Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Qualifikationen sind nachzuweisen durch Mitarbeiterprofil(e) des/der für Bearbeitung vorgesehenen Person/en:
- praktische Erfahrungen mit der Führung einer Geschäftsstelle vergleichbaren Umfangs
- umfassende Kenntnisse in Sekretariatsaufgaben
- organisatorische Kompetenz
- sehr gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift
- alle Mitarbeiter/innen müssen über ausreichende DV- und Office-Kenntnisse verfügen
- Kenntnisse zur Gestaltung und Pflege von Webseiten (einschließlich der Anforderungen an die IT-Sicherheit)
- ingenieur- oder naturwissenschaftlicher Sachverstand
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge, insbesondere des deutschen Anlagensicherheitsrechts und der entsprechenden europäischen Regelungen
- fundierte Kenntnisse des bundesdeutschen Reisekostenrechts
- fundierte Kenntnisse des bundesdeutschen Vergabe- und Haushaltsrechts
Vorlage eines Personalkonzeptes unter Darlegung
- der Anzahl und Qualifikation der einzelnen Mitarbeiter/innen, die für die Arbeit für die Geschäftsstelle vorgesehen sind,
- wie sichergestellt wird, dass die Geschäftsstelle ihre Aufgaben - auch bei Ausfall ein-zelner Mitarbeiter/innen - erfüllt (entsprechende Qualifikationsnachweise der Personen, die Geschäftsstellen-Mitarbeiter/innen vertreten können, sind ebenfalls vorzulegen)
eines Fortbildungskonzeptes, welches ausführt, wie gewährleistet wird, dass die einzelnen Mitarbeiter/innen - soweit dies für ihren Aufgabenbereich erforderlich ist - in den aufgeführten Rechtsgrundlagen wie auch in den DV-Kenntnissen (insbesondere Office-Paket, Internetge-staltung, IT-Sicherheitsanforderungen) ausreichend fortgebildet werden.
- Aus Gründen der Unabhängigkeit der Geschäftsstellentätigkeit dürfen die Mitarbeiter/innen der zukünftigen Trägerorganisation der Geschäftsstelle nicht Mitglied in der KAS oder deren Untergremien sein; dies ist durch eine formlose Erklärung im Teilnahmeantrag nachzuweisen.
-Vorhandenseins eines Sitzungsraumes mit folgenden Anforderungen:
- einer Kapazität von mindestens 20 Personen
- Der Sitzungsraum muss in der Region Bonn/Köln liegen, wobei die Erreichbarkeit mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln im Regelfall in max. 40 Minuten vom Bonner BMUB-Dienstgebäude (Robert-Schumann-Platz 3), dem ICE Bahnhof Siegburg/Bonn, den Hauptbahn-höfen von Köln oder Bonn und dem Flughafen Köln-Bonn gewährleistet sein oder vom Anbieter sichergestellt werden muss (z. B. durch einen Shuttle-Service).
Der Nachweis hat durch schriftliche Bestätigung im Angebot zu erfolgen.