Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens 2 Referenzen einreichen die mit dem Ausschreibungsgegenstand, dem
Versicherungsvolumen sowie mit der Anzahl der Versicherten vergleichbar ist (bitte beachten Sie hierzu die
Leistungsbeschreibung).
Mindestanforderung:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens 2 Referenzleistungen nachzuweisen mit jeweils folgenden Spezifikationen:
- Die Referenzprojekte müssen durchweg hinreichend aktuell sein. Das Ende des Leistungszeitraums darf jeweils nicht länger
zurück liegen als 01.01.2022.
- Der Einzelbewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der
Einzelbewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, muss die Referenzleistung als verantwortliches Unternehmen als führender
Versicherer erbracht haben.
- Die Referenzleistungen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
1. Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner / -innen dieser
Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die
KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bewerbers / Bieters führen
kann.
2. Wenn Sie mehr Referenzen als vorgegeben einreichen wollen, fügen Sie diese bitte als externes PDF bei. Achten Sie dabei bitte
darauf, dass alle geforderten Angaben enthalten sind.
Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle:
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er über eine auf Gruppenunfallversicherungen spezialisierte eigene oder
autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle verfügt.
Assekuradeure und Makler:
Sofern ein Assekuradeur ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers zwingend beizufügen, wonach der Assekuradeur für den Versicherer bindend Versicherungsverträge abschließen kann. Die Kriterien zur Eignung für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Assekuradeur Bestand.
Sofern ein Makler im Namen einer Versicherungsgesellschaft ein Angebot einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung mit Bezeichnung des Vertretungsumfangs durch den Versicherer dem Angebot zwingend beizufügen. Die Kriterien zur Eignung für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Makler Bestand.