Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 AufnG-LSA
EU_LÖ_016/22
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen📦
Kurze Beschreibung:
“gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes Land Sachsen Anhalt.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
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Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Harz
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Harz beabsichtigt, die gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes (AufnG LSA) im Rahmen eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Harz beabsichtigt, die gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes (AufnG LSA) im Rahmen eines europaweit offenen Ausschreibungs-Verfahrens zu vergeben.
Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend, sondern fließt in die Gesamtbewertung, die entsprechend der beiliegenden Tabelle erfolgt, als ein Kriterium mit ein; vielmehr wird die Konzeption und der Bewertungsbogen mit 90% gewichtet, der Preis hingegen nur mit 10%.
Er wendet sich vorrangig an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an sonstige rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die den Zweck der gBB erfüllen können und die eine Gewähr für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgabe bieten.
Der Auftrag soll ab 01.10.2022 an einen Träger mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren vergeben werden.
Vorgesehen ist, dass dem Landkreis Harz bis zu vier Beraterstellen (4,0 VbE) erstattet werden. Einer bedarfsorientierten personellen Aufstockung wird nur unter vorheriger Freigabe durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) zugestimmt.
Der erstattungsfähige Höchstbetrag für eine Beraterstelle (1,0 VbE) beläuft sich auf 54.880,00 Euro (Personalkosten). Darüber hinaus sind 10 Prozent der Bruttopersonalkosten je Beraterstelle als personenbezogene Sachkosten erstattungsfähig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): siehe Bewertungsmatrix
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-04
00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): rein elektronisches Verfahren
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvea.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungs- oder Feststellungsverfahren werden nur auf schriftlichen Antrag eingeleitet.
Antragsbefugt (Paragraf 160 Absatz 2 GWB) ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungs- oder Feststellungsverfahren werden nur auf schriftlichen Antrag eingeleitet.
Antragsbefugt (Paragraf 160 Absatz 2 GWB) ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten geltend macht (Bewerber beziehungsweise Bieter). Es ist darzulegen, dass durch die behauptete Verletzung von drittschützenden Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Verstoß muss vor Anrufung der Vergabekammer gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Paragraf 160 Absatz 3 GWB).
Der Nachprüfungsantrag muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Soweit bekannt, sind durch den Antragsteller die sonstigen Beteiligten zu benennen. In jedem Fall soll der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten (Paragraf 161 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 045-116181 (2022-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 200 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 045-116181
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: EU_LÖ_016/22
Titel: Gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 AufnG-LSA
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 207 360 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 200 000 💰
Quelle: OJS 2022/S 113-319224 (2022-06-09)