GPU Upgrade GOETHE-Hochleistungsrechner

Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement

Der Auftraggeber möchte die GPUs des Hochleistungsrechner GOETHE-HLR (G-HLR) gegen neuere und damit wesentlich leistungsfähigere GPUs austauschen. Die Server unterstützen eine (Kühl)leistung von bis zu 4 kW. Insgesamt werden 880 GPUs benötigt. Die Bieter sollen für den Festpreis in Höhe von 3.500.500,- EUR brutto eine möglichst hohe Anzahl an GPUs anbieten.
Optional haben die Bieter weitere GPUs für den Festpreis in Höhe 2.000.000,- EUR brutto anzubieten.
Die Installation der GPUs wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt. Der Auftragnehmer hat folgende GPUs zu liefern:
GPU Spezifikation:
- Höchstmögliche Rechenleistung, mindestens 20 TeraFlop/s HPL (doppelte Rechengenauigkeit) pro GPU
- PCIe Gen4 oder höher
- Mindestens 64 GigaByte Speicher
- 3 Jahre Garantie
- ECC und RAS Support

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hardware für Zentralrechner
Referenznummer: 9.40.40 VgV EM1-CSC-01-22
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber möchte die GPUs des Hochleistungsrechner GOETHE-HLR (G-HLR) gegen neuere und damit wesentlich leistungsfähigere GPUs austauschen. Die Server unterstützen eine (Kühl)leistung von bis zu 4 kW. Insgesamt werden 880 GPUs benötigt. Die Bieter sollen für den Festpreis in Höhe von 3.500.500,- EUR brutto eine möglichst hohe Anzahl an GPUs anbieten. Optional haben die Bieter weitere GPUs für den Festpreis in Höhe 2.000.000,- EUR brutto anzubieten. Die Installation der GPUs wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt. Der Auftragnehmer hat folgende GPUs zu liefern: GPU Spezifikation: - Höchstmögliche Rechenleistung, mindestens 20 TeraFlop/s HPL (doppelte Rechengenauigkeit) pro GPU - PCIe Gen4 oder höher - Mindestens 64 GigaByte Speicher - 3 Jahre Garantie - ECC und RAS Support
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hardware für Zentralrechner 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-frankfurt.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@dlist.server.uni-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-79819852 📞
Fax: +49 69-79817165 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMY6EGM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMY6EGM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-721389
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich eine verifizierende Teststellung vor, siehe Vergabebedingungen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber möchte die GPUs des Hochleistungsrechner GOETHE-HLR (G-HLR) gegen neuere und damit wesentlich leistungsfähigere GPUs austauschen. Die Server unterstützen eine (Kühl)leistung von bis zu 4 kW. Insgesamt werden 880 GPUs benötigt. Die Bieter sollen für den Festpreis in Höhe von 3.500.500,- EUR brutto eine möglichst hohe Anzahl an GPUs anbieten.
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Optional haben die Bieter weitere GPUs für den Festpreis in Höhe 2.000.000,- EUR brutto anzubieten.
Die Installation der GPUs wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt. Der Auftragnehmer hat folgende GPUs zu liefern:
GPU Spezifikation:
- Höchstmögliche Rechenleistung, mindestens 20 TeraFlop/s HPL (doppelte Rechengenauigkeit) pro GPU
- PCIe Gen4 oder höher
- Mindestens 64 GigaByte Speicher
- 3 Jahre Garantie
- ECC und RAS Support
Geschätzter Gesamtwert: 4 622 269 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 622 269 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optional haben die Bieter weitere GPUs für den Festpreis in Höhe 2.000.000,- EUR brutto anzubieten.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich eine verifizierende Teststellung vor, siehe Vergabebedingungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GSI Helmholtzzentrum Darmstadt Planckstraße 1 64291 Darmstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine
die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
Firma die Bestimmungen des Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der Mindestgesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren muss mindestens das Doppelte des Auftragswertes betragen.
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- Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
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- Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber behält sich eine verifizierende Teststellung vor, siehe Vergabebedingungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Herr Andreas Walter
Frau Nadja Cullino
Frau Sarah Schäfer

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Einkaufsmanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMY6EGM/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMY6EGM

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber und Bieter haben vermeintliche Mängel im Vergabeverfahren, unter Beachtung der Fristen des § 160, Abs. 3, Nr. 1-3 GWB, beim Auftraggeber zu rügen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
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Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 248-721389 (2022-12-20)