Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sind Erlaubnisanträge nach §§ 29, 46 StVO bei der Autobahn GmbH des Bundes zu stellen. Mit der Novelle der VwV-StVO im November 2021 trat eine Änderung im Anhörverfahren in Kraft. Künftig ist für Anträge zu Transporten, die über mit Zeichen 330.1. und 330.2 gekennzeichnete Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes führen, direkt die Autobahn GmbH von der EGB anzuhören. Zu diesem Zweck wird ein zentraler Zugangspunkt bei der Autobahn GmbH eingerichtet, welcher die Anträge entgegennehmen, an die zuständigen Niederlassungen weiterleiten, Stellungahmen der Niederlassungen entgegennehmen und diese gesammelt an die EGB zurückgeben soll. Mit diesen Dienstleistungen des zentralen Zugangspunktes soll ein externes Unternehmen beauftragt werden, welches die Antragsweiterleitung bis zur Ablösung durch eine technische Lösung durchführen soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 22-15
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sind Erlaubnisanträge nach §§ 29, 46 StVO bei der Autobahn GmbH des Bundes zu stellen. Mit der Novelle der VwV-StVO im November 2021 trat eine Änderung im Anhörverfahren in Kraft. Künftig ist für Anträge zu Transporten, die über mit Zeichen 330.1. und 330.2 gekennzeichnete Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes führen, direkt die Autobahn GmbH von der EGB anzuhören. Zu diesem Zweck wird ein zentraler Zugangspunkt bei der Autobahn GmbH eingerichtet, welcher die Anträge entgegennehmen, an die zuständigen Niederlassungen weiterleiten, Stellungahmen der Niederlassungen entgegennehmen und diese gesammelt an die EGB zurückgeben soll. Mit diesen Dienstleistungen des zentralen Zugangspunktes soll ein externes Unternehmen beauftragt werden, welches die Antragsweiterleitung bis zur Ablösung durch eine technische Lösung durchführen soll.
Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sind Erlaubnisanträge nach §§ 29, 46 StVO bei der Autobahn GmbH des Bundes zu stellen. Mit der Novelle der VwV-StVO im November 2021 trat eine Änderung im Anhörverfahren in Kraft. Künftig ist für Anträge zu Transporten, die über mit Zeichen 330.1. und 330.2 gekennzeichnete Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes führen, direkt die Autobahn GmbH von der EGB anzuhören. Zu diesem Zweck wird ein zentraler Zugangspunkt bei der Autobahn GmbH eingerichtet, welcher die Anträge entgegennehmen, an die zuständigen Niederlassungen weiterleiten, Stellungahmen der Niederlassungen entgegennehmen und diese gesammelt an die EGB zurückgeben soll. Mit diesen Dienstleistungen des zentralen Zugangspunktes soll ein externes Unternehmen beauftragt werden, welches die Antragsweiterleitung bis zur Ablösung durch eine technische Lösung durchführen soll.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-10 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 090-248081
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Etwaige Rückfragen zu den Vergabeunterlagen (sogenannte Bewerber-/Bieterfragen) sind bis zum 23.05.2022 ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WR74J
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 536 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sind Erlaubnisanträge nach §§ 29, 46 StVO bei der Autobahn GmbH des Bundes zu stellen. Mit der Novelle der VwV-StVO im November 2021 trat eine Änderung im Anhörverfahren in Kraft. Künftig ist für Anträge zu Transporten, die über mit Zeichen 330.1. und 330.2 gekennzeichnete Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes führen, direkt die Autobahn GmbH von der EGB anzuhören. Zu diesem Zweck wird ein zentraler Zugangspunkt bei der Autobahn GmbH eingerichtet, welcher die Anträge entgegennehmen, an die zuständigen Niederlassungen weiterleiten, Stellungahmen der Niederlassungen entgegennehmen und diese gesammelt an die EGB zurückgeben soll.
Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sind Erlaubnisanträge nach §§ 29, 46 StVO bei der Autobahn GmbH des Bundes zu stellen. Mit der Novelle der VwV-StVO im November 2021 trat eine Änderung im Anhörverfahren in Kraft. Künftig ist für Anträge zu Transporten, die über mit Zeichen 330.1. und 330.2 gekennzeichnete Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes führen, direkt die Autobahn GmbH von der EGB anzuhören. Zu diesem Zweck wird ein zentraler Zugangspunkt bei der Autobahn GmbH eingerichtet, welcher die Anträge entgegennehmen, an die zuständigen Niederlassungen weiterleiten, Stellungahmen der Niederlassungen entgegennehmen und diese gesammelt an die EGB zurückgeben soll.
Mit diesen Dienstleistungen des zentralen Zugangspunktes soll ein externes Unternehmen beauftragt werden, welches die Antragsweiterleitung bis zur Ablösung durch eine technische Lösung durchführen soll.
Der Dienstleister hat die Aufgabe, im VEMAGS-Verfahrensmodul GST-Neuanträge und GST-Prüf- oder Änderungsanträge entgegenzunehmen und den beantragten Fahrtweg zu analysieren. Anhand dieses Fahrtwegs sind die zu beteiligenden zuständigen Niederlassungen zu identifizieren, an welche die Anträge in VEMAGS weitergeleitet werden müssen. Wenn alle Niederlassungen ihre Stellungnahmen zu den Anträgen zurückgegeben haben, sind diese gesammelt an die EGB zurückzugeben. Für die Nutzung von VEMAGS sind lediglich PCs mit Online-Zugang und einem Internet-Browser (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge Chromium) erforderlich.
Der Dienstleister hat die Aufgabe, im VEMAGS-Verfahrensmodul GST-Neuanträge und GST-Prüf- oder Änderungsanträge entgegenzunehmen und den beantragten Fahrtweg zu analysieren. Anhand dieses Fahrtwegs sind die zu beteiligenden zuständigen Niederlassungen zu identifizieren, an welche die Anträge in VEMAGS weitergeleitet werden müssen. Wenn alle Niederlassungen ihre Stellungnahmen zu den Anträgen zurückgegeben haben, sind diese gesammelt an die EGB zurückzugeben. Für die Nutzung von VEMAGS sind lediglich PCs mit Online-Zugang und einem Internet-Browser (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge Chromium) erforderlich.
Die Autobahn GmbH schätzt das tägliche Antragsaufkommen auf ca. 2.500 Anträge, die vom Dienstleister des zentralen Zugangspunktes der Autobahn GmbH weitergeleitet werden müssen. Diese Zahl setzt sich aus ca. 1.900 weitergeleiteten und ca. 600 zu prüfenden Anträgen zusammen. Pro Jahr kann also insgesamt mit ca. 620.000 Anträgen gerechnet werden, die an die Niederlassungen weiterzuleiten sind. Der Zeitbedarf für die Antragssichtung und -weiterleitung hängt von der Antragsart ab. Der Auftragnehmer hat mittels eines ausreichenden Personalbestandes dafür Sorge zu tragen, dass das tägliche Antragsvolumen abgearbeitet werden kann. Eine inhaltliche Prüfung der Anträge oder die Kommunikation mit den Antragstellern sind nicht Leistungsgegenstand.
Die Autobahn GmbH schätzt das tägliche Antragsaufkommen auf ca. 2.500 Anträge, die vom Dienstleister des zentralen Zugangspunktes der Autobahn GmbH weitergeleitet werden müssen. Diese Zahl setzt sich aus ca. 1.900 weitergeleiteten und ca. 600 zu prüfenden Anträgen zusammen. Pro Jahr kann also insgesamt mit ca. 620.000 Anträgen gerechnet werden, die an die Niederlassungen weiterzuleiten sind. Der Zeitbedarf für die Antragssichtung und -weiterleitung hängt von der Antragsart ab. Der Auftragnehmer hat mittels eines ausreichenden Personalbestandes dafür Sorge zu tragen, dass das tägliche Antragsvolumen abgearbeitet werden kann. Eine inhaltliche Prüfung der Anträge oder die Kommunikation mit den Antragstellern sind nicht Leistungsgegenstand.
