Beschreibung der Beschaffung
1.
Die Vergabestelle ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Sie ist in ihrem Versorgungsgebiet für die öffentliche Wasserversorgung zuständig.
2.
lm Rahmen eines Wasserversorgungskonzeptes wurde die bestehende Trinkwasserversorgung der Stadt Erfurt und des Umlandes untersucht, mögliche technische Strategien erarbeitet und daraus folgend Sanierungs- und lnvestitionsmöglichkeiten bis zum Jahr 2045 aufgezeigt. Damit erstreckt sich der Handlungshorizont über knapp 30 Jahre.
3.
Gegenstand des Wasserversorgungskonzeptes ist die Anpassung und Optimierung des historisch gewachsenen Wasserversorgungssystems der Vergabestelle mit seiner netzförmig verzweigten Verteilungsstruktur an die veränderten aktuellen und perspektivischen Anforderungen.
Fördermittel sind dabei nicht vorgesehen.
4.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Generalplanung für das Projekt „Ersatzneubau Hochbehälter Nonnenholz“.
5.
Nachfolgend werden die im Rahmen einer Generalplanung zu vergebenden Leistungen (diverse Objekt- und Fachplanungen mit einzelnen Grundleistungen und Besonderen Leistungen) im Sinne einer bereits vorliegenden Grundlagenermittlung beschrieben werden.
Der HB Nonnenholz befindet sich in einem mangelhaften baulichen Zustand und entspricht nicht dem Stand der Technik. Für die Schaffung des erforderlichen Speichervolumens ist ein Ersatzneubau der bestehenden Behälteranlage mit zwei Wasserkammern und einer Schieberkammer in unmittelbarer Nachbarschaft geplant. Auf der Grundlage von hydraulischen Berechnungen des städtischen Trinkwassernetzes und der perspektivischen Trinkwasserbilanz wurde unter Berücksichtigung des Bevölkerungszuwachses das erforderliche Behältervolumen mit 2 * 1.000 m³ ermittelt. Den wesentlichen Ausgangspunkt für die Behälterdimensionierung bildet dabei der maximale Tagesbedarf der an den Hochbehälter angeschlossenen Abnehmer.
Die zu verlegenden Leitungen in die Schieberkammer werden direkt an den anliegenden Bestand am Grundstück eingebunden.
Auf dem vorgesehenen Grundstück zum Ersatzneubau in unmittelbarer Nachbarschaft haben Ausgleichmaßnahmen für einen Bebauungsplan stattgefunden, die wiederum zu verlagern sind. Zu beachten ist die Lage im Landschaftsschutzgebiet. Des Weiteren sind die Angaben und hierbei insbesondere die Auflagen in dem (in den Vergabeunterlagen enthaltenen) Bauvorbescheid aus 2019 zu beachten.
Aus dem Vorstehenden ergeben sich für den Ersatzneubau HB Nonnenholz 2 * 1.000 m³ folgende Objekt- und Fachplanungen im Rahmen der Generalplanung:
Ingenieurbauwerke I Neubau (incl. Rückbau) HB Nonnenholz 2*1.000 m³
Tragwerksplanung Neubau HB Nonnenholz 2*1.000 m³
Technische Anlagen I Neubau HB Nonnenholz – wasserwirtschaftliche Installation (Anlagengruppe 7)
Technische Anlagen II Neubau HB Nonnenholz - Elt/ MSR-Anlage (Anlagengruppe 4)
Technische Anlagen III Neubau HB Nonnenholz - Elt/ MSR-Anlage (Anlagengruppe 8)
Ingenieurbauwerke II Anbindung des Neubaus an das bestehende Leitungsnetz
Freianlagen im Kontext mit Neubau HB Nonnenholz 2*1.000 m³
Landschaftspflegerischer Begleitplan - im Kontext m. Neubau HB Nonnenholz 2*1.000 m³
Die auf dieser Basis zu beauftragenden Grund- und Besonderen Leistungen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Grundleistungen für Ingenieurbauwerke in Bezug auf Neubau HB Nonnenholz 2*1.000 m³ (Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke inklusive Planung und Überwachung des Rückbaus Bestandsgebäude sowie Entwässerungsgesuch)
- Bauvoranfrage in Bezug auf Neubau (incl. Rückbau) HB Nonnenholz 2*1.000 m³ zwecks Erlangung eines neuen Bauvorbescheides als optionale Besondere Leistung
- Grundleistungen Technische Anlagen (Anlagengruppen 4, 7 und 8 der Fachplanung Technische Ausrüstung, jeweils Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 bei Technische Anlagen I und III und Leistungsphasen 1 bis 9 bei Technische Anlagen II) in Bezug auf Ingenieurbauwerke
- Grundleistungen Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 6 der Fachplanung Tragwerksplanung) in Bezug auf Ingenieurbauwerke,
- Grundleistungen für Ingenieurbauwerke in Bezug auf Anbindung des Neubaus an das bestehende Leitungsnetz (Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke)
- Grundleistungen Freianlagen (Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Freianlagen)
- Grundleistungen Landschaftspflegerischer Begleitplan (Leistungsphasen 1 bis 4 der Landschaftsplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan)
- Bauüberwachung im Hinblick auf die bauliche Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplans als Besondere Leistung (sog. ökologische Bauüberwachung)
- örtliche Bauüberwachung - Besondere Leistung in Bezug auf Ingenieurbauwerke I und II in der Leistungsphase 8
- Alle zur Erfüllung der Auflage Nr. 3 des Bauvorbescheids (Anhang) erforderliche Planungs- Koordinierungs – und Überwachungsleistungen als optionale Besondere Leistungen
- Alle zur Erfüllung der Auflage Nr. 4 des Bauvorbescheids (Anhang) erforderliche Gutachter-, Planungs- und Koordinierungsleistungen als optionale Besondere Leistungen, wobei bezüglich der Auflage Nr. 4 auch Reptilien neben den bereits erwähnten Artengruppen als weitere Artengruppe zu berücksichtigen sind
- Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie, insofern Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Ziffer 1.1 der Anlage 1 zur HOAI als optionale Besondere Leistung
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen in Bezug auf Ingenieurbauwerke, Freianlagen, Technische Anlagen – Besondere Leistung jeweils in der Leistungsphase 9
Soweit es jedoch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Hochbehälter-Projekt eines Planfeststellungsverfahrens bedarf, ist die Durchführung/ Betreuung des Planfeststellungsverfahrens Sache der Vergabestelle.
Der genaue Inhalt der hier zu vergebenden Generalplanung ergibt sich aus dem zukünftigen Entwurf des Generalplanungsvertrages.
7.
Weitere Honorar-Grundlagen enthält der zukünftige Vertragsentwurf.
8.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Unmittelbar mit Vertragsschluss erfolgt auf einer ersten Stufe bei den einzelnen Objekt- und Fachplanungen jeweils eine Beauftragung bis zur Leistungsphase 2 „Vorplanung“. Auf einer zweiten Stufe werden bei Bedarf die Leistungsphasen 3 und 4 der einzelnen Objekt- und Fachplanungen beauftragt, wobei die Tragwerksplanung sowie die Technischen Anlagen I und III auf der zweiten Stufe jeweils nur die Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ enthalten. Auf einer dritten Stufe werden bei Bedarf die Leistungsphasen 5 bis 7 der einzelnen Objekt- und Fachplanungen (Tragwerksplanung: Leistungsphasen 4 bis 6) ganz oder teilweise vergeben werden. Gegenstand der vierten Stufe sind im Bedarfsfalle die Leistungsphasen 8 und 9 der einzelnen Objekt- und Fachplanungen oder auch nur Teile hiervon. Gegenstand der stufenweisen Beauftragung sind in diesem Kontext sowohl Grundleistungen als auch Besondere Leistungen. Ein Rechtsanspruch des zukünftigen Auftragnehmers auf weitere, auch nur teilweise Beauftragung über die erste Leistungsstufe hinaus besteht generell nicht.
9.
Mit der Planung auf der ersten Stufe ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen.
Der zukünftige Auftragnehmer hat auf der ersten Stufe die vollständige Vorplanung (Leistungsphase 2) bis zum 30.06.2023 zu erbringen (erster Vertragstermin).
Der zukünftige Auftragnehmer hat auf der zweiten Stufe die vollständige Genehmigungsplanung - das schließt alle Teilprojekte und alle diesbezüglichen übertragen Objekt- und Fachplanungen bis zur Leistungsphase 4 mit allen Grund- und Besonderen Leistungen ein - bis um 31.07.2023 zu erbringen (zweiter Vertragstermin).
Ausführungszeiten auf den weiteren Leistungsstufen werden noch abgestimmt werden, vorausgesetzt, sie werden überhaupt (ganz oder teilweise) übertragen.
10.
Es gilt ein Gesamt-Kostenrahmen (ohne KG 700) in Höhe von (netto) 2,5 Mio. €.