Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabestelle ist ein Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge, dessen Alleingesellschafter die Stadt Sömmerda ist. Die Vergabestelle ist mit 51 % an der Sömmerdaer Energieversorgung GmbH (nachfolgend: SEV) beteiligt. Die restlichen 49 % werden von der STEAG New Energies GmbH (nachfolgend: SNE) gehalten.
Die SNE und die SEV beabsichtigen, auf dem Gelände des Heizkraftwerks („Am Kraftwerk 3, 99610 Sömmerda“) eine BHKW-Anlage (als KWK-Projekt) zu errichten. Der elektrische Strom wird über einen eigenständigen Netzanschluss in das Mittelspannungsnetz der SEV eingespeist. Die Nutzwärme der BHKW-Anlage wird in das Fernwärmenetz der SEV eingespeist. Die BHKW-Anlage ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Weil die Vergabestelle gemeinsam mit der SNE und der SEV einen weiteren ökologischen Umbau der Fernwärme in Sömmerda anstrebt, soll die konventionelle BHKW-Anlage um ein innovatives KWK-Projekt (iKWK) am demselben Standort erweitert werden. Das weitere Projekt ist alleiniger Gegenstand dieser Vergabe. Es wird nach Maßgabe des iKWK-Zuschlags vom 20. Dezember 2021 gefördert. Die innovative Wärmeerzeugung soll im zweiten Quartal 2024 in Betrieb gehen.
Das Projekt umfasst eine innovative Wärmeerzeugung, die im Wesentlichen aus zwei Flusswasser-Wärmepumpen und einer Power-To-Heat-Einrichtung besteht.
Die Vergabestelle fungiert hier als Investor und die SEV als zukünftiger Pächter.
Der Projektumfang kann dabei wie folgt umschrieben werden:
• 1 Aufstellungsgebäude zur Unterbringung der Kompressionswärmepumpen (KWP), der Power-To-Heat-Einrichtung (PTH) sowie der zugehörigen Elektrotechnik und Nebeneinrichtungen,
• 2 Kompressionswärmepumpen zur Nutzung von Flusswasser-Wärme mit je ca. 1,25 MWth Wärmeleistung,
• 1 Power-To-Heat-Einrichtung (PTH) mit ca. 2,5 MWth Wärmeleistung,
• 1 Flusswasserwärmetauscher mit ca. 2,00 MWth Wärmeleistung,
• Neubau oder Ertüchtigung der vorhandenen Kühlwassertrasse zwischen HKW und Unstrut,
• Neubau oder Ertüchtigung des zugehörigen Ein- und Auslaufbauwerks,
• zugehöriger Rohrleitungsbau und Anlagentechnik,
• zugehörige Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlagen sowie Transformatoren,
• zugehörige Automatisierungstechnik und Einbindung in die vorhandene Kraftwerksleittechnik,
• optional: Neubau einer PV-Anlage mit ca. 1,3 MWp zur Erzeugung von erneuerbarem Eigenstrom für die iKWK-Anlage.
Auf die im Anhang beigefügte bisherige Planung, bestehend aus
- dem Wärmeschaltplan „Heißwasser-Wärmeschaltplan“, Zeichnung Nr. 109-10-047_F vom 31.01.2022,
- dem Entwurfsplan „Aufstellplan Neubau HW und BHKW 2+3“, Zeichnung Nr. 109-16-218 vom 18.02.2022,
wird bezüglich der Projektbeschreibung ergänzend Bezug genommen. Die bisherige Planung ist zwingende Grundlage für die weitere Planung.
Gegenstand dieser Vergabe (auf der Grundlage der Sektorenverordnung) sind auf dieser Basis alle noch erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Bau und die Inbetriebnahme der iKWK-Anlage.
Der zukünftige Auftragnehmer hat insofern als Generalplaner sämtliche Plan-, Projektierungs-, Vergabe- und Überwachungsleistungen zu erbringen, die zur vollständigen, funktions- und betriebsbereiten, wie termingerechten Herstellung des innovativen KWK-Projekts (iKWK) erforderlich sind. Materialauswahl, konstruktive Lösungen und Gestaltungen sind vom zukünftigen Auftragnehmer geschuldet.
Die Leistungspflichten des zukünftigen Auftragnehmers umfassen auf dieser Basis alle Grundleistungen der vorliegend einschlägigen Leistungsbilder der HOAI und, soweit erforderlich, auch besondere Leistungen, die erforderlich sind, um das Projekt vertragsgerecht zu erstellen und in Betrieb nehmen zu können, insbesondere
• die Entwurfs- und Ausführungsplanung für das Leistungsbild Objektplanung von Ingenieurbauwerken, für die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und die Technische Ausrüstung (mit allen einschlägigen Anlagengruppen), die thermische Bauphysik, den Schallschutz und die Raumakustik, die Bodenmechanik, den Erd- und Grundbau einschließlich der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, die Brandschutzfachplanung in Gestalt der Anpassung und Fortschreibung des bestehenden Brandschutzkonzeptes; der zukünftige Auftragnehmer ist insofern als Generalplaner tätig;
• die Ausführung sämtlicher vorstehender und weiterer womöglich erforderlicher Ingenieur- und Architektenleistungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit mit dem Ziel, dass die späteren Instandhaltungs- und Betriebskosten das übliche Maß für Bauvorhaben der vorliegenden Art nicht überschreiten;
• die vollständige Planung der notwendigen maschinentechnischen Ausrüstung (sowohl Objekt- als auch Fachplanung), soweit diese nicht absprachegemäß von dem Errichter übernommen wird;
• die Erstellung des Leistungsbeschriebs und der sonstigen Vergabeunterlagen, die für die vollständige Realisierung und Inbetriebnahme des Projekts einschließlich der maschinentechnischen Ausrüstung erforderlich sind, ebenfalls die Mitwirkung an der Vergabe, insofern sind insbesondere alle in den Leistungsphasen 6 und 7 der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder beschriebenen Grundleistungen zu erbringen, auch besondere Leistungen, die erforderlich sind;
• eine vollumfängliche Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung sowie Objektüberwachung einschließlich der Objektbetreuung, insofern sind insbesondere alle in den Leistungsphasen 8 und 9 der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder beschriebenen Grundleistungen zu erbringen, auch besondere Leistungen, die erforderlich sind.
Für den Fall, dass die Vergabestelle von der Option „Neubau einer PV-Anlage“ Gebrauch macht, erstrecken sich die vorgenannten Leistungen (gegen Zusatzhonorar) auch auf die PV-Anlage.