Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.3) zu entnehmen. Gefordert sind Angaben über vergleichbare abgeschlossenen Leistungen in den letzten 10 Jahren nach § 46 (3) 1 VgV:
a) Wichtung: 50%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte Leistungen im Bereich Planung und/oder Planprüfung von Elektroanlagen, Anlagen der Automatisierungstechnik oder Sicherheitssteuerungen von der Entwurfsplanung bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung von Neubauten oder eines Umbaus (Definition nach §2 Abs. 2 und 5 HOAI). Teilaufgaben in den Planungsphasen sind ebenfalls zulässig.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 Bauwerke, davon sind mindestens 2 Bauwerke verkehrswasserbaulilche Anlagen, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 4 Punkte: 4 Bauwerke, davon ist mindestens 1 Bauwerk verkehrswasserbauliche Anlage, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 3 Punkte: 3 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 2 Punkte: 2 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 Bauwerk, jeweils Auftragswert > 50.000€ (netto)
- 0 Punkte: keines der o.g. Merkmale erfüllt
Mehrere Referenzen zu einem Bauwerk werden nur einmalig gewertet
b) Wichtung: 20%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte Leistungen im Bereich Planung und/oder Planprüfung von maschinentechnischen Komponenten (z.B. Antriebe, Getriebe, Hubketten, etc.) von der Entwurfsplanung bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung von Neubauten oder eines Umbaus (Definition nach §2 Abs. 2 und 5 HOAI). Teilaufgaben in den Planungsphasen sind ebenfalls zulässig.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 Bauwerke, davon sind mindestens 2 Bauwerke verkehrswasserbaulilche Anlagen, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 4 Punkte: 4 Bauwerke, davon ist mindestens 1 Bauwerk verkehrswasserbauliche Anlage, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 3 Punkte: 3 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 2 Punkte: 2 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 Bauwerk, jeweils Auftragswert > 15.000€ (netto)
- 0 Punkte: keines der o.g. Merkmale erfüllt
Mehrere Referenzen zu einem Bauwerk werden nur einmalig gewertet
c) Wichtung: 30%, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte Leistungen im Bereich Prüfen von baulich umgesetzten Elektroanlagen, Anlagen der Automatisierungstechnik oder Sicherheitssteuerungen bei Neubauten oder eines Umbaus (Definition nach §2 Abs. 2 und 5 HOAI). Die baulichen Maßnahmen müssen danach vom AG abgenommen worden sein.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 Bauwerke, davon sind mindestens 2 Bauwerke verkehrswasserbaulilche Anlagen, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 4 Punkte: 4 Bauwerke, davon ist mindestens 1 Bauwerk verkehrswasserbauliche Anlage, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 3 Punkte: 3 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 2 Punkte: 2 Bauwerke, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 Bauwerk, jeweils Auftragswert > 20.000€ (netto)
- 0 Punkte: keines der o.g. Merkmale erfüllt
Mehrere Referenzen zu einem Bauwerk werden nur einmalig gewertet
Ist die Mindestanforderung nicht erfüllt (= 0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, ist nicht begrenzt. Auf Verlangen hat der Bewerber für alle Referenzen, die gewertet wurden, die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen vorzulegen.