Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Alle Lose:
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
Los 1:
• Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden (Firmensitz bzw. Niederlassung oder Betriebsstätte im Landkreis Eichstätt oder in einer angrenzenden Körperschaft)
• Vorhandene oder zu beschaffende Anzahl und Art der Fahrzeuge für die Einsammlung von Bioabfall (Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mindestens der Abgasnorm EURO VI entsprechen) (s. Zusatzformblatt Fahrzeuge).
Los 2:
• Die Efb.-Zertifizierung muss mindestens den Umgang (ggf. befördern, lagern, behandeln und verwerten) von Abfällen der AVV-Nr. 20 03 01 getrennt erfasste Bioabfälle (gemischte Siedlungsabfälle) umfassen.
• Beschreibung der Übernahmeeinrichtung(en) mit Genehmigungsnachweis oder im Falle einer noch nicht genehmigten Übernahmeeinrichtung mit Verpflichtungserklärung, bis zum Leistungsbeginn alle erforderlichen Genehmigungen zu erwirken (s. Formblatt)
Die Beschreibung der Übernahmeeinrichtung(en) muss mindestens folgende Punkte beinhalten: Übernahmetechnik, Gesamtkapazität, freie Kapazität über die Vertragslaufzeit, Ausstattung und Wiegetechnik. Eine Übernahmeeinrichtung, die mehr als 25 km von der Landkreisgrenze entfernt liegt, ist nicht zulässig.
• Nachweis, dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 bzw. bei der Herstellung von Gärprodukten RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweise der Gleichwertigkeit (z.B. Laboranalysen)
• Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege für Störstoffe und Sortierreste sowie der Verwertungs-/ Vermarktungswege der Gärreste und ggf. anderen Erzeugnisse
• Benennung und Beschreibung der Behandlungsanlage(n) mit Genehmigungsnachweis mit Benennung von Gesamtkapazität, freier Kapazität über die Vertragslaufzeit und Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik sowie der Verfahrensschritte.