Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) als Auftraggeber (AG) der im folgenden beschriebenen Maßnahme „Abstellanlage Berufsschule“ plant in Heidelberg in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Haltestelle „Berufsschule“, eine dezentrale Abstellanlage für Straßenbahnen zu errichten. Die Abstellanlage ist betriebliche Voraussetzung zur Sicherstellung der Betriebsabwicklung während der Baumaßnahme „Neubau Straßenbahn-Betriebshof Bergheimer Straße“ in Heidelberg und wird für die Kapazitätserweiterungen des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Generalplanerleistungen für die Straßenbahn-Abstellanlage mit folgenden Planungsleitungen: - Verkehrsanlagenplanung - Gebäude und Innenräume - Ingenieurbauwerke - Freianlagen - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 288-22-EK7
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) als Auftraggeber (AG) der im folgenden beschriebenen Maßnahme „Abstellanlage Berufsschule“ plant in Heidelberg in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Haltestelle „Berufsschule“, eine dezentrale Abstellanlage für Straßenbahnen zu errichten.
Die Abstellanlage ist betriebliche Voraussetzung zur Sicherstellung der Betriebsabwicklung während der Baumaßnahme „Neubau Straßenbahn-Betriebshof Bergheimer Straße“ in Heidelberg und wird für die Kapazitätserweiterungen des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) benötigt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Generalplanerleistungen für die Straßenbahn-Abstellanlage mit folgenden Planungsleitungen:
- Verkehrsanlagenplanung
- Gebäude und Innenräume
- Ingenieurbauwerke
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) als Auftraggeber (AG) der im folgenden beschriebenen Maßnahme „Abstellanlage Berufsschule“ plant in Heidelberg in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Haltestelle „Berufsschule“, eine dezentrale Abstellanlage für Straßenbahnen zu errichten.
Die Abstellanlage ist betriebliche Voraussetzung zur Sicherstellung der Betriebsabwicklung während der Baumaßnahme „Neubau Straßenbahn-Betriebshof Bergheimer Straße“ in Heidelberg und wird für die Kapazitätserweiterungen des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) benötigt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Generalplanerleistungen für die Straßenbahn-Abstellanlage mit folgenden Planungsleitungen:
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-28 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 229-659504
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 12.12.2022, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 12.12.2022, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) als Auftraggeber (AG) der im folgenden beschriebenen Maßnahme „Abstellanlage Berufsschule“ plant in Heidelberg in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Haltestelle „Berufsschule“, eine dezentrale Abstellanlage für Straßenbahnen zu errichten.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) als Auftraggeber (AG) der im folgenden beschriebenen Maßnahme „Abstellanlage Berufsschule“ plant in Heidelberg in unmittelbarer Nähe zur vorhandenen Haltestelle „Berufsschule“, eine dezentrale Abstellanlage für Straßenbahnen zu errichten.
Die Abstellanlage ist betriebliche Voraussetzung zur Sicherstellung der Betriebsabwicklung während der Baumaßnahme „Neubau Straßenbahn-Betriebshof Bergheimer Straße“ in Heidelberg und wird für die Kapazitätserweiterungen des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) benötigt.
Die Abstellanlage ist betriebliche Voraussetzung zur Sicherstellung der Betriebsabwicklung während der Baumaßnahme „Neubau Straßenbahn-Betriebshof Bergheimer Straße“ in Heidelberg und wird für die Kapazitätserweiterungen des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) benötigt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Generalplanerleistungen für die Straßenbahn-Abstellanlage mit folgenden Planungsleitungen:
- Verkehrsanlagenplanung
- Gebäude und Innenräume
- Ingenieurbauwerke
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Leistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen. Diese lauten wie folgt:
- Mindestens 3 Unternehmensreferenzen aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Nach ihrer Art vergleichbar sind Referenzprojekte, die die Koordination und Steuerung in Generalplanerfunktion unterschiedlicher Gewerke für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (Schiene nach BOStrab oder EBO) umfassen.
- Mindestens 3 Unternehmensreferenzen aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Nach ihrer Art vergleichbar sind Referenzprojekte, die die Koordination und Steuerung in Generalplanerfunktion unterschiedlicher Gewerke für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (Schiene nach BOStrab oder EBO) umfassen.
- Eine vergleichbare Komplexität bezieht sich auf die inhaltlichen Anforderungen einer Abstellanlage auf der Gesamtfläche zwischen den Gebäuden, den Verkehrsarten Schiene und Individualverkehr und der bestehenden Bebauung.
