Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Honorarangebots sowie eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
1) Umsatz (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau und Projektmanagement) in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 P., mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit 1 P., mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 P., mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 P., mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 P., und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 P. bewertet.
(2) Anzahl der technischen Mitarbeiter (max. 75 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau und Projektmanagement) in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(3) Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (max. 75 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau und Projektmanagement) in den letzten drei Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
(4) Unternehmensreferenzen (max. 300 von 500 Punkten). Es werden max. fünf Referenzen über im Zeitraum von 2017 bis Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2017 bis Ende der Bewerbungsfrist fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Ende der Bewerbungsfrist erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme,
- mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 6,4 Mio. (brutto),
- im Bereich Seniorenunterkunft, Freizeiteinrichtung oder vergleichbar,
- für einen öffentlichen Auftraggeber.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten vier Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle vier Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 20 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 4 TP: 0 P.; 5 bis 8 TP: 1 P.; 9 bis 12 TP: 2 P.; 13 bis 15 TP: 3 P; 16 bis 18 TP: 4 P.; 19 und 20 TP: 5 P.