Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung ist in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter: - Los 1: PC-Systeme - Los 2: Standard Monitore - Los 3: Thin Clients - Los 4: Notebooks - Los 5: Server - Los 6: Drucker - Laser - Los 7: Drucker - Tintenstrahl - Los 8: Tablet Windows mit Tastatur - Los 9: Tablet iPadOS - Los 10: Scanner - Los 11: Touch-Screen Monitore
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2022-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: 420-023709
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung ist in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
- Los 1: PC-Systeme
- Los 2: Standard Monitore
- Los 3: Thin Clients
- Los 4: Notebooks
- Los 5: Server
- Los 6: Drucker - Laser
- Los 7: Drucker - Tintenstrahl
- Los 8: Tablet Windows mit Tastatur
- Los 9: Tablet iPadOS
- Los 10: Scanner
- Los 11: Touch-Screen Monitore
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung ist in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
Der für das Los geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge), hinzu kommt die gesetzliche MwSt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung ist in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung ist in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
- Los 1: PC-Systeme
- Los 2: Standard Monitore
- Los 3: Thin Clients
- Los 4: Notebooks
- Los 5: Server
- Los 6: Drucker - Laser
- Los 7: Drucker - Tintenstrahl
- Los 8: Tablet Windows mit Tastatur
- Los 9: Tablet iPadOS
- Los 10: Scanner
- Los 11: Touch-Screen Monitore
Geschätzter Gesamtwert: 205 127 485 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: PC-Systeme
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 1 - "PC-Systeme" werden drei unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche optionale Komponenten (Pflichtoptionen) zwingend anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 1 - "PC-Systeme" werden drei unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche optionale Komponenten (Pflichtoptionen) zwingend anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Das Basisgerät "Standard Arbeitsplatz" stellt für das Land Rheinland-Pfalz die Geräteklasse dar, welche in hohem Maße die Anforderungen aller Arbeitsplätze abdecken soll. Ergänzt werden soll dieses durch die Geräteklasse "Grafik Arbeitsplatz", welche in Bezug auf Leistung und Ausbaufähigkeit für deutlich höhere Anforderungen und auch für typische Grafik- und Ingenieursarbeitsplätzen geeignet ist und die Geräteklasse des "Mini Arbeitsplatz", welche besonderes platzsparend auch auf dem Arbeitsplatz und mit besonderes geringer Geräuschentwicklung überzeugen soll.
Das Basisgerät "Standard Arbeitsplatz" stellt für das Land Rheinland-Pfalz die Geräteklasse dar, welche in hohem Maße die Anforderungen aller Arbeitsplätze abdecken soll. Ergänzt werden soll dieses durch die Geräteklasse "Grafik Arbeitsplatz", welche in Bezug auf Leistung und Ausbaufähigkeit für deutlich höhere Anforderungen und auch für typische Grafik- und Ingenieursarbeitsplätzen geeignet ist und die Geräteklasse des "Mini Arbeitsplatz", welche besonderes platzsparend auch auf dem Arbeitsplatz und mit besonderes geringer Geräuschentwicklung überzeugen soll.
Der für das Los geschätzte Wert (netto) resultiert aus der während der Laufzeit des Vertrages maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge), hinzu kommt die gesetzliche MwSt.
