Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-- Alle Kriterien finden Sie auch in den Auftragsunterlagen --
Los 1a
"Das Unternehmen setzt beim Auftraggeber min. 3 festeingestellte und festzugeteilte Sachverständige mit folgender Qualifikation und Berufserfahrung ein:
a) Der Prüfende (Fachgebiet Elektrotechnik) muss eine in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnik an einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Ingenieurschule erfolgreich abgelegt haben.
b) Kenntnis der besonderen Fachkunde durch eine mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit in der Fachrichtung Elektrotechnik und davon mindestens 3 Jahre im einschlägigen Bergbauzweig."
"Zusicherung in Textform der Verfügbarkeitsanforderungen:
a) Verfügbarkeit vor Ort von Montag - Freitag innerhalb von 24h
b) Direkter Telefonkontakt von Montag - Freitag und Reaktion des Sachverständigen innerhalb von 3 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr mit einem Sachverständigen"
Los 1b
"Das Unternehmen setzt beim Auftraggeber min. 2 festeingestellte und festzugeteilte Sachverständige mit folgender Qualifikation und Berufserfahrung ein:
a) Der Prüfende (Fachgebiet Sicherheitstechnik) muss eine in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Abschlussprüfung in der Fachrichtung Verfahrenstechnik, Elektrotechnik oder Maschinentechnik (oder vergleichbar) an einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Ingenieurschule erfolgreich abgelegt haben.
b) Kenntnis der besonderen Fachkunde durch eine mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit in der Fachrichtung Sicherheits-, und Verfahrenstechnik im Bereich Gasspeicheranlagen nach Bergrecht
c) Kenntnis der besonderen Fachkunde durch eine mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit in der Fachrichtung ""Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie"" sowie in der Elektrotechnik im Bereich Gasspeicheranlagen nach Bergrecht"
"Zusicherung in Textform der Verfügbarkeitsanforderungen:
a) Verfügbarkeit vor Ort von Montag - Freitag innerhalb von 24h
b) Direkter Telefonkontakt von Montag - Freitag und Reaktion des Sachverständigen innerhalb von 3 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr mit einem Sachverständigen"
Los 2a
"Das Unternehmen setzt beim Auftraggeber min. 3 festeingestellte und festzugeteilte Sachverständige mit folgender Qualifikation und Berufserfahrung ein:
a) Sachverständiger gem. §6 Abs. 1 der Tiefbohrverordnung (BVOT) anerkannt durch LBEG Clausthal-Zellerfeld
b) behördliche Anerkennung der Sachverständigen gemäß GasHDLtgV, §12
c) min. 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung der Sachverständigen in der Überwachung und Abnahme von Frischwasser-, Soletransport-, Erdgasleitungen
d) DVGW G100 (Fachgebiet VI, VII) und VdTÜV
e) mind. 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung der Sachverständigen in der Überwachung und Abnahme von Erdgashochdruckleitungen
f) Nachweis von mind. je Sachverständigen 10 Druckprüfungen gemäß DVGW G469 B2, C3 und mind. 3 Druckprüfungen gemäß D2 (in Prüforganisation)
g) Nachweis von mind. je Sachverständigen 5 Anhörungen §8(2) und Schäden
h) Schweißfachingenieurausbildung (IWE)
i) ZfP-Ausbildung:
- RT FL2 gemäß DIN EN ISO 9712
- MT2 gemäß DIN EN ISO 9712
- PT2 gemäß DIN EN ISO 9712
- VT2 gemäß DIN EN ISO 9712
- Grundlegende Kenntnisse über die gängigen Ultraschallverfahren sowie die TOFD-Verfahren
j) Das Unternehmen verfügt weiterhin über einen Sachverständigen zum KKS gemäß G100 Fachgebiet IX der den oben genannten Sachverständigen bei Bedarf zur Verfügung steht."
"Zusicherung in Textform der Verfügbarkeitsanforderungen:
a) Verfügbarkeit vor Ort von Montag - Freitag innerhalb von 5h
b) Direkter Telefonkontakt von Montag - Freitag und Reaktion des Sachverständigen innerhalb von 3 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr mit einem Sachverständigen"
Los 2b
"Das Unternehmen setzt beim Auftraggeber min. 2 festeingestellte und festzugeteilte Sachverständige mit folgender Qualifikation und Berufserfahrung ein:
a) Sachverständiger gem. §6 Abs. 1 der Tiefbohrverordnung (BVOT) anerkannt durch LBEG Clausthal-Zellerfeld
b) behördliche Anerkennung der Sachverständigen gemäß GasHDLtgV, §12
c) min. 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung der Sachverständigen in der Überwachung und Abnahme von Frischwasser-, Soletransport-, Erdgasleitungen
d) DVGW G100 (Fachgebiet VI, VII) und VdTÜV
e) mind. 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung der Sachverständigen in der Überwachung und Abnahme von Erdgashochdruckleitungen
f) Nachweis von mind. je Sachverständigen 10 Druckprüfungen gemäß DVGW G469 B2, C3 und mind. 3 Druckprüfungen gemäß D2 (in Prüforganisation)
g) Nachweis von mind. je Sachverständigen 5 Anhörungen §8(2) und Schäden
h) Schweißfachingenieurausbildung (IWE)
i) ZfP-Ausbildung:
- RT FL2 gemäß DIN EN ISO 9712
- MT2 gemäß DIN EN ISO 9712
- PT2 gemäß DIN EN ISO 9712
- VT2 gemäß DIN EN ISO 9712
- Grundlegende Kenntnisse über die gängigen Ultraschallverfahren sowie die TOFD - Verfahren
j) Das Unternehmen verfügt weiterhin über einen Sachverständigen zum KKS gemäß G100 Fachgebiet IX der den oben genannten Sachverständigen bei Bedarf zur Verfügung steht."
