Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4.3.1 - Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter Wirtschaftsprüfer innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
4.3.2 - Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
• Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
• Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
• Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
• Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte)
• Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte)
• Konzernabschluss (4 Punkte)
• Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
> 5 Gesellschaften (4 Punkte)