Bezeichnung des Loses: Standard Monitore
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 2 - "Standard Monitore" werden vier Geräteklassen mit 24, 27 und 32 Zoll Bildschirmdiagonale angefordert. Die Geräteklassen haben weitgehend identische technische Leistungsmerkmale, nur bei den 24 Zoll Monitoren gemäß Leistungsbeschreibung wird eine zusätzliche integrierte Kamera gefordert.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 2 - "Standard Monitore" werden vier Geräteklassen mit 24, 27 und 32 Zoll Bildschirmdiagonale angefordert. Die Geräteklassen haben weitgehend identische technische Leistungsmerkmale, nur bei den 24 Zoll Monitoren gemäß Leistungsbeschreibung wird eine zusätzliche integrierte Kamera gefordert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 18 216 296 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Thin Clients
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 3 - "Thin Clients" werden zwei Standard Thin Client Modelle mit Linux und Windows Betriebssystem angefordert, welche den weitestgehend einheitlichen Bedarf der Behörden und Einrichtungen decken sollen. Zusätzlich sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden sollen.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 3 - "Thin Clients" werden zwei Standard Thin Client Modelle mit Linux und Windows Betriebssystem angefordert, welche den weitestgehend einheitlichen Bedarf der Behörden und Einrichtungen decken sollen. Zusätzlich sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden sollen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 304 802 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Notebooks
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 4 - "Notebooks" werden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 4 - "Notebooks" werden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Das Standardgerät "Standard Notebook" mit rund 15" Bildschirm stellt für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland die Geräteklasse dar, welche in hohem Maße die Anforderungen an einen kostenoptimierten und mobilen Arbeitsplatz abdecken und in jedem Fall einen stationären Desktop Computer ersetzt soll.
Das Standardgerät "Standard Notebook" mit rund 15" Bildschirm stellt für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland die Geräteklasse dar, welche in hohem Maße die Anforderungen an einen kostenoptimierten und mobilen Arbeitsplatz abdecken und in jedem Fall einen stationären Desktop Computer ersetzt soll.
Ergänzt werden sollen diese Geräte durch die Geräteklasse "Ultra mobiles Notebook". Besondere Merkmale sind geringere Abmessungen, ein deutlich geringeres Gewicht bei gleichzeitig hoher Akkulaufzeit und hoher Konnektivität (WLAN und LTE). Dieses Gerät ist besonders für den mobilen Einsatz und zur Benutzung auf Reisen gedacht, jedoch von der Leistung ebenfalls als vollwertiger Arbeitsplatz eines Mitarbeiters zu nutzen.
Ergänzt werden sollen diese Geräte durch die Geräteklasse "Ultra mobiles Notebook". Besondere Merkmale sind geringere Abmessungen, ein deutlich geringeres Gewicht bei gleichzeitig hoher Akkulaufzeit und hoher Konnektivität (WLAN und LTE). Dieses Gerät ist besonders für den mobilen Einsatz und zur Benutzung auf Reisen gedacht, jedoch von der Leistung ebenfalls als vollwertiger Arbeitsplatz eines Mitarbeiters zu nutzen.
Für Bedarfsträger, die mehr mobile Kapazität und Rechenleistung bei gleichzeitig großem Display benötigen, wurde die Geräteklasse der 17 Zoll Notebooks definiert.
Für den speziellen Bedarf der Stift- und Touch-Bedienung eines Gerätes mit der Leistung eines ultra mobilen Arbeitsplatzes wird zusätzlich die Geräteklasse des "Convertible Notebook" angefordert, das in seiner Leistung dem "Ultra mobilen Notebook" vergleichbar ist, jedoch durch die Nutzung als Notebook und als Tablett mit einer abnehmbaren Tastatur und der Bedienung mittels Stift und Finger mehr Möglichkeiten eröffnet. Am Markt wird dieses Modell häufig auch als "Detachable" bezeichnet, da die Nutzungsmöglichkeit des Gerätes als Tablet sich nicht durch das Drehen des Displays, sondern durch das Abnehmen der Tastatur ergibt. Die Forderung, dass die Tastatur abnehmbar sein muss um das Gerät als Tablet zu nutzen, ist daher eine zwingende Anforderung.
