Wir, als Studierendenwerk Bonn AöR, sind verpflichtet, Ausschreibungen im elektronischen Vergabeverfahren durchzuführen, mit Verweis auf die in der Richtlinie 2014-24-EU beschlossene Einführung der eVergabe ab 18. Oktober 2018. Um Ihnen als Bieter die Möglichkeiten der eVergabe, unter Berücksichtigung der gültigen Vergaberichtlinien zur Verfügung stellen zu können, arbeiten wir als ausschreibende Vergabestelle des Studierendenwerk Bonn AöR mit der Onlineplattform subreport Elvis zusammen. Bei subreport Elvis ist für Sie als Bieter das barrierefreie Herunterladen der Vergabeunterlagen (gegebenenfalls inklusive der GAEB-Schnittstellen-Dateien für AVA-Programme) möglich. Jedoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für Sie als Bieter, ohne Ihre freiwillige und kostenlose Registrierung beim Onlineportal von subreport Elvis, die Abgabe eines digitalen Angebotes und die Teilnahme an der gesamten Bieterkommunikation (Bieterfragen/Antworten/allg. digitale Vergabekommunikation) über Subreport Elvis nicht möglich ist. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen als Bieter, unter dem folgenden Link eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf der Onlineplattform Subreport Elvis:
https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html Nach erfolgter Registrierung haben Sie dann als Bieter die Möglichkeit einer uneingeschränkten Nutzung des Onlineportals. Angebote müssen nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Textform mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV abgegeben werden. Weitere Bearbeitungshinweise entnehmen Sie bitte der Bieterinfo zu den Vergabeunterlagen über Subreport Elvis.
Vergabeunterlagen / Formblätter und Formulare:
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 EU – Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019),
216 - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen, Informationen zur Datenerhebung, Bieterinfo EU 2022, Hinweis Textform, Hinweis - Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Leitfaden Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Zuschlagskriterien_E36338632, Bewertungsmatrix Referenzen Baugrubenherstellung, 226 - Mindestanforderungen an Nebenangebote, Hinweis Stoffpreisgleitklausel, Hinweis zur Urkalkulation.
B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen, 214 – Besondere Vertragsbedingungen , 241 – Abfall, 244 – Datenverarbeitung, 312a_322a_EU_Information_DSGVO, 513_EU_-BVB_Tariftreue_Mindestarbeitsbedingungen, Bieterinfo Unternehmen 100 Mio. € - Versicherung, Hinweis für Umgang _ Bauablaufstörungen,
211EU_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, 225 – Stoffpreisgleitklausel, Leistungsbeschreibung, Liste Vergabeunterlagen, Baugenehmigung und Anlagen, Planunterlagen und Gutachten.
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 – Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) Worddatei mit den Preisen, 124 - Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung, 221/222 - Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot), 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot), 521_EU_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende, 531_EU_Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung, 533_EU_Verpflichtungserklärung_Unterauftr._Eignungsleiher, Leistungsverzeichnis PDF/GAEB, Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen), Etikett zur Urkalkulation, Anlage Eignung - Nachweis Referenzen - Baugrubenherstellung, Unternehmensbezogene Unterlagen (siehe Formblatt 216 Punkt 2.2), Im folgenden genannte unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen): Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Unterlagen / Verpflichtungen laut Ziffer 1. BVB TVgG NRW 2018 - (siehe FB 513 EU), 522 Milog, Verpfl._Tarift._Mindestentlohn_allgem., 532_EU_Eignungsleihe_Unterauftrag, 223 - Aufgliederung der Einheitspreise.
Beachten Sie in der Bekanntmachung bitte auch die Angaben unter dem Punkt III.1) Teilnahmebedingungen (1.1 - 1.3) 3.3 Nachforderungen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert 5. Mehrere Hauptangebote: Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Nebenangebote sind zugelassen* für die nachfolgend genannten Bereiche:
2.4.3 Trägerbohlwandverbau, alle Pos.
2.4.4 Überschnittene/Aufgelöste Bohrpfahlwand, alle Pos.
Unter den weiteren folgenden Bedingungen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot Mindestanforderungen an Nebenangebote siehe Formblatt226.
* (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
1. Ausführungsfristen:
Beginn am 11.07.2022 Ende am 02.06.2023 2. Vertragsstrafen:
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der in den Vergabeunterlagen genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 % Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
3. Zahlung:
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tag(e) 4. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen:
1. Der Bauherr hat eine Kombinierte Bauleistungs- Haftpflicht-Versicherung für Bauherren, Planer, Architekten und Bauunternehmer mit Deckungssumme 100 Mio. € abgeschlossen. Dafür erhebt das Studierendenwerk Bonn AöR bei Ihnen insgesamt für Haftpflicht und Bauleistung eine Versicherungs-Umlage in Höhe von 1% der Bruttoauftragssumme.
2. Handhabung von Bauablaufstörungen (siehe Erlass des BMI BW I 7 – 70406/21#1 vom 23.03.2020)"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
Zusätzliche Vorgaben:
1. Die Frist für Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen endet am 28.04.2022.
2. Bieter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
3. Kommunikation nur schriftlich als Nachricht über Subreport Elvis zugelassen.
4. Es sind keine schriftlichen Angebote zugelassen.
5. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
6. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch über Subreport Elvis zugelassen.
7. Die genannten Formulare zu Punkt D (siehe Bekanntmachung und FB 211EU), sind noch zusätzlich nach späterer Aufforderung, vor einer möglichen Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer bei der Vergabestelle vom Studierendenwerk Bonn AöR einzureichen. Natürlich können Sie diese Formulare bereits mit dem Angebot einreichen. "Ende der zusätzlichen Vorgaben"..