Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben. Los 1: Tinten und Toner - Originalprodukte, Los 2: Tinten und Toner - Alternativprodukte
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tonerpatronen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 1: Tinten und Toner - Originalprodukte,
Los 2: Tinten und Toner - Alternativprodukte
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 1: Tinten und Toner - Originalprodukte,
Los 2: Tinten und Toner - Alternativprodukte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tonerpatronen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tonerpatronen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-20 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 245-709645
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Alle in den Vergabeunterlagen geforderten Anforderungen müssen erfüllt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die kostenstellenbezogene Belieferung der Dienststellen, Einrichtungen und einiger städtischer Gesellschaften (im Folgenden Bestellberechtigte genannt) der Stadt Karlsruhe sowie der europäischen Schule mit „Tintenpatronen und Tonern“. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist vertreten durch das Hauptamt, Abt. Zentrale Vergabestelle/ Gesamtstädtischer Einkauf (im Folgenden die Auftraggeberin bzw. die AG). Mit Zuschlag wird zwischen der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden der/die Auftragnehmer*in bzw. der/die AN) für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen, an die sich beide Parteien über einen festgelegten Zeitraum bindend zu halten haben.
Los 1: Tinten und Toner - Originalprodukte,
Los 2: Tinten und Toner - Alternativprodukte
Bezeichnung des Loses: Tintenpatronen und Toner - Originalprodukte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Tintenpatronen und Toner - Originalprodukte des Geräteherstellers,
Alle Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: Alle in den Vergabeunterlagen geforderten Anforderungen müssen erfüllt werden.
Bezeichnung des Loses: Tintenpatronen und Toner - Alternativprodukte
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: technisch gleichwertige mit dem jeweiligen Druckermodell kompatible Alternativprodukte,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung
hierzu besteht - der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung
abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Erklärung, dass innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurde.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
- Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§56,57 Kreislaufwirtschaftsgesetz in der jeweils gültigen Fassung entsprechend den Vergabeunterlagen (mindestens Abfallschlüsselnummer 08 03 18 für Tonerabfälle gem. Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Nachweis vom Hersteller der angebotenen Produkte über Zertifizierung nach aktuellen DIN EN ISO 14001:2015 oder
EU Öko-Audit (EMAS) oder ein Umweltmanagementsystem gleichwertiger Art.
- Nachweis vom Hersteller der angebotenen Produkte über Zertifizierung nach aktuellen DIN EN ISO 9001:2015 oder
einem Qualitätsmanagementsystem gleichwertiger Art.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Alle geforderten Anforderungen aus den Vergabeunterlagen müssen erfüllt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E16556673.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 245-709645 (2022-12-15)
Ergänzende Angaben (2022-12-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung