1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen; die Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb sind den Teilnahmebedingungen und der Bekanntmachung zu entnehmen.