Beschreibung der Beschaffung
Leistungsbeschreibung
Für die Erweiterung des Mensagebäudes (E-Gebäude) der Gerhart-Hauptmann-Schule in Mannheim soll in Form eines Anbaus erweitert sowie Teilbereiche im Bestand saniert und umfunktioniert werden.
Die bestehende Mensa soll zukünftig für insgesamt 280 Schüler, im 2-Schicht-Betrieb ausgelegt werden. Pro Schüler 0,8 - 0,95 m² (224 - 266 m²) vorzusehen. Entgegengesetzt der aktuellen Raumaufteilung soll es zukünftig nur noch einen Speiseraum geben. Geschuldet durch die Gegebenheiten im Bestand muss die Schule aktuell die Schüler auf zwei Räume verteilen und hat somit eine ungewollte zweite Ausgabesituation.
Hierfür sind zugleich auch die Sanitärräume, technischen Anlagen, aktuelle Ausgabesituation und der Küchenbereich auf die steigenden Anforderungen zu prüfen. Zudem soll die Verortung von weiteren Lüftungsanlagen, welche einen hohen Platzbedarf aufweisen können, geprüft werden. Diese Aspekte sind stark von der architektonischen Entwurfs-Richtung abhängig und sollen vom Architekten frühzeitig mit eingeplant werden.
Die durch die unmittelbare Erweiterung des Mensagebäudes verloren gehende Außenterrasse gilt es in das neue Konzept mit einzubinden. Die Erweiterung soll sich in das Gebäudeensemble der Schule gut einbinden können.
Die Teilbereiche die im Bestand (Erdgeschoss) zu sanieren und umzufunktionieren sind betragen ca. 350m² NRF. Den zu erwartenden Umfang für die Erweiterung in Form eines Anbaus inklusiver neuer Terrasse beträgt 450m² BGF. Diese Zahlen sind unverbindlich und von der tatsächlichen architektonischen Planung abhängig.
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Anlass und Zweck
Das Gebäude E wurde im Jahr 2014 zur Mensa umgebaut und in Teilbereichen zur Beherbergung einer Küche im hinteren Gebäudeteil erweitert.
Aufgrund der unerwarteten Bevölkerungszunahme im Stadtteil Rheinau ergeben sich aktuell Schülerzuwächse, die zwingend eine Erweiterung des Mensagebäudes erforderlich machen. Eine temporäre Lösung scheidet aus, da die nach der Bewertung der derzeitigen und prognostizierten Schülerzahlen von einer stabilen 2,5 Zügigkeit der Schule auszugehen ist. Dies bedeutet maximal 280 Schüler*innen für die auch Raum in der Mensa vorhanden sein muss.
Dies soll zukünftig im 2-Schicht-Betrieb ausgelegt werden.
Es soll zusätzlich geprüft werden in welcher Form und Weise der Mensabetrieb während der Bauweise fortgeführt werden kann. Hierfür sollen Ausweichflächen innerhalb der Schule oder alternativ auch eine temporäre Lösung in Form von einem Containerbau geprüft werden. Die provisorische Versorgung des Containerbaus ist in der Kostengruppe 490 enthalten.
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Leistungsumfang
Ausgeschrieben wird die technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4, 5 und 8 für die Erweiterung des Mensagebäudes in Mannheim.
Etwaige Abstimmungen mit dem EVU zur Erschließung (Kostengruppen 220+230) sind im Rahmen auf Stundenlohnbasis abzurechnen.
Die Anbindung LWL, KNX, SAA, ggfls. EMA, BMA Bestandsanlagen auf dem Grundstück zum Hauptgebäude sind in den Anlagengruppen 440+450+480 enthalten.
Die Kostengruppe 490 (Baustrom, Baubeleuchtung, Interim Maßnahmen) sind in den Anlagengruppen 440 und 450 enthalten.
Die Absprachen / Nutzerbesprechungen mit den Vertretern der Schule, den Behörden, dem Versorgungsunternehmen sowie allen Planungsbeteiligten sind mit dem Angebot abgegolten.
Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 8 der Grundleistungen sowie notwendige besondere Leistungen zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Stufen und zeitlicher Erfordernis. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3.
Die weiteren notwendigen HOAI-Leistungsbilder (HLS-Planung, Tragwerksplanung, Objektplanung etc.) sind als separate Aufträge vorgesehen und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Einzelgewerken.
Dokumentation und Vorstellung der einzelnen abgeschlossenen LPH vor der BBS und Fachbereiche der Stadt Mannheim.
Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst folgende Grundleistungen nach HOAI §§53 ff.:
+ Grundlagenermittlung (LPH 1)
+ Vorplanung (LPH 2)
+ Entwurfsplanung (LPH 3)
+ Ausführungsplanung (LPH 5)
+ Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
+ Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
+ Objektüberwachung und Dokumentation (LPH 8)
Neben den Grundleistungen nach HOAI sind folgende besondere Leistungen vorgesehen:
+ Planfortschreibung nach LPH 5 bei gravierenden Änderungen
+ Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand
+ Einarbeitung in den Bestandspläne
Im Zug der Kalkulation der Nebenkosten als Pauschale sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
+ Planungs- und Bauleitungsbesprechung einmal wöchentlich in Präsenz bzw. virtuell über z.B. TEAMS (unabhängig von allgemeiner Koordinierung der Arbeiten/ Leistungen auch auf der Baustelle)
+ Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen /-änderungen oder wegen technischen Erfordernissen zusätzlich in Papier. (grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF und DWG)
+ Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die gemeinsame Auftraggeberseitige Projektplattform in Sharepoint
+ Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Anlagengruppe 4
Komplette Planung der Starkstromanlagen. Im anteiligen Budget für die Anlagengruppe 4 sind folgende Leistungen enthalten:
+Herrichten und Erschließen
+ sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
+technische Anlagen für Außenanlagen
+ Anbindung an Bestandsanlagen
Anlagengruppe 5
Komplette Planung der fernmelde- und informationstechnischen Anlagen
Anbindung an Bestandsanlagen
Anlagengruppe 8
Komplette Planung der Gebäudeautomation ausschließlich der ggf. erforderlichen MSR Planung. Die MSR-Schaltschrank Planung wird bis LPH 5 durch die BBS erbracht.
Anbindung an Bestandsanlagen
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Kostenbudget
Für die Umsetzung "Teilumbau und Teilsanierung der ehemaligen Grundschule zum Kinderhaus" in Mannheim steht eine
Budgetobergrenze von netto 173.000,00 EUR
zur Verfügung. Darin enthalten sind, wie oben beschrieben, die Leistungen der Anlagengruppen 4, 5 und 8.
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Zeitlicher Rahmen
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall werden folgende Meilensteine vorgegeben:
Beginn der Planungsleistungen ab 08/ 2022
Fertigstellung der Planungsleistung LPH 1-3 bis 02/ 2023
Beginn der Ausführungsplanung ab 05/ 2023
Beginn der baulichen Umsetzung ab 10/ 2023
Fertigstellung der Sanierungsarbeiten bis 11/ 2024
Einzug der Nutzer ab 12/ 2024
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften nach VOB/ A. Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i.d.R. 3 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
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Qualitäten
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung. Die Erstellung der Dokumentation hat nach den Standards der Stadt Mannheim zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.
Die vorgenannten Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich einzuhalten und zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt.
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