Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI (2021), Freianlagen gem. 38 ff. HOAI (2021) und Brandschutz gem. AHO Heft 17 (2015):
a) Mindestanforderung Referenzprojekte:
Jeweils mindestens 1 abgeschlossene Referenz eines Vorhabens ab einer Baukostensumme von mind. 1,5 Mio EUR (brutto) für die KGr. 200, 300, 400, 500, 600 gem. DIN 276, fertiggestellt ab dem Jahr 2016, ab Honorarzone III gem. § 35 HOAI i. V. m. Anlage 10.2 Objektliste Gebäude (Anlage 10 zu § 34(1), § 35 (6)), mindestens Leistungsphase 2-8, dort:
1) Gesundheit / Betreuung: Kindergärten, Kinderhorte
2) Wohnen: Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise
b) Mindestanforderung Projektteam:
- Mindestens 1 Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte/ Projektleitung) mit akademischem Abschluss als Architekt oder Ingenieur im Leistungsbild Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, welcher für die Erbringung der Leistung vorgesehen ist.
- Mindestens 1 Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte/ Projektleitung) mit akademischem Abschluss als Architekt oder Ingenieur im Leistungsbild Freianlagen § 39 HOAI, welcher für die Erbringung der Leistung vorgesehen ist.
- Mindestens 1 Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte/ Projektleitung) mit akademischem Abschluss als Architekt oder Ingenieur im Leistungsbild Brandschutzplanung gemäß AHO Heft 17, welcher für die Erbringung der Leistung vorgesehen ist.
c) Mindestanforderung Büropersonal:
Mindestens 4 Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte/ Projektleitung) mit akademischem Abschluss als Architekt oder Ingenieur im Leistungsbild Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, oder vergleichbar
Hinweis: Bei Zusammenschlüssen mehrerer Unternehmen (Bewerber bzw. Bietergemeinschaft) ist der Mitarbeiterzahl aller beteiligten Unternehmen in Summe ausschlaggebend.
Für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 51 ff. HOAI (2021)
a) Mindestanforderung Referenzprojekt:
Mindestens 1 abgeschlossene Referenz eines Vorhabens ab einer Baukostensumme von mind. 500 T EUR (brutto) für die KGr. 410 - 470 gem. DIN 276, fertiggestellt ab dem Jahr 2016, ab Honorarzone II gem. § 56 HOAI i. V. m. Anlage 15.2 Objektliste Technische Ausrüstung (Anlage 15 zu § 55(1), § 56 (6)), mindestens Leistungsphase 2-8.
b) Mindestanforderung Projektteam:
Mindestens 2 Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte/ Projektleitung) mit akademischem Abschluss als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 gem. §§ 53, 55 HOAI, welche für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind.
c) Mindestanforderung Büropersonal:
Mindestens 4 Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte/ Projektleitung) mit akademischem Abschluss als Ingenieur im Leistungsbild Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 7 gem. §§ 53, 55 HOAI, oder vergleichbar
Hinweis: Bei Zusammenschlüssen mehrerer Unternehmen (Bewerber bzw. Bietergemeinschaft) ist der Mitarbeiterzahl aller beteiligten Unternehmen in Summe ausschlaggebend.
Für das Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI (2021)
a) Mindestanforderung Referenzprojekt:
Mindestens 1 abgeschlossene Referenz eines Vorhabens ab einer Baukostensumme von mind. 800 T EUR (brutto) für die KGr. 300 und 400 gem. DIN 276, fertiggestellt ab dem Jahr 2016, ab Honorarzone III gem. § 52 HOAI i. V. m. Anlage 14.2 Objektliste Tragwerksplanung (Anlage 14 zu § 51 (5), § 52 (2) HOAI), mindestens Leistungsphasen 2-6.
b) Mindestanforderung Projektteam:
Mindestens 2 Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte/ Projektleitung) mit akademischem Abschluss als Ingenieur im Leistungsbild Tragwerksplanung § 51 HOAI oder vergleichbar, welche für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind.
c) Mindestanforderung Büropersonal:
Mindestens 3 Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte/ Projektleitung) mit akademischem Abschluss als Ingenieur im Leistungsbild Tragwerksplanung § 51 HOAI, oder vergleichbar
Hinweis: Bei Zusammenschlüssen mehrerer Unternehmen (Bewerber bzw. Bietergemeinschaft) ist der Mitarbeiterzahl aller beteiligten Unternehmen in Summe ausschlaggebend.