Für den speziellen Bedarf der Stift- und Touch-Bedienung eines Gerätes mit der Leistung eines ultra mobilen Arbeitsplatzes wird zusätzlich die Geräteklasse des "Convertible Notebook" angefordert, das in seiner Leistung dem "Ultra mobilen Notebook" vergleichbar ist, jedoch durch die Nutzung als Notebook und als Tablett mit einer abnehmbaren Tastatur und der Bedienung mittels Stift und Finger mehr Möglichkeiten eröffnet. Am Markt wird dieses Modell häufig auch als "Detachable" bezeichnet, da die Nutzungsmöglichkeit des Gerätes als Tablet sich nicht durch das Drehen des Displays, sondern durch das Abnehmen der Tastatur ergibt. Die Forderung, dass die Tastatur abnehmbar sein muss um das Gerät als Tablet zu nutzen, ist daher eine zwingende Anforderung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 53 905 985 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Server
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 5 - "Server" werden zwei unterschiedliche Bauformen (Tower und Rack-Einbau Gehäuse) mit in Summe vier unterschiedlichen Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Geräteklassenübergreifend sowie zu jeder Geräteklasse spezifisch sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden. Alle angebotenen Pflichtoptionen müssen, soweit dies modellspezifisch technisch möglich ist, grundsätzlich übergreifend für alle vier Geräteklassen verwendet werden können. Insofern wird die Verwendung eines einheitlichen Herstellers für alle vier Geräteklassen gewünscht, mindestens jedoch für alle drei Rack Server Modelle gefordert (Ausschlusskriterium).
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 5 - "Server" werden zwei unterschiedliche Bauformen (Tower und Rack-Einbau Gehäuse) mit in Summe vier unterschiedlichen Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Geräteklassenübergreifend sowie zu jeder Geräteklasse spezifisch sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden. Alle angebotenen Pflichtoptionen müssen, soweit dies modellspezifisch technisch möglich ist, grundsätzlich übergreifend für alle vier Geräteklassen verwendet werden können. Insofern wird die Verwendung eines einheitlichen Herstellers für alle vier Geräteklassen gewünscht, mindestens jedoch für alle drei Rack Server Modelle gefordert (Ausschlusskriterium).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 71 545 519 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Drucker - Laser
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 6 - "Drucker - Laser" werden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf abdecken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende, optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 6 - "Drucker - Laser" werden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf abdecken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende, optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 666 974 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Drucker - Tintenstrahl
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 7 - "Drucker - Tintenstrahl" werden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 7 - "Drucker - Tintenstrahl" werden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 278 836 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Tablet Windows mit Tastatur
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 8 - "Tablet Windows mit Tastatur" wird ein aus Anwendungs- und Software Management Sicht dem Standard Notebook vergleichbares Tablet mit Windows Betriebssystem gefordert, welches durch eine zugehörige und optional verwendbare Tatstatur als vollwertiges Notebook verwendet werden kann. Als Ergänzung ist ein geeigneter Port-Replikator zur stationären Nutzung anzubieten. Neben der Bedienung über die zugehörige Tastatur und einer optionalen Maus muss die Bedienung über Fingereingabe (Touch) sowie mittels optionalen Stiftes zur Eingabe von Handschrift möglich sein. Geräte dieser Bauform werden am Markt sowohl als Tablet mit Tastatur als auch als "detachable" Notebooks angeboten. Im Unterschied zum Notebook sind jedoch alle software- und leistungsseitigen Funktionen vom Tablet auch ohne angeschlossene Tastatur bereitzustellen. Das anzubietende Gerät muss zwingend die aktuellen Betriebssysteme von Microsoft in der Version Windows 10 64-Bit unterstützen. Zusätzlich zum Gerät werden unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) abgefragt, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 8 - "Tablet Windows mit Tastatur" wird ein aus Anwendungs- und Software Management Sicht dem Standard Notebook vergleichbares Tablet mit Windows Betriebssystem gefordert, welches durch eine zugehörige und optional verwendbare Tatstatur als vollwertiges Notebook verwendet werden kann. Als Ergänzung ist ein geeigneter Port-Replikator zur stationären Nutzung anzubieten. Neben der Bedienung über die zugehörige Tastatur und einer optionalen Maus muss die Bedienung über Fingereingabe (Touch) sowie mittels optionalen Stiftes zur Eingabe von Handschrift möglich sein. Geräte dieser Bauform werden am Markt sowohl als Tablet mit Tastatur als auch als "detachable" Notebooks angeboten. Im Unterschied zum Notebook sind jedoch alle software- und leistungsseitigen Funktionen vom Tablet auch ohne angeschlossene Tastatur bereitzustellen. Das anzubietende Gerät muss zwingend die aktuellen Betriebssysteme von Microsoft in der Version Windows 10 64-Bit unterstützen. Zusätzlich zum Gerät werden unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) abgefragt, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 329 490 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Tablet iPadOS
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 9 - "Tablet iPadOS" werden zwei weitere Tablet-Modelle angefordert. Aufgrund vorhandener Applikationen, Managementwerkzeuge und -prozesse wird für dieses Los das Gerätebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind Geräte mit der jeweils aktuellsten Version des Apple iPadOS Betriebssystems.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 9 - "Tablet iPadOS" werden zwei weitere Tablet-Modelle angefordert. Aufgrund vorhandener Applikationen, Managementwerkzeuge und -prozesse wird für dieses Los das Gerätebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind Geräte mit der jeweils aktuellsten Version des Apple iPadOS Betriebssystems.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 690 696 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Scanner
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 10 - "Scanner" werden Modelle verschiedener Leistungsklassen und Formate ausgeschrieben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 098 398 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Touch-Screen Monitore
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 11 - "Touch-Screen Monitore" wird ein Monitor mit rund 24 Zoll Bildschirmdiagonale und Touch-Screen Bedienung angefordert.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 619 153 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz. Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz. Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Rheinland-Pfalz:
- die Ministerien
- der Landtag
- die Landesvertretung
- die Staatskanzlei
- der Landesrechnungshof
- die Landesbetriebe
- der Landesbeauftragte fĂĽr den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz
- die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz
- der Bezirksverband Pfalz
- der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz
- die KommWis GmbH
- die kommunalen Rechenzen...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(1) Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung, welche im Zuschlagsfall vorzulegen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung, welche im Zuschlagsfall vorzulegen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(2) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter:innen in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
(3) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers.
(3) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers.
(4) Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium) und ISO 14001 oder gleichwertig.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
(1) Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
(1) Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
(2) Der Bieter wird nur solche Mitarbeiter:innen und/oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich notwendigerweise mit einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung einverstanden erklären, bei denen die Sicherheitsüberprüfung keine sicherheitsrelevanten Ergebnisse erbracht hat und bei denen notwendigerweise eine Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz vorgenommen worden ist. Anstelle der Überprüfung nach dem LSÜG kann der Bieter auch eine Sicherheitsbescheinigung seines Sicherheitsbevollmächtigten übermitteln.
(2) Der Bieter wird nur solche Mitarbeiter:innen und/oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die sich notwendigerweise mit einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung einverstanden erklären, bei denen die Sicherheitsüberprüfung keine sicherheitsrelevanten Ergebnisse erbracht hat und bei denen notwendigerweise eine Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz vorgenommen worden ist. Anstelle der Überprüfung nach dem LSÜG kann der Bieter auch eine Sicherheitsbescheinigung seines Sicherheitsbevollmächtigten übermitteln.
