Beschreibung der Beschaffung
Das anzuschaffende Trägerfahrzeug (Ersatzbeschaffung für einen Unimog U 400) wird im
Winterdienst im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen. Für die Städtischen Betriebe
besteht bei Winterdiensteinsätzen eine Räumpflicht gemäß Räum- und Streuplan zwischen
4 Uhr und 22 Uhr.
Zwecks einer besseren Auslastung außerhalb des Winterdienstes soll das anzuschaffende
Trägerfahrzeug mit einer Gießanlage mit Gießarm und einem Frontausleger mit Astschere
ausgestattet werden. Die Gehölzpflege (Arbeiten mit Frontausleger und Astschere) beginnt
im Monat November. Zu diesem Zeitpunkt ist der Geräteträger bereits für
Winterdiensteinsätze umgerüstet. Der neue Geräteträger muss deshalb nicht nur den
komplett aufgefüllten Feuchtsalzstreuautomaten, sondern auch den Frontausleger mit
Astschere gewichtsmäßig tragen. Das Gewicht des Zubehörs muss passend zum Fahrzeug
(Achslasten) und auf die Schwerpunkte des Fahrzeugs abgestimmt sein.
Aus diesen Gründen benötigen die Städtischen Betriebe ein geeignetes Fahrzeug, welches
im Wege der Ersatzbeschaffung einen vorhandenen Unimogs U400 mit bereits
vorhandenen Anbaugeräten ersetzt.
Nachfolgende vorhandene Anbaugeräte sollen mit dem anzuschaffenden Trägerfahrzeug
weiterhin betrieben werden:
- ein Schneepflug Schmidt CP 3
- ein Vario-Schneeräumschild Gmeiner Arox VPG 270
- ein Mähwerk Corto 3100 FN Fa. Claas
- sowie ein Tandemanhänger Müller-Mitteltal mit 8 to. Nutzlast (Maulkupplung).
Die Kompatibilität des vorhandenen und anzuschaffenden Zubehörs zum anzuschaffenden
Trägerfahrzeug muss gegeben sein. Die Fahrzeugtechnik muss mit dem Zubehör
abgestimmt sein, damit die Fahrzeugsicherheit gegeben ist. Die Fahrzeughydraulik muss
mit der Leistung des Zubehörs übereinstimmen.