Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium in Neustadt a.d.Waldnaab die Vergabe der Lieferung und des Einbaus von Trennvorhanganlagen
Eine detaillierte Beschreibung zum Auftragsumfang ist der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab – Trennvorhanganlagen
2022004860”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium in Neustadt a.d.Waldnaab die Vergabe der...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium in Neustadt a.d.Waldnaab die Vergabe der Lieferung und des Einbaus von Trennvorhanganlagen
Eine detaillierte Beschreibung zum Auftragsumfang ist der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 154 240 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorhangschienen und Vorhänge📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Turnhallen📦
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Waldnaab🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium in Neustadt a.d.Waldnaab die Vergabe der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium in Neustadt a.d.Waldnaab die Vergabe der Lieferung und des Einbaus von Trennvorhanganlagen.
Eine detaillierte Beschreibung zum Auftragsumfang ist der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 154 240 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-21 📅
Datum des Endes: 2023-09-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorlage der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Raum C208, Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A-EU gemeinsam durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers. Eine Teilnahme von Bietern oder...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsöffnung erfolgt gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A-EU gemeinsam durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers. Eine Teilnahme von Bietern oder deren Bevollmächtigte am Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von...”
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
h) Offerieren zwei oder mehrere Bieter denselben Preis bzw. ergeben sich nach Wertung aller Zuschlagskriterien bei zwei oder mehreren Bieter die gleiche Gesamtwertungskennzahl, wird ein Losentscheid durchgeführt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 180-508329 (2022-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-21) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 180-508329
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab – Trennvorhanganlagen” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Zu diesem Verfahren wurden von den potentiellen Bietern keine Angebote eingereicht die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen. Das Vergabeverfahren ist...”
Zu diesem Verfahren wurden von den potentiellen Bietern keine Angebote eingereicht die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen. Das Vergabeverfahren ist daher unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A-EU aufzuheben.
Zu den hier ausgeschriebenen Leistungen ist beabsichtigt in Kürze ein neues Offenes Verfahren gem. § 3 Nr. 1 i.V.m. § 3a Abs. 1 S. 1 VOB/A-EU einzuleiten.
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Quelle: OJS 2022/S 248-721415 (2022-12-21)