(3) Weitere AusfĂĽhrungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur ErfĂĽllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter:innen des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter:innen des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter:innen einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
(4) - Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme (Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. Kreditversicherers ist als Eignungsnachweis mit dem Angebot einzureichen)
- Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme (Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. Kreditversicherers ist als Eignungsnachweis mit dem Angebot einzureichen)
Hinweis zu den Bürgschaften: Im Zuschlagsfall hat der Bieter für das jeweilige Los die entsprechenden Bürgschaften stellen zu lassen und die Bürgschaftsdokumente im Original einzureichen. Die geschätzten Werte netto liegen bei: EUR 11.734.828,00 (Los 1), EUR 7.343.226,00 (Los 2), EUR 1.110.918,00 (Los 3), EUR 21.508.993,00 (Los 4), EUR 30.049.220,00 (Los 5), EUR 2.104.894,00 (Los 6), EUR 478.687,00 (Los 7), EUR 2.468.258,00 (Los 8), EUR 2.608.916,00 (Los 9), EUR 2.048.671,00 (Los 10) und EUR 1.038.952,00 (Los 11), es kommt jew. die gültige MwSt. hinzu. Übersteigen die geschätzten Werte die Umsätze in einem Los um mehr als 10 %, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für das entsprechende Los eine angepasste oder ergänzende Bürgschaften zu stellen, welche die tatsächlichen Summen umfassen.
Hinweis zu den Bürgschaften: Im Zuschlagsfall hat der Bieter für das jeweilige Los die entsprechenden Bürgschaften stellen zu lassen und die Bürgschaftsdokumente im Original einzureichen. Die geschätzten Werte netto liegen bei: EUR 11.734.828,00 (Los 1), EUR 7.343.226,00 (Los 2), EUR 1.110.918,00 (Los 3), EUR 21.508.993,00 (Los 4), EUR 30.049.220,00 (Los 5), EUR 2.104.894,00 (Los 6), EUR 478.687,00 (Los 7), EUR 2.468.258,00 (Los 8), EUR 2.608.916,00 (Los 9), EUR 2.048.671,00 (Los 10) und EUR 1.038.952,00 (Los 11), es kommt jew. die gültige MwSt. hinzu. Übersteigen die geschätzten Werte die Umsätze in einem Los um mehr als 10 %, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für das entsprechende Los eine angepasste oder ergänzende Bürgschaften zu stellen, welche die tatsächlichen Summen umfassen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-01 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
(1) Die in III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
(1) Die in III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur EignungsprĂĽfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- Teil A_Anlage 01_Eigenerklärungen
- Teil A_Anlage 02_Unternehmensdarstellung
- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt) bzw. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate - Kopie genügt)
- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt) bzw. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate - Kopie genügt)
- Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung.
- Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils 500.000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung.
- Teil A_Anlage 03_Referenzen
- falls Nachunternehmer eingesetzt werden, ggf. Verfügbarkeitsnachweis (kein Formular vorgegeben); von jedem Nachunternehmer sind Teil A_Anlage 02_Eigenerklärungen, Teil A_Anlage 05_Tariftreueerklärung, Handelsregisterauszug (Details entsprechend s.o.) mit dem Angebot ein-zureichen
- falls Nachunternehmer eingesetzt werden, ggf. Verfügbarkeitsnachweis (kein Formular vorgegeben); von jedem Nachunternehmer sind Teil A_Anlage 02_Eigenerklärungen, Teil A_Anlage 05_Tariftreueerklärung, Handelsregisterauszug (Details entsprechend s.o.) mit dem Angebot ein-zureichen
- falls Bietergemeinschaft: ausgefüllte Teil A_Anlage 04_Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet; von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind Teil A_Anlage 01_Eigenerklärungen, Teil A_Anlage 05_Tariftreueerklärung und Handelsregisterauszug (Details entsprechend s. o.) mit dem Angebot einzureichen
- falls Bietergemeinschaft: ausgefüllte Teil A_Anlage 04_Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet; von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind Teil A_Anlage 01_Eigenerklärungen, Teil A_Anlage 05_Tariftreueerklärung und Handelsregisterauszug (Details entsprechend s. o.) mit dem Angebot einzureichen
- Tariftreueerklärung, Teil A_Anlage 05_Tariftreuerklärung
- Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium) und ISO 14001 oder gleichwertig
(Ausschlusskriterium)
- Herstellerzusicherung (sog. "Patronatserklärung") für den Fall der Leistungsunfähigkeit im Sinne von Teil R "Rechtliche Rahmenbedingungen"
- Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer…
… Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 v. H. der prognostizierten Bruttoauftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden.
… Mängelansprüchebürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Bruttoabrechnungssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) je angebotenes Los, welche dazu dient, die Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden.
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen PrĂĽfung mit seinem Angebot vorzulegen:
für Los 1 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 01a_Preisblatt_Los1
b) Teil B_Anlage 01_Fragenkatalog_Los1
für Los 2 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 02a_Preisblatt_Los2
b) Teil B_ Anlage 02_Fragenkatalog_Los2
für Los 3 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 03a_Preisblatt_Los3
b) Teil B_Anlage 03_Fragenkatalog_Los3
für Los 4 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 04a_Preisblatt_Los4
b) Teil B_Anlage 04_Fragenkatalog_Los4
für Los 5 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 05a_Preisblatt_Los5
b) Teil B_Anlage 05_Fragenkatalog_Los5
für Los 6 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 06a_Preisblatt_Los6
b) Teil B_Anlage 06_Fragenkatalog_Los6
für Los 7 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 07a_Preisblatt_Los7
b) Teil B_Anlage 07_Fragenkatalog_Los7
für Los 8 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 08a_Preisblatt_Los8
b) Teil B_Anlage 08_Fragenkatalog_Los8
für Los 9 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 09a_Preisblatt_Los9
b) Teil B_Anlage 09_Fragenkatalog_Los9
für Los 10 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 10a_Preisblatt_Los10
b) Teil B_Anlage 10_Fragenkatalog_Los10
für Los 11 (jeweils vollständig ausgefüllt):
a) Teil B_Anlage 011a_Preisblatt_Los11
b) Teil B_Anlage 11_Fragenkatalog_Los11
(3) Der unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung unverbindlich genannte Gesamtwert von 205.127.485,00 EUR/netto resultiert aus der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge), bezogen auf alle 11 Lose. Die entsprechenden unverbindlich genannten Gesamtwerte und Höchstabnahmemengen im Einzelnen sind in den jeweiligen losbezogenen Angaben in dieser Bekanntmachung bzw. in der Leistungsbeschreibung dargelegt.
(3) Der unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung unverbindlich genannte Gesamtwert von 205.127.485,00 EUR/netto resultiert aus der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge), bezogen auf alle 11 Lose. Die entsprechenden unverbindlich genannten Gesamtwerte und Höchstabnahmemengen im Einzelnen sind in den jeweiligen losbezogenen Angaben in dieser Bekanntmachung bzw. in der Leistungsbeschreibung dargelegt.
Die in diesem Vergabeverfahren genannten Mindestabnahmemengen, geschätzten Abnahmemengen und maximalen Abnahmemengen resultieren aus einer detaillierten Bedarfsabfrage bei den bezugsberechtigten Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und dem Saarland und ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung.
Die in diesem Vergabeverfahren genannten Mindestabnahmemengen, geschätzten Abnahmemengen und maximalen Abnahmemengen resultieren aus einer detaillierten Bedarfsabfrage bei den bezugsberechtigten Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und dem Saarland und ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung.
Das in Aussicht gestellte Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich - gegliedert nach Mindestabnahmemengen, geschätzten Abnahmemengen und maximalen (Höchstabnahme-)Mengen - ermittelt.
Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemengen - ist jedoch nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschlieĂźend festlegbar. Ăśber die jeweils zugesicherten Mindestabnahmemengen hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein. Es wird keine Mindestabnahmemenge je Einzelabruf vereinbart.
Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemengen - ist jedoch nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschlieĂźend festlegbar. Ăśber die jeweils zugesicherten Mindestabnahmemengen hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein. Es wird keine Mindestabnahmemenge je Einzelabruf vereinbart.
