Georg-Arnhold-Bad – RV Reinigungsleistungen (Verg.-Nr.: GAB_RV22-1)

Dresdner Bäder GmbH

Georg-Arnhold-Bad, Rahmenvertrag für Reinigungsleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung: Georg-Arnhold-Bad, Rahmenvertrag für Reinigungsleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dresdner Bäder GmbH
Postanschrift: Maternistraße 15
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.dresdner-baeder.de 🌏
E-Mail: info@dd-baeder.de 📧
Telefon: +49 35148419000 📞
URL der Dokumente: http://www.drewag.de/baeder 🌏
URL der Teilnahme: http://www.drewag.de/baeder 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-04 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 025-062632
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
- Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. - Gemäß § 56 Abs. 2 VGV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzureichen. - Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht es frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grund-, Unterhalts- und Zwischenreinigung in allen Hallen des Georg-Arnhold-Bades
Beschreibung der Verlängerungen: Option seitens des Auftraggebers um 1 weiteres Jahr bis zum 30.04.2025

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: - Nachweis Eintragung Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Vorlage Berufshaftpflichtversicherung
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergebenbeabsichtigt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.dresdner-baeder.de 🌏
Dokumente URL: www.drewag.de/baeder 🌏
URL der Teilnahme: www.drewag.de/baeder 🌏
URL der Dokumente: www.drewag.de/baeder 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
- Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
- Gemäß § 56 Abs. 2 VGV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise nachzureichen.
Mehr anzeigen
- Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht es frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 025-062632 (2022-02-01)