Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Einfeldsporthalle in Sindorf. Aufgrund stetig wachsender Schülerzahlen und hoher Anforderungen an Flexibilität bei der Raumnutzung wurde 2021 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ein Vorentwurf erstellt. Dieser wird in der zweiten Stufe dieses VgV-Verfahrens veröffentlicht und dient zur Orientierung für die weitere Planung. Demnach wird eine Holzelement-/ Modulbauweise beabsichtigt. Das Schulgebäude wird im Neubaugebiet Vogelruther Feld auf einem freien Baugrundstück errichtet. Das Grundstück wird durch die "Astrid-Lindgren-Straße" im Norden, die Straße "Zum Vogelrutherfeld" im Osten und die parkähnliche Wegführung im Süden und Westen definiert. Der Schulbaukörper wird als kompaktes Rechteck auf der Ostseite des Grundstücks platziert und passt sich somit gut in die vorhandene Bebauung ein. Die Sporthalle ist zur Straße "Zum Vogelrutherfeld" orientiert und definiert mit dem Schulgebäude den am Vogelruther Feld geplanten öffentlichen Platz. Die Raumkonzeption soll als Cluster multifunktional nutzbar sein. Jeweils vier Klassenräume bilden dabei ein Modul mit Mehrzweckraum und vorgelagerter Terrasse. Durch Aufweitungen im Flur ist dieser individuell nutzbar. Innerhalb des Clusters werden jeweils zwei Klassenräume einem Differenzierungsraum zugeordnet. Der Zugang zur Sporthalle erfolgt unmittelbar über den zwischen den Gebäuden liegenden Schulhof. Das Foyer ermöglicht den direkten Zugang in die Halle oder den Zugang in die jeweiligen Umkleide- und Sanitärbereiche. An die Sporthalle grenzt an der südlichen Hallenhälfte ein ausreichend dimensionierter Geräteraum. Die Nutzfläche der Grundschule beläuft sich auf 2.275 m2 und die Nutzfläche der Einfeldsporthalle auf 589 m2. Die vorläufige Kostenermittlung setzt sich wie folgt zusammen: - KG 300 6.459.173 EUR - KG 400 1.882.687 EUR - KG 500 808.495 EUR - KG 600 704.544 EUR
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-27.
Auftragsbekanntmachung (2022-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2021_112
Kurze Beschreibung:
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Einfeldsporthalle in Sindorf.
Aufgrund stetig wachsender Schülerzahlen und hoher Anforderungen an Flexibilität bei der Raumnutzung wurde 2021 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ein Vorentwurf erstellt. Dieser wird in der zweiten Stufe dieses VgV-Verfahrens veröffentlicht und dient zur Orientierung für die weitere Planung. Demnach wird eine Holzelement-/ Modulbauweise beabsichtigt.
Das Schulgebäude wird im Neubaugebiet Vogelruther Feld auf einem freien Baugrundstück errichtet. Das Grundstück wird durch die "Astrid-Lindgren-Straße" im Norden, die Straße "Zum Vogelrutherfeld" im Osten und die parkähnliche Wegführung im Süden und Westen definiert.
Der Schulbaukörper wird als kompaktes Rechteck auf der Ostseite des Grundstücks platziert und passt sich somit gut in die vorhandene Bebauung ein. Die Sporthalle ist zur Straße "Zum Vogelrutherfeld" orientiert und definiert mit dem Schulgebäude den am Vogelruther Feld geplanten öffentlichen Platz.
Die Raumkonzeption soll als Cluster multifunktional nutzbar sein. Jeweils vier Klassenräume bilden dabei ein Modul mit Mehrzweckraum und vorgelagerter Terrasse. Durch Aufweitungen im Flur ist dieser individuell nutzbar. Innerhalb des Clusters werden jeweils zwei Klassenräume einem Differenzierungsraum zugeordnet.
Der Zugang zur Sporthalle erfolgt unmittelbar über den zwischen den Gebäuden liegenden Schulhof. Das Foyer ermöglicht den direkten Zugang in die Halle oder den Zugang in die jeweiligen Umkleide- und Sanitärbereiche. An die Sporthalle grenzt an der südlichen Hallenhälfte ein ausreichend dimensionierter Geräteraum.
Die Nutzfläche der Grundschule beläuft sich auf 2.275 m2 und die Nutzfläche der Einfeldsporthalle auf 589 m2.
Die vorläufige Kostenermittlung setzt sich wie folgt zusammen:
- KG 300 6.459.173 EUR
- KG 400 1.882.687 EUR
- KG 500 808.495 EUR
- KG 600 704.544 EUR
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Einfeldsporthalle in Sindorf.
Aufgrund stetig wachsender Schülerzahlen und hoher Anforderungen an Flexibilität bei der Raumnutzung wurde 2021 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ein Vorentwurf erstellt. Dieser wird in der zweiten Stufe dieses VgV-Verfahrens veröffentlicht und dient zur Orientierung für die weitere Planung. Demnach wird eine Holzelement-/ Modulbauweise beabsichtigt.
Das Schulgebäude wird im Neubaugebiet Vogelruther Feld auf einem freien Baugrundstück errichtet. Das Grundstück wird durch die "Astrid-Lindgren-Straße" im Norden, die Straße "Zum Vogelrutherfeld" im Osten und die parkähnliche Wegführung im Süden und Westen definiert.
Der Schulbaukörper wird als kompaktes Rechteck auf der Ostseite des Grundstücks platziert und passt sich somit gut in die vorhandene Bebauung ein. Die Sporthalle ist zur Straße "Zum Vogelrutherfeld" orientiert und definiert mit dem Schulgebäude den am Vogelruther Feld geplanten öffentlichen Platz.
Die Raumkonzeption soll als Cluster multifunktional nutzbar sein. Jeweils vier Klassenräume bilden dabei ein Modul mit Mehrzweckraum und vorgelagerter Terrasse. Durch Aufweitungen im Flur ist dieser individuell nutzbar. Innerhalb des Clusters werden jeweils zwei Klassenräume einem Differenzierungsraum zugeordnet.
Der Zugang zur Sporthalle erfolgt unmittelbar über den zwischen den Gebäuden liegenden Schulhof. Das Foyer ermöglicht den direkten Zugang in die Halle oder den Zugang in die jeweiligen Umkleide- und Sanitärbereiche. An die Sporthalle grenzt an der südlichen Hallenhälfte ein ausreichend dimensionierter Geräteraum.
Die Nutzfläche der Grundschule beläuft sich auf 2.275 m2 und die Nutzfläche der Einfeldsporthalle auf 589 m2.
Die vorläufige Kostenermittlung setzt sich wie folgt zusammen:
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YY5Q
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YY5Q
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Einfeldsporthalle in Sindorf.
Aufgrund stetig wachsender Schülerzahlen und hoher Anforderungen an Flexibilität bei der Raumnutzung wurde 2021 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ein Vorentwurf erstellt. Dieser wird in der zweiten Stufe dieses VgV-Verfahrens veröffentlicht und dient zur Orientierung für die weitere Planung. Demnach wird eine Holzelement-/ Modulbauweise beabsichtigt.
Aufgrund stetig wachsender Schülerzahlen und hoher Anforderungen an Flexibilität bei der Raumnutzung wurde 2021 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ein Vorentwurf erstellt. Dieser wird in der zweiten Stufe dieses VgV-Verfahrens veröffentlicht und dient zur Orientierung für die weitere Planung. Demnach wird eine Holzelement-/ Modulbauweise beabsichtigt.
Das Schulgebäude wird im Neubaugebiet Vogelruther Feld auf einem freien Baugrundstück errichtet. Das Grundstück wird durch die "Astrid-Lindgren-Straße" im Norden, die Straße "Zum Vogelrutherfeld" im Osten und die parkähnliche Wegführung im Süden und Westen definiert.
Das Schulgebäude wird im Neubaugebiet Vogelruther Feld auf einem freien Baugrundstück errichtet. Das Grundstück wird durch die "Astrid-Lindgren-Straße" im Norden, die Straße "Zum Vogelrutherfeld" im Osten und die parkähnliche Wegführung im Süden und Westen definiert.
Der Schulbaukörper wird als kompaktes Rechteck auf der Ostseite des Grundstücks platziert und passt sich somit gut in die vorhandene Bebauung ein. Die Sporthalle ist zur Straße "Zum Vogelrutherfeld" orientiert und definiert mit dem Schulgebäude den am Vogelruther Feld geplanten öffentlichen Platz.
Der Schulbaukörper wird als kompaktes Rechteck auf der Ostseite des Grundstücks platziert und passt sich somit gut in die vorhandene Bebauung ein. Die Sporthalle ist zur Straße "Zum Vogelrutherfeld" orientiert und definiert mit dem Schulgebäude den am Vogelruther Feld geplanten öffentlichen Platz.
Die Raumkonzeption soll als Cluster multifunktional nutzbar sein. Jeweils vier Klassenräume bilden dabei ein Modul mit Mehrzweckraum und vorgelagerter Terrasse. Durch Aufweitungen im Flur ist dieser individuell nutzbar. Innerhalb des Clusters werden jeweils zwei Klassenräume einem Differenzierungsraum zugeordnet.
