Kurze Beschreibung
Generalübernehmerleistung (GÜ), Rathaus im Stühlinger (RiS) 2. Baustufe, Fehrenbachallee 12,
79106 Freiburg im Breisgau.
Der Neubau des Verwaltungszentrums im Rahmen der
Rathauserweiterung ist Impulsgeber für eine städtebauliche und stadtgestalterische Aufwertung des
Freiburger Stadtteils Stühlinger. Offenheit und Transparenz bestimmen das Siegerkonzept von
ingenhoven architects aus dem Jahr 2013. Der Entwurf des Rathauses im Stühlinger besteht aus drei
Bürogebäuden in ovaler Freiform und einem runden Kitagebäude. Die 1. Baustufe wurde 2017
bezogen und ist qualitätsbildende Richtlinie für die hier zur Veröffentlichung kommende 2. Baustufe.
Im Rahmen der 2. Baustufe wird das Konzept mit ca. 826 Arbeitsplätzen und ca. 13.291 m²
Nutzfläche über ein differenziertes Angebot an Teambüros für Alltags- und vernetztes Arbeiten,
speziellen Arbeitsplätzen in Einzel- und Doppelbüros für hochkonzentrierte Tätigkeiten oder intensive
und/oder sensible Telefonate sowie Rückzugsorten abgebildet. Geschützte Beratungssituationen,
Sicherheit für Beschäftigte und Kunden/innen sowie technisch und organisatorisch
anforderungsgerechte Räumlichkeiten und Ausstattungen sind als Voraussetzung geplant. Angestrebt
wird ein innovatives und nachhaltiges Gebäude mit der BNB-Zertifizierung in der Zertifikatsstufe Silber
und dem Projektziel Energiestandard Passivhaus. Das Vorhaben wird auftraggeberseitig durch eine
BNB –Zertifizierung begleitet. Eine KFW-Förderung für Effizienzhaus soll von der Auftraggeberin
beantragt werden. Kennzahlen: BGF: ca. 22.969 m² BRI: ca. 82.726 m³ Die Übergabe der
schlüsselfertigen Leistung an die Auftraggeberin ist Ende 2025 vorgesehen. Als Basis für das Angebot
werden eine Funktionale Leistungsbeschreibung, ein detailliertes Raumbuch, eine Entwurfsplanung
zum aktuellen Stand, Leitdetails der Objektplanung zur Verfügung gestellt. Die Baugenehmigung wird
bereits erwartet. Die nun anstehenden Planungs- und Bauleistungen umfassen u.a.: • alle jeweils
erforderlichen Leistungsbereiche der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie
beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächenplanung, der Planung von
Ingenieurbauwerken und der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8, der
Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- Beratungs- und Gutachterleistungen. • die
Erbringung sämtlicher Lieferungen, Bauleistungen und sonstiger Leistungen, die erforderlich sind, um
die Baumaßnahme vollständig und mängelfrei innerhalb der vereinbarten Termine herzustellen. Es
werden Planungsleistungen erwartet, die geringstmögliche Betriebskosten erwarten lassen, der
Optimierung der Bauabläufe und Baustelleneinrichtung sowie der Sicherung des Risiko- und
Störungsmanagements dienen und die Ausführungsarten technisch optimieren. Bieter, die ein
prüffähiges und wertbares Angebot abgeben, erhalten bei Absage/Nichtbeauftragung eine
Aufwandsentschädigung von 50.000 Euro brutto.