Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Vergabe der Geschäftsbesorgung für das Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geschäftsbesorgung Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt
KompZen2023
Produkte/Dienstleistungen: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Vergabe der Geschäftsbesorgung für das Kompetenzzentrum...”
Kurze Beschreibung
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Vergabe der Geschäftsbesorgung für das Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 025 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Vergabe der Geschäftsbesorgung für das Kompetenzzentrum Stadtumbau...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Vergabe der Geschäftsbesorgung für das Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028. Die Leistung wird für den genannten Zeitraum je Abrechnungsjahr mit 500.000,-- Euro incl. MwSt aus dem Landeshaushalt finanziert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erläuterungen zu vorhandenen Erfahrungen bei der projektbezogenen Zusammenarbeit mit Bundes- oder Landesministerien”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterungen zu vorhandenen Netzwerkstrukturen zu den Kommunen des Landes
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erläuterungen zur Expertise im Bereich Entwicklung und Erstellung kommunaler, regionaler, landesweiter und interdisziplinär angelegter Handlungskonzepte”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erläuterungen zur Expertise im Bereich der Zukunftsthemen Digitalisierung (Smart Cities), Neue Mobilität, Neues Wohnen, Klima- und Energiekonzeptionen”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erläuterungen zur Vernetzung mit regionalen, nationalen und internationalen Universitäten/Referenzen zu Stadtentwicklungsprojekten und -workshops”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erläuterungen zur Expertise im Bereich Veranstaltungsmanagement und -durchführung mit stadtentwicklungspolitischem Bezug”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis stadtentwicklungsspezifischer Veröffentlichungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepterstellung Geschäftsbesorgung und Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepterstellung Festigung und Fortentwicklung des bestehenden Städtenetzes
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzepterstellung Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten und integrierten Projekten der Stadtentwicklung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Konzepterstellung Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten und integrierten Projekten der Stadtentwicklung
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzepterstellung Umsetzung einer systematischen und vielschichtigen Öffentlichkeitsarbeit”
Kostenkriterium (Name): keine
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate gerechnet vom Tag der Frist zum Angebotseingang.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate gerechnet vom Tag der Frist zum Angebotseingang.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers/der Büroinhaberin oder einer Führungskraft/Projektleiter.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 10 beträgt. Daneben ist die interdisziplinäre Aufstellung des Büros aus:
- Architekten
- Bauingenieuren
- Landschaftsarchitekten
- Journalisten
- Sozialwissenschaftlern (z.B. Soziologen, Politologen)
- Regional- und Stadtplanern/Geografen mit entsprechender Vertiefung
- Volljuristen
- Wirtschaftsingenieure
nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Für alle Abschlüsse gilt der Nachweis auf mindestens M. Sc. oder Diplom-Niveau.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Ҥ 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als
Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind....”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigterVertreter und
der verantwortliche Projektleiter die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinen
2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht.
Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen
Finanzierungshilfen ergeben.
Es gelten außerdem aus dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt: Ergänzende Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt zu den § 12, 17 und 18; Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes); Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes); Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-15
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-16
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg”
“1. Für die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden Formblätter zur Verfügung gestellt. Die Formblätter können...”
1. Für die in bzw. unter Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Angaben werden Formblätter zur Verfügung gestellt. Die Formblätter können als Word-Dokument heruntergeladen werden. Sie sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2. genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Die Formblätter sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Unterlagen die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Angebot sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle I.3 zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Der Auftraggeber behält sich Aufklärungsgespräche vor. Kosten hierfür und für die Bewerbung und
Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5140📞
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 248-722383 (2022-12-21)