Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Überblick
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in vier Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (vgl. Ziffer 4.3.3 der Eigenerklärung zur Eignung)
3) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
4) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen, anhand der nachfolgend dargestellten Auswahlkriterien.
2. Auswahl der Bewerber
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen und bei den Eignungsvoraussetzungen am meisten Punkte erzielen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.
Die Mindestvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Bewerber über seine Referenzen nachgewiesen hat, dass er die im Leistungsgegenstand bezeichnete Software in den letzten 3 Jahren mindestens in drei Krankenhäusern mit jeweils mindestens 500 Beschäftigten, davon ein Krankenhaus eines in Deutschland agierenden Krankenhauskonzerns, vollständig eingeführt hat und die Krankenhäuser im Echtbetrieb mit der Software arbeiten.
Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungskriterien bewerten:
- Beschäftigte (Ziffer 4.2 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05)
(max. 10 Punkte)
- Referenzen (Ziffer 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05)
(max. 50 Punkte)
- Konzeptionelle Beratung (Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) (max. 10 Punkte)
3. Punktevergabe
Es werden für die Kriterien der Ziffer 4.2 und 4.4 in Dokument 1.05 jeweils max.10 Punkten vergeben. Die Referenzen im Dokument 1.05 werden jeweils mit max. 10 Punkten (insgesamt max. 50 Punkten) bewertet. Somit können insgesamt 70 Punkte im Teilnahmewettbewerb erreicht werden.
3.1 Beschäftigte (max. 10 Punkte)
Bewertet wird in einer Gesamtschau insbesondere das Verhältnis der Mitarbeiterzahl zur Größe des Unternehmens sowie die Anzahl und Zusammensetzung der fachlichen Mitarbeiter.
3.2 Anzahl der Referenzen gemäß Ziffer 4.3.2 der Eigenerklärung zur Eignung (je Referenz maximal 10 Punkte, maximal 50 Punkte insgesamt)
Es wird die Vergleichbarkeit aller eingereichten Referenzen (siehe Dokument 1.06) zu dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber insbesondere folgende Aspekte positiv bewerten:
- Referenzkunde unterliegt TV-L sowie TV-Ärzte, vorzugsweise TV-Ärzte BG Kliniken
- Dauer der Einführung des Projekts
- Referenz bildet den kompletten Leistungsprozess ab, wie Stammdaten-Handling, Hinterlegung von Arbeitszeit-, Bereitschafts- und Rufdienstmodellen, Erstellung, Bearbeitung sowie Vidierung von Dienstplänen, Erfassung und Bearbeitung von Ausfallzeiten, Zeitwirtschaft, Auswertung und Reporting, Datenbereitstellung zu Abrechnungszwecken.
- Der Prozess wird ohne die Nutzung von Softwaremodulen Dritter und somit auch ohne Schnittstellen zu Produkten Dritter organisiert.
- Anzahl abzubildender und abzurechnender Mitarbeiter, Anzahl Mandanten
3.3 Konzeptionelle Beratung gemäß Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung
(maximal 10 Punkte)
Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers, bezogen auf die konzeptionelle Beratung für das gesamte Projekt mit seinen einzelnen Leistungsprozessen, wie Stammdaten-Handling, Hinterlegung von Arbeitszeit-, Bereitschafts- und Rufdienstmodellen, Erstellung, Bearbeitung sowie Vidierung von Dienstplänen, Erfassung und Bearbeitung von Ausfallzeiten, Zeitwirtschaft, Auswertung und Reporting, Datenbereitstellung zu Abrechnungszwecken, sowie konzeptionelle Beratung zu Herangehensweise an Projekte, zu Generieren und Dokumentation von Parametereinstellungen u.ä..
4. Punktevergabe
Die Punktevergabe erfolgt für die Unterkriterien 3.1, 3.2, 3.3, nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.