Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Einbau von Küchentechnik und einer Essenausgabe
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-22.
Auftragsbekanntmachung (2022-07-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SachsenEnergie AG
Nationale Registrierungsnummer: 1404.0/R/22
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SachsenNetze HS.HD GmbH
Telefon: +49 351468-5352📞
E-Mail: katharina.venus2@sachsenenergie.de📧
Fax: +49 351468-785352 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.sachsenenergie.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: www.enso.de/ava🌏
Teilnahme-URL: www.enso.de/ava🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“GHV SachsenEnergie AG - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los Küchentechnik und Ausgabe
2022-07/E24/ GHV Küchentechnik”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Einbauküchen📦
Kurze Beschreibung:
“Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales...”
Kurze Beschreibung
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Einbau von Küchentechnik und einer Essenausgabe
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Küchenmöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schränke und Regale📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausgabetresen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geschirrspülmaschinen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kühl- und Tiefkühlvorrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von kältetechnischen Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kücheneinrichtungen📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“- Kühlzellen und Lagerbereiche
- thermische Geräte mit Mittelfußaufstellung (Installationsbrücke),
- Edelstahlmöbel
- Bandspültechnik mit Absortierung
-...”
Beschreibung der Beschaffung
- Kühlzellen und Lagerbereiche
- thermische Geräte mit Mittelfußaufstellung (Installationsbrücke),
- Edelstahlmöbel
- Bandspültechnik mit Absortierung
- Kälteanlage mit Anschluss an Bestandskältetechnik,
- Essenausgabe mit HPL Verkleidung sowie Naturstein bzw. Kunststein nach farblicher Vorgabe
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-10 📅
Datum des Endes: 2023-12-12 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Vorlage Eintragung Handelsregister
- Nachweis Berufsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
- Angabe von Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
- Angabe von Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur finanziellen Situation
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): - Auftragssumme je Referenz mind. 800.000,00 EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE)...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahren seine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-24
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-09-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-31 📅
“1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als EU-weites Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 14 SektVO geführt....”
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als EU-weites Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 14 SektVO geführt. Es sind innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist Angebote mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen. Die Angebote (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.enso.de/ava
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweisemüssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
7) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oderverstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160Abs.3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefristeingegangen sind, nicht zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 143-410478 (2022-07-22)