Beschreibung der Beschaffung
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Die Wassertiefen der Außen- und Unterweser lassen tideabhängig einen maximalen Schiffstiefgang von bis zu 11,90 m bis Brake zu; eine Anpassung auf 12,80 m ist in Planung. Die Hafenanlagen des Seehafen Brake am sog. Bestandshafen erstrecken sich auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser. Hier werden leistungsfähige Umschlaganlagen und Lagerflächen für Stückgut und Schüttgut vorgehalten. Nördlich des sog. Bestandshafens belegen wurden weitere 450 m Kaje mit 2 Schiffsliegeplätzen in Betrieb genommen (der sog. Niedersachsenkai). Hier können auch Schwerlastgüter (insbesondere Eisen und Offshore-Anlagen) abgefertigt werden. Der Seehafen Brake wird durch die Bundesstraßen 212 und 211 (1 km Entfernung) und die BAB 27 (5 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Im Bereich des Kanal- und Binnenhafens im Seehafen Brake befinden sich diverse Anlegestellen für Sportboote, kleine Yachten, u.a. Diese Nutzung des Seehafen Brake ist auch im Hafentarif verankert. Die Sportbootnutzung des Seehafen Brake ist somit Teil der öffentlichen Nutzungsbedingungen. Niedersachsen Ports hat festgestellt, dass in diesem Bereich ein grundsätzlicher Bedarf an Unterstell-/Reparaturmöglichkeiten von Sportbooten sowie Lagermöglichkeiten von maritimer Ausstattung besteht.
Niedersachsen Ports hat sich daher entschieden, das in ihrem Eigentum befindliche Grundstück B17 im Rahmen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens für die Erbringung von Lager- und Reparaturdienstleistungen für Sportboote und Lagermöglichkeiten für maritime Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Der dann Ansiedler hat diese Möglichkeiten allen Sportboot-Nutzern des Seehafen Brake diskriminierungsfrei anzudienen.
Das Grundstück B17 mit einer Größe von ca. 300 m² liegt an der Nordseite des zum Seehafen Brake gehörenden Kanalhafens, belegen auf dem Flurstück 160/2, Flur 14 der Gemarkung Brake. Die Fläche bietet über den Binnenhafen einen sehr guten Zugang zur Bundeswasserstraße Weser. Das Grundstück B17 nebst Gebäude wurde bislang als Lagerhalle/- fläche für kleine Sportboote genutzt.
Auf dem Grundstück B17 steht ein Lagergebäude mit einer Größe von 267 m². Dieses ist derzeit interimsweise mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Nutzung vergeben. Es handelt sich um ein altes, stark renovierungsbedürftiges Bauwerk, welches zum Teil Mängel an den Stromleitungen, der Tragfähigkeit des Bodens u.ä. aufweist.
Im Zuge dieses Ausschreibungsverfahrens soll dieses Lagergebäude an den künftigen Ansiedler zu einem zu ermittelnden angesichts des Instandhaltungsstaus und der vertraglich zu übernehmenden Rückbaupflichten angemessenen Preis veräußert werden. Der Bewerber wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ausreichend Gelegenheit haben, den Zustand des Gebäudes und damit die Geeignetheit für seine Zwecke zu untersuchen. Der Zustand ist dem Bewerber sodann bei Angebotsabgabe bekannt und wird als vertragsgerecht anerkannt, so dass hieraus keine weiteren Ansprüche abgeleitet werden können. Dieser Zustand des Gebäudes wurde bei der Preisfindung berücksichtigt. Die Bieter werden im Laufe des Verfahrens weitere Angaben zu dem Lagergebäude erhalten.
Eine Vergabe des Grundstücks nebst Gebäude ist nur im Ganzen möglich.
Das Grundstück kann im Rahmen eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages überlassen werden. Unabhängig von der Art des Vertrages wird ein Mindesterbbauzins/-mietzins verlangt werden. Dieser wird spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
Niedersachsen Ports beschränkt die zur Verfügung zu stellenden Flächen für den nur untergeordneten Nutzungsbereich der sportboothafenaffinen Dienstleistungen. Dies ist angesichts der für sportboothafenaffine Zwecke ohnehin knappen Flächenressourcen erforderlich. Weitere Flächen für den gleichen Zweck werden nach derzeitigem Stand in absehbarer Zeit von Niedersachsen Ports nicht zur Verfügung gestellt. Der hier gegenständliche Grundstücksvertrag wird daher im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens durchgeführt.
Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden zusammenfassend als "Grundstücksvertrag" bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1. Teilnahmewettbewerb: unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft.
2. Indikatives Angebot: die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Angebote werden anhand der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix ausgewertet und der Bestbieter ermittelt.
Anschließend werden die Verhandlungen über die zu vergebende Fläche eröffnet.
oder
3. Verhandlungen mit allen Bietern: die geeigneten Bieter erhalten von NPorts eine Einladung zur Aufnahme von Verhandlungen. Mit Absendung dieser Nachricht beginnt der Verhandlungszeitraum, während dessen über das Grundstück nicht anderweitig durch Niedersachsen Ports verhandelt wird (Reservierungsfrist). Allen geeigneten Bietern wird die gleiche Anzahl an Verhandlungsterminen angeboten werden. Die eingegangenen (notariellen) Angebote werden anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Wertungskriterien gewertet.
Für nähere Angaben wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.