Die Raumkonzeption soll als Cluster multifunktional nutzbar sein. Jeweils vier Klassenräume bilden dabei ein Modul mit Mehrzweckraum und vorgelagerter Terrasse. Durch Aufweitungen im Flur ist dieser individuell nutzbar. Innerhalb des Clusters werden jeweils zwei Klassenräume einem Differenzierungsraum zugeordnet.
Der Zugang zur Sporthalle erfolgt unmittelbar über den zwischen den Gebäuden liegenden Schulhof. Das Foyer ermöglicht den direkten Zugang in die Halle oder den Zugang in die jeweiligen Umkleide- und Sanitärbereiche. An die Sporthalle grenzt an der südlichen Hallenhälfte ein ausreichend dimensionierter Geräteraum.
Der Zugang zur Sporthalle erfolgt unmittelbar über den zwischen den Gebäuden liegenden Schulhof. Das Foyer ermöglicht den direkten Zugang in die Halle oder den Zugang in die jeweiligen Umkleide- und Sanitärbereiche. An die Sporthalle grenzt an der südlichen Hallenhälfte ein ausreichend dimensionierter Geräteraum.
Die Nutzfläche der Grundschule beläuft sich auf 2.275 m2 und die Nutzfläche der Einfeldsporthalle auf 589 m2.
Die vorläufige Kostenermittlung setzt sich wie folgt zusammen:
- KG 300 6.459.173 EUR
- KG 400 1.882.687 EUR
- KG 500 808.495 EUR
- KG 600 704.544 EUR
Das vorliegende VgV-Verfahren der Generaplanungsleistung umfasst folgende Leistungsbilder:
- Objektplanung Gebäude (vgl. LP 3 bis 9 gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI),
- Objektplanung Freianlagen (vgl. LP 1 bis 9 gemäß Anlage 11 zu §39 HOAI),
- Tragwerksplanung (vgl. LP 1 bis 6 gemäß Anlage 14 zu §51 HOAI),
- Technische Ausrüstung (vgl. LP 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
- Bauphysik (vgl. LP 1 bis 7 gemäß Anlage 1 zu §3 HOAI, 1.2.2, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Raumakustik)
- Brandschutz (vgl. LP 1 bis 9 gemäß Absatz 1.4 zu AHO Heft 17)
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung beinhaltet ebenfalls die Planung und Mehrkostenaufstellung zur Entscheidungsfindung der Umplanung der Sporthalle in eine Mehrzweckhalle, Vergrößerung der Foyers/Aula und Verschwenkung des Gebäudes.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung des Vertrages kann aufgrund von Bauzeitverlängerung notwendig werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise/optional gemäß HOAI, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderung des Projekts:
1. Stufe: Leistungsphasen 1+2
2. Stufe: Leistungsphasen 3+4
3. Stufe: Leistungsphase 5
4. Stufe: Leistungsphasen 6+7
5. Stufe: Leistungsphasen 8+9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baugrundstück Neubau Grundschule Sindorf Vogelruther Feld 50170 Kerpen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Mitarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur berechtigt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestumsatz (Summe im Mittel) über die letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) für Leistungen gemäß HOAI § 34 Objektplanung und HOAI § 55 Technische Ausrüstung 1.000.000 EUR netto/Jahr.
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 3.000.000 EUR
b) für sonstige Schäden 3.000.000 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Anzahl der festangestellten Architekten / Ingenieure in der Objektplanung und Technischen Ausrüstung…
… (Mindestanforderung: 6 festangestellte Architekten / Ingenieure in Summe für den Generalplaner)
… mit einer Bürozugehörigkeit von min. 3 Jahren
- Anzahl der bearbeiteten Projekte für öffentliche Bauherren im Zeitraum 01/2016 - 12/2021
- Anzahl der bearbeiteten Neubau-Projekte in Holzelement-/ Modulbauweise im Zeitraum 01/2016 - 12/2021
Mindeststandards:
Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 7.n) sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen zur Bewertung der Komplexität unter folgenden Aspekten:
1. Zwei Neubau-Referenzprojekte aus Objektplanung Gebäude mit folgenden Anforderungen:
- Die Kosten für KG 300 müssen je Projekt mehr als 2.500.000 Mio. EUR brutto betragen.
- Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
- Beide Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein.
2. Zwei Neubau-Referenzprojekte aus TGA-Planung Anlagengruppe 1-3 mit folgenden Anforderungen:
- Die Kosten für KG 410-430 müssen je Projekt mehr als 400.000 EUR brutto betragen.
- Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
3. Zwei Neubau-Referenzprojekte aus TGA-Planung Anlagengruppe 4-5 mit folgenden Anforderungen:
- Die Kosten für KG 440-450 müssen je Projekt mehr als 350.000 EUR brutto betragen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Abtrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Abtrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.