Beschreibung der Beschaffung
In den durch den RBm - SKzl Wissenschaft und Forschung 2018 beauftragten Gutachten über den Instandsetzungsbedarf aller Berliner Universitäten ist festgehalten, dass für das Hauptgebäude der HU Berlin ein sehr hoher Instandhaltungsstau und Sanierungsbedarf besteht. Mit einem ersten Bedarfsprogramm im Jahr 2010 war ursprünglich die vollständige Grundinstandsetzung des Gebäudes, deren Umsetzung langfristig in Teilbaumaßnahmen erfolgen sollte.
Ein erster Bauabschnitt befindet sich seit 2017 als Landesbaumaßnahme unter der Bauherrenschaft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Ausführung und umfasst für den östlichen Seitenflügel die Sanierung der Fassade, Dach und Fenster, die brandschutz-technische Ertüchtigung, die Trockenlegung des Kellergeschosses und die Erneuerung der TGA. Zusätzlich werden in Ergänzung die Sanierung der Hörsäle Audimax und Kinosaal sowie die durch die HU finanzierte Baumaßnahme „Ausbau Menzeldach“ im Rahmen des 1. BA realisiert. Die Grundinstandsetzung 1. BA wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen. Geplanter Baubeginn für den 2. BA ist 2025.
Die Inhalte des 2. BA stellen die konsequente Fortsetzung aller bisherigen Sanierungsmaßnahmen dar und wurden in unmittelbarem räumlichem Anschluss an den 1. BA entwickelt. Ursprünglich umfasste der 2. BA alle notwendigen Maßnahmen, die nicht im Rahmen des 1. BA realisiert werden konnten, einschließlich der Schaffung neuer Flächen mit dem Ziel der Unterbringung des Instituts für Geschichte. Zur Kostensenkung wurden von der SKzl in Abstimmung mit der HU Festlegungen getroffen, die den Umfang des 2. BA und somit die Kosten reduzieren.
In Anerkennung der energetischen Ziele des Landes Berlin soll auf dem Dach des Mitteltrakts eine PV-Anlage zur Deckung des zukünftigen energetischen Gebäudebedarfs errichtet werden. Die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde steht hierzu noch aus.
Im 2. Bauabschnitt sind zusammenfassend die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
1. Kopfbau Ost – bauliche, brandschutztechnische und technische Sanierung einschließlich Aus- und Umbauarbeiten zur Gewinnung zusätzlicher Nutzflächen
2. Fassaden-, Dach- und Fenstersanierung, die nicht Bestandteil des 1. BA waren
3. Restaurierung der Attikafiguren
4. PV-Anlage auf dem Dach des Mitteltrakts
Die Restmaßnahmen der vollständigen Grundsanierung des Hauptgebäudes, die nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen der Objektplanung sind, sollen in einem letzten dritten Bauabschnitt (3. BA) zusammengefasst und zeitnah im Anschluss an den 2. BA realisiert werden.
Für den Umbau im Kopfbau Ost liegt ein anerkanntes Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramm vor.
Für das Vorhaben wurde der voraussichtliche Kostenrahmen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter Berücksichtigung der genannten Unterlagen in Höhe von 30,25 Mio. EUR brutto (incl. Unvorhergesehenes, Kostenstand IV. Quartal 2020) festgelegt.
Mit der baufachlichen Genehmigung vom 03.11.2020 liegen das geprüfte Bedarfsprogramm mit Brandschutzkonzept, Schadstoffgutachten, Holzgutachten, Baugrundgutachten, Kampfmittelbescheinigung, Gutachten über Windlasten, wärmeschutztechnische Stellungnahme, sowie die ersten Abstimmungen zur denkmalpflegerischen Zielstellung, insbesondere bzgl. Restaurierung der Attikafiguren, vor. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung einzelner Gutachten ist jedoch in entwurfsabhängiger Hinsicht in der nächsten Planungsphase notwendig.
Gemäß den Auflagen de Prüfvermerkts Z MI 301 sind die Leistungen der freiberuflich Tätigen auf Basis des geprüften Bedarfsprogramms entsprechend der Vergabeverordnung auszuschreiben. Hierzu gelten die Vertragsmuster mit den Hinweisen in der ABau.
Mit Bezug auf das ABau Formular Spezifische Leistungspflichten sind alle Leistungen aufgeführt, deren Übertragung an den AN vorgesehen ist.
Gemäß Vertragsmuster erfolgt eine stufenweise Beauftragung, beginnend mit der Erbringung der Leistungsstufe 1.