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: +49 6131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei RĂĽgen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: VergabeprĂĽfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.deđź“§
Internetadresse: https://www.add.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 055-140881 (2022-03-14)
Ergänzende Angaben (2022-03-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tintenstrahldrucker📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schrieb im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung war in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los wurden neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
- Los 1: PC-Systeme
- Los 2: Standard Monitore
- Los 3: Thin Clients
- Los 4: Notebooks
- Los 5: Server
- Los 6: Drucker - Laser
- Los 7: Drucker - Tintenstrahl
- Los 8: Tablet Windows mit Tastatur
- Los 9: Tablet iPadOS
- Los 10: Scanner
- Los 11: Touch-Screen Monitore
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schrieb im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung war in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los wurden neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
- Los 1: PC-Systeme
- Los 2: Standard Monitore
- Los 3: Thin Clients
- Los 4: Notebooks
- Los 5: Server
- Los 6: Drucker - Laser
- Los 7: Drucker - Tintenstrahl
- Los 8: Tablet Windows mit Tastatur
- Los 9: Tablet iPadOS
- Los 10: Scanner
- Los 11: Touch-Screen Monitore
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY42A
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY42A
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schrieb im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung war in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los wurden neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) schrieb im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Leistungen über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung war in elf einzelne Lose gegliedert. In jedem Los wurden neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenvereinbarungen erfolgt durch den LDI für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 1 - "PC-Systeme" wurden drei unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche optionale Komponenten (Pflichtoptionen) zwingend anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 1 - "PC-Systeme" wurden drei unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche optionale Komponenten (Pflichtoptionen) zwingend anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 2 - "Standard Monitore" wurden vier Geräteklassen mit 24, 27 und 32 Zoll Bildschirmdiagonale angefordert. Die Geräteklassen haben weitgehend identische technische Leistungsmerkmale, nur bei den 24 Zoll Monitoren gemäß Leistungsbeschreibung wird eine zusätzliche integrierte Kamera gefordert.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 2 - "Standard Monitore" wurden vier Geräteklassen mit 24, 27 und 32 Zoll Bildschirmdiagonale angefordert. Die Geräteklassen haben weitgehend identische technische Leistungsmerkmale, nur bei den 24 Zoll Monitoren gemäß Leistungsbeschreibung wird eine zusätzliche integrierte Kamera gefordert.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 3 - "Thin Clients" wurden zwei Standard Thin Client Modelle mit Linux und Windows Betriebssystem angefordert, welche den weitestgehend einheitlichen Bedarf der Behörden und Einrichtungen decken sollen. Zusätzlich sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden sollen.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 3 - "Thin Clients" wurden zwei Standard Thin Client Modelle mit Linux und Windows Betriebssystem angefordert, welche den weitestgehend einheitlichen Bedarf der Behörden und Einrichtungen decken sollen. Zusätzlich sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden sollen.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 4 - "Notebooks" wurden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 4 - "Notebooks" wurden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 5 - "Server" wurden zwei unterschiedliche Bauformen (Tower und Rack-Einbau Gehäuse) mit in Summe vier unterschiedlichen Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Geräteklassenübergreifend sowie zu jeder Geräteklasse spezifisch sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden. Alle angebotenen Pflichtoptionen müssen, soweit dies modellspezifisch technisch möglich ist, grundsätzlich übergreifend für alle vier Geräteklassen verwendet werden können. Insofern wird die Verwendung eines einheitlichen Herstellers für alle vier Geräteklassen gewünscht, mindestens jedoch für alle drei Rack Server Modelle gefordert (Ausschlusskriterium).
