Beschreibung der Beschaffung
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Hono-rartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
- Örtliche Bauüberwachung
- Aufstellen eines Pflegekonzeptes für den gärtnerischen Unterhalt der neu gestalteten Freianlagen nach gärtnerischen, gartenhistorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
- Kartieren, Untersuchen und Bewerten des Bestandes
- Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Freianlagen erbracht. Bestandsunterlagen, Gartenhistorische Untersuchungen sowie zeichnerische Rekonstruktionen liegen vor. Der Bewerber wird gebeten, zu überprüfen, ob mit den vorliegenden Unterlagen bereits (Teil-) Leistungen der LPH 1 + 2 erbracht wurden.
Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Parallel zum VgV Verfahren zur Objektplanung Freianlagen wird die Ingenieurleistung für die Entwässe-rungsplanung (Objektplanung Ingenieurbauwerke) in einem weiteren VgV-Verfahren ausgeschrieben.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis zur Honorarvereinbarung nach § 7 HOAI 2021:
Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Ver-einbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientie-rungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistun-gen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.