Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften zwei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen
Bearbeitungszeit) vergleichbar sind. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:
1. Leistungsgegenstand war die Bearbeitung von Anträgen oder vergleichbarer wiederkehrender Anliegen unter Verwendung einer Software-Lösung.
2. Das Referenzprojekt hatte ein Umsatzvolumen von mindestens 10.000 EUR im Zeitraum seit 01.01.2019.
"Referenzprojekt" ist jede wiederkehrende gleichartige Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit) für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum unabhängig davon, ob die Leistungserbringung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder wiederkehrender Einzelbeauftragungen erfolgt.
Erfüllt ein Referenzprojekt die vorgenannten Anforderungen nicht, ist das Referenzprojekt nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit
0 Punkten bewertet. Werden für einen Auftraggeber zwei Referenzprojekte eingereicht, wird das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten bewertet. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Jedes eingereichte Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:
1. Das Referenzprojekt umfasste im Mittel über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten die folgende Anzahl von Anträgen oder vergleichbare Anliegen (Anträge für Großraum- und Schwertransporte oder sonstige Anträge/Anliegen):
- Mehr als 50, weniger als 100 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 1 Punkt)
- Mehr als 100, weniger als 200 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 3 Punkte)
- Mehr als 200 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 5 Punkte)
2. Gegenstand des Referenzprojektes war die Bearbeitung von Anträgen für Großraum- und Schwertransporte (§§ 29 Abs. 3, 44, 46, 47 StVO). Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte
3. Auftraggeber des Referenzprojektes war ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB. Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte
4. Im Referenzprojekt hat das Bewerberunternehmen über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten ein Team folgender Stärke gestellt:
- 5 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen oder weniger (= 0 Punkte)
- mehr als 5, weniger als 10 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 1 Punkt)
- mehr als 10, weniger als 20 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 3 Punkte)
- mehr 20 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 5 Punkte)
Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung
der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.
Weitere Informationen und Hinweise können dem Dokument T01_GST-A_Teilnahmeantrag, A02_V1_GST-A_Bewerbungsbedingungen sowie den weiteren
Vergabeunterlagen entnommen werden.