Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten zehn (10) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhabens nicht älter als 2012) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. drei (3) vergleichbare Referenzprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 38 Punkte):
a) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist:
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist:
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 5,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
- Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 5,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
- beauftragter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
d) Zusatzpunkte:
(1) Einmal 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte den Bau eines Bürgerhauses bzw. eines öffentlichen Gebäudes betrifft, in dem sich unterschiedliche Nutzungsarten entsprechend der Nutzung eines Bürgerhauses vereinen (z.B. Veranstaltungsort, Übungsräume, Freizeiträume, Räume für soziale Einrichtungen etc.).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten sind im Formblatt C.10. zu beschreiben, so dass der Auftraggeber einen Eindruck vom Projektinhalt erhält und eine Bewertung im Rahmen der Zusatzpunkte vornehmen kann.
(2) Einmal 3 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz genannten Projekte den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage betraf.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung.