Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
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Projektleitung
Berufserfahrung der Projektleitung (max 6 Punkte)
7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 6 Punkte
5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 5 Punkte
3 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 4 Punkte
weniger als 3 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte
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Referenzen der Projektleitung
Anlagengruppe (max 16 Punkte)
Anlagengruppe 1: 2 Punkte
Anlagengruppe 2: 2 Punkte
Anlagengruppe 3: 2 Punkte
Anlagengruppe 4: 2 Punkte
Anlagengruppe 5: 2 Punkte
Anlagengruppe 6: 2 Punkte
Anlagengruppe 7: 2 Punkte
Anlagengruppe 8: 2 Punkte
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Leistungsanteil je Anlagengruppe (max 6 Punkte je Anlagengruppe)
Leistungsphase 2 = 1 Punkt
Leistungsphase 3 = 1 Punkt
Leistungsphase 5 = 1 Punkt
Leistungsphase 6 = 1 Punkt
Leistungsphase 7 = 1 Punkt
Leistungsphase 8 = 1 Punkt
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Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (max 3 Punkte)
2.000 m² oder mehr = 3 Punkte
1.000 m² oder mehr = 2 Punkte
weniger als 1.000 m² = 0 Punkte
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Es können somit je Bewerbung erreicht werden:
+ Projektleitung mit max. 6 Punkten
+ Referenz 1 mit max. 67 Punkten (16 Punkte + (8*6 Punkte) + 3 Punkte)
+ Referenz 2 mit max. 67 Punkten (16 Punkte + (8*6 Punkte) + 3 Punkte)
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= 140 Punkte maximal
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Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.