Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hansestadt Stralsund - Stadtraum Neuer Markt "Elektroplanung"
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: Technische Ausrüstung LPH 1-9, Anlagengruppe 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 81 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Stralsund
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem Stadtraum Neuer Markt als einem der zwei großen Plätze der Altstadt kommt eine besondere stadträumliche und funktionale Bedeutung zu.
Der Stadtraum...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem Stadtraum Neuer Markt als einem der zwei großen Plätze der Altstadt kommt eine besondere stadträumliche und funktionale Bedeutung zu.
Der Stadtraum umfasst eine Fläche von ca. 20.000 m² und wird aus den Flächen/Teilflächen der u.g. Teilobjekte (Platz, Grünfläche, Straßen) gebildet.
Der Stadtraum gliedert sich in die stark versiegelten Verkehrsflächen des Neuen Marktes und der angrenzenden Straßen mit etwa 14.000 m² sowie in die Grünflächen des Marienkirchenumfeldes mit Kirchhof und sowjetischem Ehrenfriedhof mit etwa 6.000 m².
Zur weiteren Projektentwicklung möchten wir Sie bitten, ein Angebot für die erforderlichen Planungsleistungen für die technische Ausrüstung abzugeben.
Der Stadtraum Neuer Markt teilt sich in drei Teilobjekte, die gesondert beauftragt und abgerechnet werden sollen. Es soll die Vergabe aller Leistungen an nur einen Bieter erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 81 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Ausschreibungsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 174-491846 (2022-09-05)