Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung für Gebäude und Innenräume) beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
(2) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-3 VgV:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden;
- der Nachweis kann beispielweise mit einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden;
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
- bei der Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazität eines anderen Unternehmens wird die Zurverfügungstellung des Eignungskriteriums in Form einer gemeinsamen (= gesamtschuldnerische) Haftung im Sinne des § 47 Abs. 3 VgV durch das vorgenannte Unternehmen verlangt; auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bewerber eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht.
(3) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
(4) Angabe zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Jahren durch Vorlage der Lebensläufe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
(5) Angabe von jeweils 3 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters, des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters und des Büros / der Bewerbergemeinschaft über in den letzten 5 Jahren (2017 bis einschließlich 06/2022) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros / der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben
werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und / oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend drei Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die drei Referenzen gewertet, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Objektplanung einer Neubau-, Sanierung-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen im 5 bis einschl. 8 gem. § 34 Abs. 3 HOAI in den letzten 5 Jahren (01/2017 bis einschließlich 06/2022) begonnen und abgeschlossen wurden;
- im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
- mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 10,0 Mio. (brutto);
- bei laufendem Betrieb;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.