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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich, unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung sowie der Berufserfahrung in Jahren genannt werden sowie ergänzend zum Nachweis Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise oder sonstige vergleichbare Belege (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers.
4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung an die Bürogröße:
Los 1:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Projektleiters/der Projektleiterin (Planung) über mindestens alternativ 1x Dipl.- Ing. Versorgungstechnik oder 2x Master/Bachelor of Engineering verfügen. Es muss mindestens eine Vertretung verfügbar sein, die ebenfalls berechtigt ist, als Dipl.-Ing. Versorgungstechnik oder Master/Bachelor of Engineering tätig zu werden.
Bei der Bauüberwachung muss mindestens alternativ 2x staatlich geprüfter Techniker/Meister der Heizungs- Lüftungs- und Klimatechnik mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung oder 2x staatlich geprüfter Techniker/Meister der Sanitärtechnik mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung vorhanden sein. Es muss mindestens eine Vertretung verfügbar sein, die staatlich geprüfter Techniker/Meister der Heizungs- Lüftungs- und Klimatechnik mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung oder 2x staatlich geprüfter Techniker/Meister der Sanitärtechnik mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung ist. Bei der Bauüberwachung dürfen ebenfalls alternativ Dipl.- Ing. Versorgungstechnik oder Master/Bachelor of Engineering eingesetzt werden.
Planung und Bauüberwachung können von derselben Person wahrgenommen werden.
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens eine Referenz über die Planung und Ausführung einer Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme mit einem Volumen von mindestens 1 Mio EUR (KG 400), die ein Schulgebäude betrifft, bei der die Baumaßnahme im laufenden Betrieb erbracht wurde,
und mindestens eine Referenz über eine Maßnahme, die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde, ebenfalls mit einem Volumen von mindestens 1 Mio EUR (KG 400). Bei den Referenzen muss es sich um zwei unterschiedliche Referenzobjekte handeln.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 erbracht worden sein, die Vergabe der Maßnahme muss nach den Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge (z.B. VOB/A) erfolgt sein und die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 01.01.2014 erfolgt sein. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Teilnahmeantrag) genutzt werden.
Los 2:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Projektleiters/der Projektleiterin (Planung) über mindestens alternativ 1x Dipl.- Ing. Elektrotechnik oder 2x Master/Bachelor of Engineering verfügen. Es muss mindestens eine Vertretung verfügbar sein, der ebenfalls berechtigt ist, als Dipl.-Ing. Elektrotechnik oder Master/Bachelor of Engineering tätig zu werden.
Bei der Bauüberwachung muss mindestens 2x staatlich geprüfter Techniker/Meister der Elektrotechnik mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung vorhanden sein. Es muss mindestens eine Vertretung verfügbar sein, die staatlich geprüfter Techniker/Meister der Elektrotechnik mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung ist. Bei der Bauüberwachung dürfen ebenfalls alternativ Dipl.- Ing. Versorgungstechnik oder Master/Bachelor of Engineering eingesetzt werden.
Planung und Bauüberwachung können von derselben Person wahrgenommen werden.
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Mindestens eine Referenz über die Planung und Ausführung einer Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme mit einem Volumen von mindestens 1 Mio EUR (KG 400), die ein Schulgebäude betrifft, bei der die Baumaßnahme im laufenden Betrieb erbracht wurde,
und mindestens eine Referenz über eine Maßnahme, die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde, ebenfalls mit einem Volumen von mindestens 1 Mio EUR (KG 400). Bei den Referenzen muss es sich um zwei unterschiedliche Referenzobjekte handeln.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 erbracht worden sein, die Vergabe der Maßnahme muss nach den Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge (z.B. VOB/A) erfolgt sein und die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 01.01.2014 erfolgt sein. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte
erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Teilnahmeantrag) genutzt werden.