Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Nürnberger Land betreibt in all seinen Gemeinden mindestens einen Wertstoffhof (WSH). Neben den im Regelfall kleineren Wertstoffhöfen des „Typs B“, die in erster Linie für die Abgabe von Gartenabfällen, sperrigem Metallschrott, Altreifen und Verpackungsstyropor aus privaten Haushalten gedacht sind, verfügt der Landkreis in Neunkirchen a.S. sowie in Altdorf b. Nürnberg über Wertstoffhöfe des „Typs A“ die daneben u.a. auch weitere Abfallfraktionen wie z.B. Restmüll, Sperrmüll, Altholz, Elektroaltgeräte, Baustellenabfälle usw. annehmen.
Der WSH Altdorf befindet sich an der St 2240 / Neumarkter Straße zwischen Altdorf und Schleifmühle. Direkt südlich an den WSH grenzt eine alte (endausgebaute) Deponie an. Die Flächen des WSH Altdorf und auch potentielle Erweiterungsflächen befinden sich auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Altdorf b. Nürnberg. Die WSH-Flächen werden von Landkreis Nürnberger Land gepachtet (2.900 m²). Das ist auch für Erweiterungsflächen vorgesehen.
Der Auftraggeber (AG), Landkreis Nürnberger Land, beabsichtigt, den Wertstoffhof in Altdorf b. Nürnberg zu sanieren und entsprechend zukünftig erwarteter Anforderungen zu erweitern.
Der WSH Altdorf erfüllt derzeit nicht die aktuellen, wasserrechtlichen Anforderungen an die Niederschlagswasserbehandlung und muss daher saniert werden. Aufgrund der unbefriedigenden Verkehrssituation auf dem WSH in Verbindung mit einer aktuellen Bedarfsplanung der erforderlichen Containerstellplätze ist neben der Sanierung auch eine Erweiterung des WSH angedacht.
Die Sanierung und Erweiterung des Wertstoffhofes des Typs A in Altdorf b. Nbg. ist bereits seit einiger Zeit angedacht und soll inklusive (Genehmigungs-)Planung und Ausführung baldmöglichst verwirklicht werden, da die wasserrechtliche Erlaubnis derzeit nur bis 31.12.2022 Gültigkeit hat und die bis 31.12.2024 abzuschließenden Umgestaltungsmaßnahmen an die Vorlage einer prüffähigen Planung bis Ende des Jahres 2022 gekoppelt sind.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen zur Sanierung und Erweiterung des Wertstoffhofs Altdorf für nachfolgende Leistungsbilder und -phasen:
• Gebäude und Innenräume nach § 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9
• Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI, LPH 3 bis 9
• Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI, LPH 3 bis 9
• Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 9
• Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, LPH 1 bis 9
• Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI, LPH 1 bis 4
• Beratungsleistungen Ingenieurvermessung nach Anlage 1, Ziff. 1.4 Ingenieurvermessung HOAI
• Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Optional vergeben werden können Leistungen der Leistungsphase 2 Vorplanung aus den Bereichen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI:
• Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI, LPH 2
• Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI, LPH 2
Nachfolgende Leistungsstufen sind für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen:
• Leistungsstufe 1 (wird mit Auftragsvergabe beauftragt):
• Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 33 ff. HOAI, LPH 1-4
• Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI, LPH 3-4
• Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI, LPH 3-4
• Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, LPH 1-4
• Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, LPH 1-4
• Sicherheits- und Gesundheitskoordination Leistungsstufe 1.1 und 1.2
• Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI, LPH 1 bis 4
• Beratungsleistungen Ingenieurvermessung nach Anlage 1, Ziff. 1.4 Ingenieurvermessung HOAI
• Leistungsstufe 2:
• Gebäude und Innenräume nach § 33 ff. HOAI, LPH 5-9
• Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI, LPH 5-9
• Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff. HOAI, LPH 5-9
• Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, LPH 5-9
• Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, LPH 5-9
• Sicherheits- und Gesundheitskoordination Leistungsstufe 2.1 und 2.2
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nicht bereits mit Vertragsschluss übertragenen Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Es wird zudem auf die Hinweise zur stufenweisen Beauftragung in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen verwiesen.
Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers den obenstehenden Bereichen sind vollständig den Formblättern „Leistungen und Bewertungen“ zu entnehmen.