Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung von Bauland in einem Treuhandmodell mit Treuhandkonto. In dem Entwicklungsgebiet soll ein Wohngebiet mit ca. 46000 m² Nettofläche und ein Gewerbegebiet mit ca. 40000 m² Nettofläche erschlossen werden. Mit dem Vertragspartner wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Es schließen sich noch an ein Erschließungsvertrag und städtebaulicher Vertrag sowie Grundstückskaufverträge. Bei der B-Plan-Vorbereitung berät der Vertragspartner die Gemeinde hinsichtlich
• Entwicklungsziele im Rahmen der landesplanerischen Vorgaben, Bedarfsklärung
• Erschließungsvoraussetzungen, Bauabschnittsbildung, Einbindung strategischer Partner
• Ermittlung des wirtschaftlichen Rahmens einschließlich laufender Rentabilitätsbetrachtung
• Beratung beim Ankaufsprozess, Reihenfolge der Eigentümeransprachen, Bezug der Verträge zueinander, Preisbildung, Abwicklung von Tauschverträgen
• Vorplanung, Grundlagenermittlung, Projektskizzierung, Vorflutdimensionierung, vorhandener Ausbau von Medien und Zuwegungen, Kataster, Bodenuntersuchung, Immissionsschutz, Energiekonzept
• Sondierung bei Genehmigungsbehörden
• Konzeption, vermarktungsgerechte Festsetzungen im B-Plan, Grundstückszuschnitte, Optimierung des Erschließungsaufwandes
• Vermarktung, Markterkundung, Einheimischenmodelle, Preisbildung, Bauplatzvergabe
• Beratung der gemeindlichen Gremien und Präsenz bei entsprechenden Sitzungen
Der Bieter erbringt im Auftrage der Gemeinde auch die mit einer ganzheitlichen Projektumsetzung verbundenen folgenden Leistungen:
• Grunderwerb: Erwerb von Eigentum und Rechten an Grundstücken, die unmittelbar oder mittelbar für den vorgenannten Zweck benötigt werden, Beschaffung der Grundstücksunterlagen, Vertragsvorbereitung, Vertragsabschluss, Überwachung der Vertragsentwicklung
• Verwaltung und Bewirtschaftung der erworbenen Grundstücke
• Vermessung der erworbenen und der zu verwertenden Grundstücke
• Beauftragungen von Fachplanern, Ingenieuren, Gutachtern und Bauunternehmen
• Überwachung und Abnahme der Tiefbauarbeiten (Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen) und Landschaftsbauarbeiten
• Prüfung aller Kostenrechnungen (einschließlich der Feststellung der sachlichen Richtigkeit)
• Terminüberwachung
• Öffentlichkeitsarbeit, Bauschild, Presseinformation, Internetpräsentation
• Verwertung der Grundstücke (Verkauf) im Einvernehmen mit der Gemeinde
Vorfinanzierungsvereinbarung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages
• Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Flächen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erschließen. Er stellt die Finanzierung durch eigene Mittel bzw. auf eigene Kreditlinie beschaffte Fremdmittel sicher.
• Der Vertragspartner wird die erschlossenen Bauplätze an Dritte zu Pauschalpreisen (Preisbildung in enger Abstimmung mit der Gemeinde) veräußern.
• Nach der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen wird ein Verfahrenssaldo er-mittelt. Der Vertragspartner erstellt außerdem mindestens einmal jährlich eine Abrechnung und übermittelt diese der Gemeinde.
• Das Verfahrenssaldo ist die Differenz aus den Verfahrenseinnahmen und den Verfahrens-kosten. Verfahrenseinnahmen sind alle im Rahmen des Verfahrens erzielten Einnahmen (z. B. Verkaufserlöse). Zu den Verfahrenskosten zählen alle zur Erfüllung des Vertrages sowie des Erschließungsvertrages erforderlichen Aufwendungen, Vergütungen und Bodenwertabschöpfungen. Außerdem zählen dazu die Grunderwerbskosten, die Kosten der Baureifmachung und der Veräußerung der Grundstücke. Ergibt sich am Ende ein positiver Verfahrenssaldo, wird dieser von dem Vertragspartner der Gemeinde ausgezahlt. Sollte ein negativer Verfahrenssaldo bestehen, so erstattet die Gemeinde diesen dem Vertragspartner.
Bewerber muss Tauschflächen haben:
Voraussetzung für das Abgeben eines Angebots ist das Vorhalten bzw. der Zugriff auf geeignete Tauschflächen (Nutzung als Ackerland) für den Grunderwerb von ca. 15- 20 ha im Gemeindegebiet Steinburg, weil Landwirt geäußert hat, dass die vorgesehenen Bauflächen nur unter der Voraussetzung, dass geeignete Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können, veräußert werden.