"Zusicherung in Textform der Verfügbarkeitsanforderungen:
a) Verfügbarkeit vor Ort von Montag - Freitag innerhalb von 5h
b) Direkter Telefonkontakt von Montag - Freitag und Reaktion des Sachverständigen innerhalb von 3 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr mit einem Sachverständigen"
Los 3a
"Das Unternehmen setzt beim Auftraggeber min. 3 festeingestellte und festzugeteilte Sachverständige mit folgender Qualifikation und Berufserfahrung ein:
a) Befugnis zur Prüfung von Druckanlagen der Anlagengruppen 1,2 und 3 gem. Nr. 5.1 der Richtlinien über Anforderungen an zugelassene Überwachungsstellen, -ZÜS-RL- Dokument einreichen
b) Prüfbefugnis der Sachveständigen für die Prüfung von Druckbehältern, Großwasserraumkesseln und Wasserrohrkessel
c) mind. 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung der Sachverständigen in der Überwachung und Abnahme von Druckbehältern
d) Zusatzqualifikation Abschluss/Diplom Schweißfachingenieur
e) Dokument zur Eignung der Sachverändigen für Neubauten nobo/ ZÜS Tätigkeiten
f) Der Prüfende/Planende muss eine in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Abschlussprüfung an einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Ingenieurschule erfolgreich abgelegt haben
g) Atemschutzgeräteträger nach DGUV 112-190
h) ArbMedVV G26/2 oder G26/3
i) Nachweis über Zfp-Prüfungen "
"Zusicherung in Textform der Verfügbarkeitsanforderungen:
a) Verfügbarkeit im Störungsfall (365 Tage/Jahr)
b) Direkter Telefonkontakt und Reaktion des Sachverständigen innerhalb von 3 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr mit einem Sachverständigen"
Los 3b
"Das Unternehmen setzt beim Auftragnehmer min. 3 festeingestellte und festzugeteilte Sachverständige mit folgender Qualifikation und Berufserfahrung ein:
a) min. 3 Jahre nachgewiesene Erfahrung der Sachverständigen in der Überwachung und Abnahme und Planung von AwSV-Anlagen
b) Der Prüfende/Planende muss eine in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Abschlussprüfung an einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Ingenieurschule erfolgreich abgelegt haben"
"Zusicherung in Textform der Verfügbarkeitsanforderungen:
a) Verfügbarkeit vor Ort von Montag - Freitag innerhalb von 24h
b) Direkter Telefonkontakt von Montag - Freitag und Reaktion des Sachverständigen innerhalb von 3 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr mit einem Sachverständigen"
Los 4a
"Das Unternehmen setzt beim Auftraggeber min. 2 festeingestellte und festzugeteilte Sachverständige gemäß DVGW G100 Fachgebiete II, III, V, mit folgender Qualifikation und Berufserfahrung ein:
a) Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Bereich von Druckgeräte und Druckbehälter-Anlagen.
b) Befugnis zur Prüfung von Druckanlagen der Anlagengruppen 1,2 und 3 gem. Nr. 5.1 der Richtlinien über Anforderungen an zugelassene Überwachungsstellen -ZÜS-RL-
c) Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Explosionsschutz, Brandschutz und Blitzschutz sowie der Elektrotechnik mit EMSR.
d) VdS anerkannter Sachverständiger nach VdS 2228 zur Prüfung elektrischer Anlagen
e) Explosionsschutzsachverständiger einer ZÜS mit den Befugnissen:
-A100 (Prüfen nach BetrSichV Anhang 2 Abschn. 3 4.1 und 5.1)
-B100 (Prüfen nach BetrSichV Anhang 2 Abschn. 3 5.2)
-B400 (Prüfen nach BetrSichV Anhang 2 Abschn. 3 5.2 Gaswarneinrichtungen)
-B700 (Prüfen nach BetrSichV Anhang 2 Abschn. 3 5.3 Lüftungsanlagen)
-A2GT (Prüfen von Gastankstellen (CNG, LNG, LPG, H2, usw.) nach §18 BetrSichV, nach BetrSichV Anhang 2, Abschn. 3 4.1, 5.1, 5.2 und 5.3) gemäß DVGW G 265-2
f) Kenntnis der besonderen Fachkunde durch eine mindestens 4-jährige praktische Tätigkeit in der Fachrichtung Drucktechnik und davon mindestens 2 Jahre im Bereich von Biogaseinspeiseanlagen und Erdgastankstellen
g) Kenntnis der besonderen Fachkunde durch eine mindestens 4-jährige praktische Tätigkeit in der Fachrichtung Elektrotechnik und davon mindestens 2 Jahre im Bereich von Biogaseinspeiseanlagen und Erdgastankstellen
h) Kenntnis der besonderen Fachkunde durch eine mindestens 4-jährige praktische Tätigkeit in der Fachrichtung Drucktechnik und davon mindestens 2 Jahre im Bereich von Biogaseinspeiseanlagen mit LPG-Anlagen
i) Kenntnis der besonderen Fachkunde durch eine mindestens 4-jährige praktische Tätigkeit in der Fachrichtung Drucktechnik und davon mindestens 2 Jahre im Bereich von Erdgastankstellen
j) Vertiefte Kenntnisse der Verfahrenstechnik von Biogaseinspeise- und Verdichteranlagen, sowie LPG-Anlagen
k) Erfahrungen mit Lüftungsanlagen und Gaswarneinrichtungen in Ex-Bereichen"
"Zusicherung in Textform der Verfügbarkeitsanforderungen:
a) Verfügbarkeit vor Ort von Montag - Freitag innerhalb von 24h