Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten);
(2) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten);
(3) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten).
Die Auswahlkriterien unter Ziff. (1) bis (3) werden jeweils wie folgt bewertet:
Bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P.;
(4) Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen.
(5) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Nachweis bspw. durch Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens);
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
(6) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. i VOB/A
(7) Fünf Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (60fach) über in den letzten fünf Jahren (2017 bis einschließlich 2021) erbrachte Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind (Auswahlkriterium - max. 300 von 500 Punkten). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend fünf Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme;
- mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 8 Mio. netto;
- im Bereich „Kinderbetreuungseinrichtung“ (z. B. Kindergarten, Kinderhort etc.) oder Schule oder vergleichbar;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen und
- mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 10 Mio. netto.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die fünf wertbaren Referenzen alle sieben Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.