Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für Los 1
- Referenzliste
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mindestens fünf) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, nach. Diese Referenzen müssen mit Blick auf die zu vergebende Rahmenvereinbarung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
• Erfahrung in der grafischen Gestaltung von Broschüren,
• Erfahrung in der Gestaltung von Grafiken und Diagrammen und
• Erfahrung in der Gestaltung von Veranstaltungsausstattung (z. B. Banner, Messewände, Roll-ups)
- Bieterprofil
Nachweis der personellen und technischen Ressourcen zur Erledigung der beschriebenen Aufgaben in den Vergabeunterlagen. Der Nachweis hat in Form einer Eigenerklärung mit mindestens folgendem Inhalt zu erfolgen:
a) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (mindestens 3), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
b) technische Ausstattung (z. B. Hard- und Software)
Für Los 2:
• Nachweise zum Druckprozess:
- Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck nach DIN ISO 12647-2
Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck nach DIN ISO 12647-2 erfolgt, ist ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.07.2022 besitzt, dem Angebot beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.07.2022 die Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit dem Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, dass die Re-Zertifizierung bis Ende Juli 2022 abgeschlossen sein wird.
Sollte sich der Bieter in einem Feststellungsverfahren zur Erlangung des Zertifikates nach DIN ISO 12647-2 befinden, muss dieses Verfahren bis spätestens Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein. Dies ist durch eine Bestätigung eines offiziellen Zertifizierers, aus der hervorgeht, dass das Feststellungsverfahren bis spätestens Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein wird, zu belegen.
- Nachweis über die Zertifizierung über ein Umweltmanagementsystem
Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Umweltmanagement in Anlehnung an die DIN EN ISO 14001 besitzt.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat (in Kopie) über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 oder alternativ gemäß dem European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019, welches eine Laufzeit bis mindestens zum 01.07.2022 besitzt, beifügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 01.12.2022 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, dass die Re-Zertifizierung bis Ende April 2023 abgeschlossen sein wird.
Sollte sich der Bieter in einem Feststellungsverfahren zur Erlangung des Zertifikates befinden, muss dieses Verfahren bis spätestens Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein. Dies ist durch eine Bestätigung eines offiziellen Zertifizierers, aus der hervorgeht, dass das Feststellungsverfahren bis spätestens Ende Juli 2022 abgeschlossen sein wird, zu belegen.
- Zertifizierung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) oder vergleichbarer Gütezeichen.
Der Bieter weist nach, dass die Druckerzeugnisse, den Anforderungen des Umweltzeichens "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) oder vergleichbarer Gütezeichen entsprechen.
- Zertifizierung mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel für Recyclingpapier" (DE-UZ 14a) oder vergleichbarer Gütezeichen
Laut Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind Druckerzeugnisse ab dem Jahr 2015 grundsätzlich auf Recyclingpapier (gemäß den Anforderungen des Umweltzeichens "Blauer Engel für Recyclingpapier" (DE-UZ 14a)) in nachhaltigen Druckverfahren zu erstellen.
- Druckfarben auf Basis nachwachsender Rohstoffe
Da der Auftraggeber eine nachhaltige und umweltfreundliche Produktion erwartet, sind Druckfarben auf Basis nachwachsender Rohstoffe zu verwenden.
Der Nachweis über die Einhaltung der letzten drei aufgeführten Umweltanforderungen kann durch die Vorlage des jeweils aufgeführten Umweltzeichens "Blauer Engel", vergleichbare Gütezeichen oder durch andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. Eine Eigenerklärung diesbezüglich ist nicht ausreichend.