Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Teilnahmebedingungen erfüllen, wird der Auftraggeber die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrens vornehmen.
Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden, wobei die Punkte auf die erste Nachkommastelle gerundet werden. Lässt sich die Auswahl aufgrund einer Gleichheit der Gesamtpunkte nicht treffen, erfolgt die Auswahl anhand der bei den Referenzen erzielten Punktzahl. Besteht auch bei diesem Kriterium Punktegleichheit, entscheidet schließlich das Losverfahren.
Die Punkteverteilung stellt sich wie folgt dar:
Maximal 30 Punkte werden für die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) in den Arbeitsbereichen a) Objektplanung Verkehrsanlagen, b) Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung und c) Fachplanung Technische Ausrüstung vergeben. Pro Arbeitsbereich werden maximal 10 Punkte vergeben. Weitere maximal 16 Punkte werden für die maximal 4 Brückenbau-Referenzen, weitere maximal 16 Punkte für die maximal 4 Tunnelbau-Referenzen und weitere maximal 16 Punkte werden für die 4 Oberflächenstrecken-Referenzen vergeben. Pro Referenz werden dabei jeweils maximal 4 Punkte vergeben. Für die Technische Ausrüstung-Referenzen werden insgesamt 22 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe wird hierbei wie folgt vorgenommen:
Durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Ab einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl pro Arbeitsbereich von 50 wird die Maximalpunktzahl von 10 Punkten vergeben. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiteranzahl von 15 und weniger pro Arbeitsbereich werden 0 Punkte vergeben. Dazwischen wird interpoliert.
Jede Brückenbau-Referenz, Tunnelbau-Referenz und Oberflächenstrecken-Referenz wird separat mit maximal 4 Punkten bewertet. Maßstab für die Punktevergabe ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit der hier ausgeschriebenen Leistung der U81. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
Brückenbau-Referenz: Leistungsphase 1 bis 6 erbracht (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Eisenbahn-, Stadtbahn- oder Straßenbahnbrücke (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), innerstädtische Lage (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Brücke über Tal oder Strom (Fluss) (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Gesamtlänge zwischen den Widerlagern (größer 200 m = 0,5 Punkte, größer als 400 m = 1 Punkt, 200 m und weniger = 0 Punkte), 2-gleisig (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte).
Tunnelbau-Referenz: Leistungsphase 1 bis 6 erbracht (ja: 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Eisenbahn- oder U-Bahn-Tunnel (ja: 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), unterirdischer Tunnel (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Tunnel dient zur Unterquerung eines Gewässers/Strom (Fluss) (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Schildvortrieb (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Länge des Tunnelbauwerkes zwischen den Tunnelportalen (größer 500m = 0,5 Punkte, größer 1.000 m = 1 Punkt, 500 m und weniger = 0 Punkte)
Oberflächenstrecke-Referenz: Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht (ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte), Stadtbahn (ja: 0,5 Punkt, nein = 0 Punkte), innerstädtische Lage (ja = 0,5 Punkte, nein = 0 Punkte), Anzahl der oberirdischen Haltestellen (mehr als 2 = 0,5 Punkte, mehr als 5 = 1 Punkt, 2 und weniger = 0 Punkte), Länge der oberirdischen Strecke (mehr als 1 km = 0,5 Punkte, mehr als 2 km = 1 Punkt, 1 km und weniger = 0 Punkte).
Technische Ausrüstung-Referenz: 22 Punkte werden vergeben, wenn eine umfangreiche Erfahrung mit vergleichbaren Planungsaufgaben und Projekten für alle unter Ziffer III.1.3) aufgeführten technischen Anlagen vorliegt. 16 Punkte werden vergeben, wenn eine ausreichend große Erfahrung mit vergleichbaren Planungsaufgaben und Projekten für alle unter Ziffer III.1.3) aufgeführten technischen Anlagen vorliegt. 11 Punkte werden vergeben, wenn für ein bis drei technische Anlagen gem. Ziffer III.1.3) nur eine geringe Erfahrung mit vergleichbaren Planungsausgaben und Projekten vorliegt. 5 Punkte werden vergeben, wenn für vier und mehr technische Anlagen gem. Ziffer III.1.3) nur eine geringe Erfahrung mit vergleichbaren Planungsaufgaben und Projekten vorliegt. 0 Punkte werden vergeben, wenn nur die Mindestanforderungen gem. Ziffer III.1.3) erfüllt werden. In diesem Zusammenhang wird als grundsätzlich vergleichbar die Planung der technischen Ausrüstung von Eisenbahn-, Stadtbahn- oder Straßenbahnprojekten mit einer ähnlichen Komplexität wie dem 2. Bauabschnitt der U81 angesehen.
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Bewertung der Referenzen maßgeblichen Informationen jeweils aus den Referenzen hervorgehen.