Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Projekte müssen nicht abgeschlossen sein).
Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen durch Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 Seite sowie Referenzbescheinigungen der Auftraggeber beifügen. Zumindest 1 Leistungsphase muss vollständig im o. g. Referenzzeitraum liegen:
OP: Ingenieurbauwerke : Mehrfeldbrücke ( größtes Einzelfeld mind. 18 m), Geh/ Radwegbrücken, Breite zwischen Geländer mind. 3,5 m; LPH 1 bis 6.
Architektur: Ingenieurbauwerke : Mehrfeldbrücke ( größtes Einzelfeld mind. 18 m), Geh/ Radwegbrücken, Breite zwischen Geländer mind. 3,5 m; LPH 1 bis 6, Wettbewerbsbeteiligung mit Ergebnis „engere Auswahl“.
OP Freianlagen: Planfläche 5000m²; Großbaumverpflanzung StU mind 60 bis 90 cm, Uferbereich/Maritimes Umfeld.
FP Tragwerksplanung : Mehrfeldbrücke ( größtes Einzelfeld mind 18 m), Geh/ Radwegbrücke, über Gewässer 1. Ordnung; LPH 1 bis 5.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für das jeweilige Leistungsbild, Nachweis für 2 Bearbeiter zum Leistungsbild.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ausführen, wie die Qualität in seinen Arbeitsprozessen sichergestellt wird.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Gesamtkoordinator aus Liste der Projektverantwortlichen,
Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Führungskraft.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über 2 ausgebildete Fachkräfte (Ingenieure, Diplom, Bachelor, Master) in den folgenden Leistungsbildern verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
- Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
Die Maßgebenden Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge können der Anlage „01.1 _ Beiblatt Punktebewertung_Eignungskriterien1“ entnommen werden.