Beschreibung der Optionen
Der Leistungsumfang, der in Phase 2 (Option) zu erbringenden gutachterlichen Leistungen wird im Folgenden beschrieben:
Ausführungsplanung
Aufbauend auf der Sanierungsplanung ist eine Ausführungsplanung für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben / Zeichnungen zu erstellen.
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
In Abstimmung mit dem AG ist vom AN die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gemäß Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB) durchzuführen. D.h. Erstellung der kompletten Vergabeunterlagen für die Preisanfragen / Ausschreibungen einschl. Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen, Erstellung von Kostenschätzungen, Bewertung der eingegangenen Angebote, Preisspiegel und Ausarbeitung von Vergabevermerken, Analytik und Beweissicherung.
Bauoberleitung
Aufgabe der Bauoberleitung ist es sicherzustellen, dass die technischen, rechtlich relevanten und betriebswirtschaftlichen Ziele des Vorhabens verwirklicht werden, die gestellten Qualitätsanforderungen in technischer, zeitlicher und finanzieller Hinsicht eingehalten werden, ein reibungsloser Projektablauf sichergestellt wird und eine optimale Projektlösung erzielt wird.
Die Bauoberleitung umfasst:
- Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,
- Koordinierung der Beteiligten im Rahmen regelmäßiger Baubesprechungen (angenommen 7-täglich), inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Protokollwesen,
- Termin- und Kostenkontrolle, Kostenfeststellung,
- Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen,
- Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirken der örtlichen Bauüberwachung und anderer fachlich Beteiligter,
- Prüfen von Nebenangeboten und Nachtragsmanagement, Kontrolle der Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung
Die örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung umfassen folgende Leistungen:
- Überwachung der Ausführung der Baumaßnahmen auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag, den Vorgaben des Auftraggebers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
- Führen eines Bautagebuches, Dokumentation des Bauablaufs,
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
- Rechnungsprüfung,
- Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen oder bei der Abnahme von Leistungen oder Lieferungen, Überwachung der Mängelbeseitigung,
- Koordination der Arbeiten in kontaminierten Bereichen durch einen Sachkundigen nach DGUV 101-004,
- Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen (angenommen 7-täglich),
- Probenahmen für Kontrollanalysen,
- Regelmäßiges Überwachen und Auswerten der Sanierung und Dokumentieren des Erfolges,
- Aufzeigen von Abweichungen von Zielvorgaben, Entwickeln, Vorschlagen und Abstimmen von Anpassungsmaßnahmen.
Für den Fall, dass das elektronische Abfallnachweisverfahren für nachweispflichtige Abfälle EANV zur Anwendung kommt, ist vorgesehen, den AN zur Vorbereitung und Signierung der elektronischen Begleitscheine zu bevollmächtigen. Der AAV verwendet zur Abwicklung des EANV das Portal ZEDAL der Abfallmanagement DV AG. Die beim Auftragnehmer anfallenden Kosten für das elektronische Abfallnachweisverfahren über Zedal (Mitarbeiterschulung, Zedalregistrierung, Signaturkarte etc.) sind in die Einheitspreise einzurechnen.
SiGe-Koordination
Der SiGe-Koordinator übernimmt die Leistungen während der Planung und Ausführung der Sanierungsmaßnahme gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der SiGeKo hat keine Weisungsbefugnis.
Dokumentation
Erstellen einer Abschlussdokumentationen über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen einschließlich systematischer Zusammenstellung der Bauunterlagen wie Planfreigaben, Abnahmeprotokolle, Bauprotokolle, Nachtragsfreigaben, Kostenfeststellungen etc.
Besprechungs- / Präsentations- / Öffentlichkeitstermine, Stundensätze und Fahrtkosten auf Anforderung des AG