- Der vergleichbare Umfang bezieht sich auf eine entsprechende Größenordnung des Projektes, insbesondere in einem vergleichbaren Auftragswert/und oder Wert der Baukosten ausdrücken kann.
- Als Generalplaner gilt, wer im jeweiligen Projekt mindestens Planungsleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI und Planungsleistungen für Anlagengruppen der technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI in Generalplanerfunktion erbracht hat. Die Referenzen müssen zusätzlich in der Summe folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Als Generalplaner gilt, wer im jeweiligen Projekt mindestens Planungsleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI und Planungsleistungen für Anlagengruppen der technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI in Generalplanerfunktion erbracht hat. Die Referenzen müssen zusätzlich in der Summe folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- 1. Planungsleistungen im Bereich der Ingenieurbauwerke gemäß HOAI und Gebäude gemäß HOAI (bspw. Betriebsgebäude).
- 2. Planungsleistungen für Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI (bspw. Zugsicherungs-, Fahrstromversorgungs-, Elektro-, Sanitäranlagen, etc.) für eine Abstellanlage/Betriebshof des öffentlichen Personennahverkehrs (Schiene nach BOStrab oder EBO) oder einer vergleichbaren Referenz in finanzieller und inhaltlicher Sicht.
- 2. Planungsleistungen für Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI (bspw. Zugsicherungs-, Fahrstromversorgungs-, Elektro-, Sanitäranlagen, etc.) für eine Abstellanlage/Betriebshof des öffentlichen Personennahverkehrs (Schiene nach BOStrab oder EBO) oder einer vergleichbaren Referenz in finanzieller und inhaltlicher Sicht.
- 3. Planungsleistungen im Bereich der Tragwerksplanung gemäß HOAI für eine Abstellanlage/Betriebshof des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (Schiene nach BOStrab oder EBO) bzw. vergleichbaren Referenzen in finanzieller und inhaltlicher Sicht.
- 4. Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlage einer Abstellanlage für Schienenfahrzeuge für den öffentlichen Personennahverkehr (Schiene nach BOStrab oder EBO), welche die Verkehrsanlage für Abstellanlagen sowie des Individualverkehrs
beinhaltet.
Mindeststandards: Bei den genannten Anforderungen handelt es sich um Mindeststandards.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab..
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 12.12.2022, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf Grund einer Vielzahl an Bieterfragen, wird die Frist für die Angebotsabgabe verlängert.Ebenso wurde die Frist für die Stellung von Bieterfragen sowie die Angebotsbindefrist verlängert.
Ein Dokument in den Vergabeunterlagen wurde angepasst.
Quelle: OJS 2022/S 248-716014 (2022-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-27 📅
Name: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zur Gießerei 18
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 045-130849 (2023-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanung Straßenbahn-Abstellanlage in Heidelberg "Berufsschule"
Referenznummer: 288-22-EK7
Kurze Beschreibung:
Auftragserweiterung durch geänderte städtische Vorgaben/Anforderungen u.a. erweiterte Vermessungsleistungen, Variante Dachkonstruktion, Option auf Erweiterung der Abstellanlage, Koordinationsaufwand, EMF-Berechnung, Planung Ladeinfrastruktur, Planung Aufzugsanlage
Auftragserweiterung durch geänderte städtische Vorgaben/Anforderungen u.a. erweiterte Vermessungsleistungen, Variante Dachkonstruktion, Option auf Erweiterung der Abstellanlage, Koordinationsaufwand, EMF-Berechnung, Planung Ladeinfrastruktur, Planung Aufzugsanlage
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 316716.91 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 288-22-EK7
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 69115
Stadt: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Im Zuge der Generalplanung der Straßenbahn-Abstellanlage ergeben sich zusätzliche Anforderungen.
Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart.
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Im Zuge der Generalplanung der Straßenbahn-Abstellanlage ergeben sich zusätzliche Anforderungen.
Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: NA1-7
Kennung des Angebots: NA1-7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE330928290
Postleitzahl: 76227
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@obermeyer-group.com📧
Telefon: +49 895799-0📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de📧
Telefon: +496214651730📞
Fax: +496214653111 📠
URL: https://www.rnv-online.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.rnv-online.de/vergabe🌏 Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 130849-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz5 GWB nach.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 148-460992 (2024-07-30)