Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“GU-Leistungen für den Neubau von zwei modularen Schulergänzungsbauten
HB_BL_37 22 OV”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten📦
Kurze Beschreibung: GU-Leistungen für den Neubau von 2 modularen Schulergänzungsbauten
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) plant das Bezirksamt Pankow von Berlin den schlüsselfertigen Neubau von zwei temporären Schulergänzungsbauten...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) plant das Bezirksamt Pankow von Berlin den schlüsselfertigen Neubau von zwei temporären Schulergänzungsbauten an den Standorten „Schule am Hamburger Platz“ (LOG D) für 104 Schüler*innen mit Mensa und „Grundschule im Moselviertel“ (LOG E) für 182 Schüler*innen. Basis der Ausschreibung ist die beiliegende funktionale Leistungsbeschreibung, das Lastenheft und das Raumprogramm je Standort.
Die Übergabe des Bauwerks einschließlich Inbetriebnahme muss bis spätestens 22.12.2023 erfolgen.
Zielstellungen für den Neubau des Schulstandortes sind:
▪ Bau je eines zweigeschossigen Schulgebäudes (Bruttogrundfläche ca. 990 m2, lichte
Raumhöhe mind. 2,75 m) einschließlich Medienerschließung
▪ Einhaltung hoher energetischer Standards durch GEG-30-Standard.
Das Gebäude muss nach Ablauf der Nutzungsdauer von ca. 15 Jahren zerstörungsfrei rückgebaut und an anderen Standorten wieder aufgebaut werden können. Als Bauart kommen somit nur Modulbauweise oder Elementbauweise in Frage. Ansonsten obliegt die Wahl der Bauart und der Baustoffe dem Bieter. Die Realisierung in Containerbauweise ist ausgeschlossen.
Neben den genannten Bauleistungen sind durch den Auftragnehmer folgende sonstige Leistungen zu erbringen:
▪ Planungsleistungen für alle Kostengruppen insbes.
o Genehmigungsplanung
o Werk- und Montageplanung einschl. Tragwerksplanung
o Brandschutzplanung auf Basis des vorliegenden Brandschutzkonzeptes
o Bauphysikalische Beratungsleistungen insbes. Schallschutz und Wärmeschutz
o Küchenplanung
▪ Vermesserleistungen (Einmessen des Neubaus in den Amtlichen Lageplan)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-16 📅
Datum des Endes: 2023-12-22 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
Nachweisführung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die konkret angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.)
“1. Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens die nachfolgenden Deckungssummen aufweisen:
5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 EUR für...”
1. Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens die nachfolgenden Deckungssummen aufweisen:
5 000 000 EUR für Personenschäden, 5 000 000 EUR für Sach-/Vermögensschäden.
Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung vorzulegen.
2. Der durchschnittliche Brutto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für vergleichbare Leistungen (Generalunternehmer/ Generalübernehmer im Schlüsselfertigbau) muss mindestens 3 Mio. EUR betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis umfasst: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis umfasst: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen - Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird. Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: Siehe Pkt. III.1.1.)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Bauleistungen vorzulegen mit Angaben zu Bezeichnung der Referenz, Kurzbeschreibung sowie Umfang der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Bauleistungen vorzulegen mit Angaben zu Bezeichnung der Referenz, Kurzbeschreibung sowie Umfang der erbrachten Leistungen, Ausführungszeitraum, Datum der Übergabe, Gesamtbaukosten, Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:
▪ Generalunternehmerleistungen (Planungs- und Bauleistungen) im Schlüsselfertigbau
▪ Vergleichbarer konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad, hierzu zählen u. a. mehrgeschossige Bildungs-, Wohn- oder Verwaltungsbauten, Krankenhäuser, Theatergebäude
▪ Baukosten (brutto) KG 200-700 nach DIN 276 mind. 3 Mio. EUR
▪ Planungsumfang mindestens in den KG 300 und 400
▪ Planungstiefe mind. Genehmigungsplanung, Werk- und Montageplanung und örtliche Bauüberwachung
Für die Referenzen sind gem. § 6a EU Nr. 3 a Satz 1 VOB/A Bescheinigungen des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
(Die weiteren Anforderungen sind dem Bieterfragebogen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.)
Die Angebote werden gewichtet, die Bewertungsmatrix liegt den Vergabeunterlagen bei. Bei Nichterfüllung der Eignungskriterien, bei Abweichungen vom Raumprogramm über 5 % und bei Bewertung der Zuschlagskriterien mit weniger als 2 Punkten erfolgt der Ausschluss.
Es sind gem. § 23 Abs. 1 S. 1 KrW-AbfG Bln. (auch für Teilleistungen gem. AV zu § 23 Absatz 1 Satz 1 KrW-/AbfG Bln.) die EfB-Zertifizierung/-en für alle benannten Betriebe auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Die Abfallarten sind dem Abfall-Formblatt 1 V 2411 F (nicht gefährliche und gefährliche Abfälle) zu entnehmen. Die Prüfung erfolgt gem. dem ebenfalls beiliegendem Formular V 241 F.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. Pkt. VI.3).
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die gemäß § 122 GWB fachkundig und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. Pkt. VI.3).
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die gemäß § 122 GWB fachkundig und leistungsfähig sind.
Beim Einbau und der Verarbeitung von Holzprodukten und -erzeugnissen ist folgende Website als Ergänzung zu den Formularen V 239 F, V 247 F und V 248 F zu beachten:
https://www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte/de/beschaffung/beschaffungshinweise_holz2.shtml
Der Nachweis ist mit Zertifikaten gem. V 239 F für den Bieter selbst bzw. seine Eignungsleiher/UAN/NU zu erbringen. Eine Zertifizierung für den Holzhandel/ Lieferanten ist nicht ausreichend.
Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBl für Berlin vom 30.04.2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-19
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Personen dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Es sind nur elektronische Angebote in Textform zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen...”
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, - dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.) VI.3.2) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. VI.3.3 Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://my.vergabeplattform.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Achtung: Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekannmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 12.12.2022 um 11:00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 224-645911
Auftragsvergabe
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Titel: GU-Leistungen für den Neubau von zwei modularen Schulergänzungsbauten
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kleusberg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wisserhof 5
Postort: Wissen
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Altenkirchen (Westerwald)🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5214285.71 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 754 969 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: EUR 4759158.09 💰
Prozentsatz (%): 82
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Gründung, Fassadenarbeiten, Fenster und Türen, Trockenbau, Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Estricharbeiten, Dacharbeiten, technische...”
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
“VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen...”
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, - dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.) VI.3.2) Der
Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen).
Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. VI.3.3 Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://my.vergabeplattform.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Achtung: Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn
der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekannmachungen/
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2023/S 025-069308 (2023-01-30)