Das antragsverarbeitende Personal muss Grundwissen in der Nutzung von Computeranwendungen haben, Grundkenntnisse im Lesen von geographischen Karten und Straßennetzen (z.B. Autobahnanschlussstellen, Autobahnkreuze) und in der Anwendung von Routenplanern. Weitere Informationen und Anforderungen können dem Dokument B01_V1_GST-A_Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Das antragsverarbeitende Personal muss Grundwissen in der Nutzung von Computeranwendungen haben, Grundkenntnisse im Lesen von geographischen Karten und Straßennetzen (z.B. Autobahnanschlussstellen, Autobahnkreuze) und in der Anwendung von Routenplanern. Weitere Informationen und Anforderungen können dem Dokument B01_V1_GST-A_Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Leistungserbringung ist zunächst vorgesehen vom 01.11.2022 bis 31.12.2023. Jedoch kann der Vertrag bei weiterem Bedarf verlängert werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 536 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann maximal sechsmal um jeweils vier Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Vertragsverlängerungsoptionen:
Der Vertrag kann maximal sechsmal um jeweils vier Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Registergericht HRA/HRB-Nummer:
Der Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, hat vor der Zuschlagserteilung einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Netto-Jahresumsatz des Bewerberunternehmens in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021.
Mindeststandards:
Der Mindestjahresumsatz des Bewerberunternehmens muss gemittelt über die Jahre 2019 bis 2021 mindestens 500.000 EUR netto betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften zwei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften zwei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen
Bearbeitungszeit) vergleichbar sind. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:
1. Leistungsgegenstand war die Bearbeitung von Anträgen oder vergleichbarer wiederkehrender Anliegen unter Verwendung einer Software-Lösung.
2. Das Referenzprojekt hatte ein Umsatzvolumen von mindestens 10.000 EUR im Zeitraum seit 01.01.2019.
"Referenzprojekt" ist jede wiederkehrende gleichartige Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit) für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum unabhängig davon, ob die Leistungserbringung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder wiederkehrender Einzelbeauftragungen erfolgt.
"Referenzprojekt" ist jede wiederkehrende gleichartige Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit) für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum unabhängig davon, ob die Leistungserbringung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder wiederkehrender Einzelbeauftragungen erfolgt.
Erfüllt ein Referenzprojekt die vorgenannten Anforderungen nicht, ist das Referenzprojekt nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit
0 Punkten bewertet. Werden für einen Auftraggeber zwei Referenzprojekte eingereicht, wird das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten bewertet. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
0 Punkten bewertet. Werden für einen Auftraggeber zwei Referenzprojekte eingereicht, wird das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten bewertet. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Jedes eingereichte Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:
1. Das Referenzprojekt umfasste im Mittel über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten die folgende Anzahl von Anträgen oder vergleichbare Anliegen (Anträge für Großraum- und Schwertransporte oder sonstige Anträge/Anliegen):
- Mehr als 50, weniger als 100 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 1 Punkt)
- Mehr als 100, weniger als 200 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 3 Punkte)
- Mehr als 200 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 5 Punkte)
2. Gegenstand des Referenzprojektes war die Bearbeitung von Anträgen für Großraum- und Schwertransporte (§§ 29 Abs. 3, 44, 46, 47 StVO). Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte
3. Auftraggeber des Referenzprojektes war ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB. Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte
4. Im Referenzprojekt hat das Bewerberunternehmen über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten ein Team folgender Stärke gestellt:
- 5 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen oder weniger (= 0 Punkte)
- mehr als 5, weniger als 10 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 1 Punkt)
- mehr als 10, weniger als 20 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 3 Punkte)
- mehr 20 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 5 Punkte)
Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung
Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung
der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.
Weitere Informationen und Hinweise können dem Dokument T01_GST-A_Teilnahmeantrag, A02_V1_GST-A_Bewerbungsbedingungen sowie den weiteren
Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mindeststandards:
Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:
1. Leistungsgegenstand war die Bearbeitung von Anträgen oder vergleichbarer wiederkehrender Anliegen unter Verwendung einer Software-Lösung.
