Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GUW Fernmeldeturm, Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung
326-22-EK7
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Fertigung und Lieferung eines Fernwirksteuerschranks für die Fernwirkanbindung des Gleichrichterunterwerks Fernmeldeturm in Mannheim”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. 1 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Mindestumsatz: 500.000,00 Euro/Jahr
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Leistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einkaufsbedingungen der rnv (Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-20
10:00 📅
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 10.01.2023, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurückgewiesen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 241-695439 (2022-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-24) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 241-695439
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: GUW Fernmeldeturm, Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Das Vergabeverfahren wird aufgehoben, da keine Angebote eingereicht wurden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren erneut auszuschreiben.”
Quelle: OJS 2023/S 020-057077 (2023-01-24)