro (jeweils netto)