2. Das Referenzprojekt hatte ein Umsatzvolumen von mindestens 10.000 EUR im Zeitraum seit 01.01.2019.
"Referenzprojekt" ist jede wiederkehrende gleichartige Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit) für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum unabhängig davon, ob die Leistungserbringung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder wiederkehrender Einzelbeauftragungen erfolgt. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
"Referenzprojekt" ist jede wiederkehrende gleichartige Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit) für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum unabhängig davon, ob die Leistungserbringung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder wiederkehrender Einzelbeauftragungen erfolgt. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzprojekte:
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften zwei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften zwei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer
kurzen Bearbeitungszeit) vergleichbar sind. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:
1. Leistungsgegenstand war die Bearbeitung von Anträgen oder vergleichbarer wiederkehrender Anliegen unter Verwendung einer Software-Lösung
2. Das Referenzprojekt hatte ein Umsatzvolumen von mindestens 10.000 EUR im Zeitraum seit 01.01.2019.
"Referenzprojekt" ist jede wiederkehrende gleichartige Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit) für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum unabhängig davon, ob die Leistungserbringung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder wiederkehrender Einzelbeauftragungen erfolgt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
"Referenzprojekt" ist jede wiederkehrende gleichartige Leistung (Be- und Verarbeitung einer Vielzahl von Anträgen oder vergleichbarer Anliegen innerhalb einer kurzen Bearbeitungszeit) für einen Auftraggeber über einen längeren Zeitraum unabhängig davon, ob die Leistungserbringung auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder wiederkehrender Einzelbeauftragungen erfolgt.
Erfüllt ein Referenzprojekt die vorgenannten Anforderungen nicht, ist das Referenzprojekt nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit 0 Punkten bewertet. Werden für einen Auftraggeber zwei Referenzprojekte eingereicht, wird das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten bewertet. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllt ein Referenzprojekt die vorgenannten Anforderungen nicht, ist das Referenzprojekt nicht berücksichtigungsfähig, d.h. es wird mit 0 Punkten bewertet. Werden für einen Auftraggeber zwei Referenzprojekte eingereicht, wird das zweite Referenzprojekt mit 0 Punkten bewertet. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Jedes eingereichte Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:
1. Das Referenzprojekt umfasste im Mittel über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten die folgende Anzahl von Anträgen oder vergleichbare Anliegen (Anträge für Großraum- und Schwertransporte oder sonstige Anträge/Anliegen):
- Mehr als 50, weniger als 100 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 1 Punkt)
- Mehr als 100, weniger als 200 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 3 Punkte)
- Mehr als 200 Anträge/Anliegen pro Werktag (= 5 Punkte)
2. Gegenstand des Referenzprojektes war die Bearbeitung von Anträgen für Großraum- und Schwertransporte (§§ 29 Abs. 3, 44, 46, 47 StVO). Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte
3. Auftraggeber des Referenzprojektes war ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB. Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte
4. Im Referenzprojekt hat das Bewerberunternehmen über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten ein Team folgender Stärke gestellt:
- 5 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen oder weniger (= 0 Punkte)
- mehr als 5, weniger als 10 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 1 Punkt)
- mehr als 10, weniger als 20 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 3 Punkte)
- mehr 20 Bearbeiter*innen/Mitarbeiter*innen (= 5 Punkte)
Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung
der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5,0 Punkte erreicht werden.
Weitere Informationen können dem Dokument T01_GST-A_Teilnahmeantrag, A02_V1_GST-A_Bewerbungsbedingungen sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-06-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Etwaige Rückfragen zu den Vergabeunterlagen (sogenannte Bewerber-/Bieterfragen) sind bis zum 23.05.2022 ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WR74J
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
Quelle: OJS 2022/S 090-248081 (2022-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 536 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesamtwert des Auftrags (V.2.4.) gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W64CY