Geophysikalische Untersuchungen (LOS 1) und hydrographische Vermessungen (LOS 2) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen in 2023 und 2024 geophysikalische Untersuchungen (LOS 1) und hydrographische Vermessungen (LOS 2) als Teil der geologischen Vorerkundung von entsprechenden Flächen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Fall der hier ausgeschriebenen Leistungen die Flächen innerhalb der Zonen 2 und 3 gemäß FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan für die deutsche Nord- und Ostsee, 01.07.2022).
Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von hydrographischen und geophysikalischen Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll.
LOS 1: Die Arbeiten auf den jeweiligen Flächen umfassen die geophysikalische Untersuchung eines vorgegebenen Profilrasters mittels Sedimentecholot und hochauflösender Mehrkanalseismik. Hinzu kommt die Bearbeitung der aufgezeichneten Datensätze, deren Auswertung und Dokumentation sowie die Ermittlung geeigneter Lokationen für die anschließenden geotechnischen Erkundungen.
LOS 2: Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung der jeweiligen Flächen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer, sowie Videountersuchungen mittels Remote Operated Vehicle. Hinzu kommt die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation der Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: 1114/002/01401
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen in 2023 und 2024 geophysikalische Untersuchungen (LOS 1)...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen in 2023 und 2024 geophysikalische Untersuchungen (LOS 1) und hydrographische Vermessungen (LOS 2) als Teil der geologischen Vorerkundung von entsprechenden Flächen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee durchgeführt werden. Dies betrifft im Fall der hier ausgeschriebenen Leistungen die Flächen innerhalb der Zonen 2 und 3 gemäß FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan für die deutsche Nord- und Ostsee, 01.07.2022).
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-04 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-15 📅
Datum des Endes: 2024-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 191-541281
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
“Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig in Funktion der geophysikalischen Begleitung in einem diese...”
Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig in Funktion der geophysikalischen Begleitung in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.
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Quelle: OJS 2022/S 191-541281 (2022-09-29)
Ergänzende Angaben (2022-10-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermessungsdienste auf See📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geophysikalische Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2025 und 2026
Kurze Beschreibung:
“Geophysikalische Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den...”
Kurze Beschreibung
Geophysikalische Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2025 und 2026
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltmanagement📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Geophysikalische Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den...”
Beschreibung der Beschaffung
Geophysikalische Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2025 und 2026
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag Fugro
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FUGRO Germany Marine GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 28239
Postleitzahl: 28359
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Nationale Registrierungsnummer: 991-01889-13
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
Telefon: +494031902061📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.