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 5 - "Server" wurden zwei unterschiedliche Bauformen (Tower und Rack-Einbau Gehäuse) mit in Summe vier unterschiedlichen Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Geräteklassenübergreifend sowie zu jeder Geräteklasse spezifisch sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden. Alle angebotenen Pflichtoptionen müssen, soweit dies modellspezifisch technisch möglich ist, grundsätzlich übergreifend für alle vier Geräteklassen verwendet werden können. Insofern wird die Verwendung eines einheitlichen Herstellers für alle vier Geräteklassen gewünscht, mindestens jedoch für alle drei Rack Server Modelle gefordert (Ausschlusskriterium).
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 6 - "Drucker - Laser" wurden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf abdecken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende, optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 6 - "Drucker - Laser" wurden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf abdecken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende, optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 7 - "Drucker - Tintenstrahl" wurden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 7 - "Drucker - Tintenstrahl" wurden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 8 - "Tablet Windows mit Tastatur" wiurde ein aus Anwendungs- und Software Management Sicht dem Standard Notebook vergleichbares Tablet mit Windows Betriebssystem gefordert, welches durch eine zugehörige und optional verwendbare Tatstatur als vollwertiges Notebook verwendet werden kann. Als Ergänzung ist ein geeigneter Port-Replikator zur stationären Nutzung anzubieten. Neben der Bedienung über die zugehörige Tastatur und einer optionalen Maus muss die Bedienung über Fingereingabe (Touch) sowie mittels optionalen Stiftes zur Eingabe von Handschrift möglich sein. Geräte dieser Bauform werden am Markt sowohl als Tablet mit Tastatur als auch als "detachable" Notebooks angeboten. Im Unterschied zum Notebook sind jedoch alle software- und leistungsseitigen Funktionen vom Tablet auch ohne angeschlossene Tastatur bereitzustellen. Das anzubietende Gerät muss zwingend die aktuellen Betriebssysteme von Microsoft in der Version Windows 10 64-Bit unterstützen. Zusätzlich zum Gerät werden unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) abgefragt, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 8 - "Tablet Windows mit Tastatur" wiurde ein aus Anwendungs- und Software Management Sicht dem Standard Notebook vergleichbares Tablet mit Windows Betriebssystem gefordert, welches durch eine zugehörige und optional verwendbare Tatstatur als vollwertiges Notebook verwendet werden kann. Als Ergänzung ist ein geeigneter Port-Replikator zur stationären Nutzung anzubieten. Neben der Bedienung über die zugehörige Tastatur und einer optionalen Maus muss die Bedienung über Fingereingabe (Touch) sowie mittels optionalen Stiftes zur Eingabe von Handschrift möglich sein. Geräte dieser Bauform werden am Markt sowohl als Tablet mit Tastatur als auch als "detachable" Notebooks angeboten. Im Unterschied zum Notebook sind jedoch alle software- und leistungsseitigen Funktionen vom Tablet auch ohne angeschlossene Tastatur bereitzustellen. Das anzubietende Gerät muss zwingend die aktuellen Betriebssysteme von Microsoft in der Version Windows 10 64-Bit unterstützen. Zusätzlich zum Gerät werden unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) abgefragt, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 9 - "Tablet iPadOS" wurden zwei weitere Tablet-Modelle angefordert. Aufgrund vorhandener Applikationen, Managementwerkzeuge und -prozesse wird für dieses Los das Gerätebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind Geräte mit der jeweils aktuellsten Version des Apple iPadOS Betriebssystems.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 9 - "Tablet iPadOS" wurden zwei weitere Tablet-Modelle angefordert. Aufgrund vorhandener Applikationen, Managementwerkzeuge und -prozesse wird für dieses Los das Gerätebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind Geräte mit der jeweils aktuellsten Version des Apple iPadOS Betriebssystems.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 10 - "Scanner" wurden Modelle verschiedener Leistungsklassen und Formate ausgeschrieben.
Im Rahmen der Ausschreibung zu LOS 11 - "Touch-Screen Monitore" wurde ein Monitor mit rund 24 Zoll Bildschirmdiagonale und Touch-Screen Bedienung angefordert.
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bei den unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.