Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage B) einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
[Hinweis: Eintragungen Gewerbezentralregister/Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge]
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Erklärungen zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Versicherung, dass das Unternehmen entsprechend der für es national geltenden Rechtsakte auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen – auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung – auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Versicherung, dass der Bewerber/Bieter kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Versicherung, dass eine unter vorstehenden Punkt fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. Versicherung, dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter vorstehenden Punkt fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.
c) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
- Nicht gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge verstoßen haben
- Ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommen
- In den letzten 3 Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen haben
- sich zu unbeschränktem Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sicherstellen, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt
- keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung von Aufträgen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben
- in Bezug auf Ausschlussgrünen nach §§ 123 f GWB und Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten haben
- geforderte Nachweise in Bezug auf §§ 122 bis 124 GWB in der Lage sein werden zu übermitteln
- zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen die Entscheidungsfindung unzulässig beeinflusst haben, versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren hätte erlangen können und irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung hätten beeinflussen können bzw. dies versucht haben
-Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat, und wenn ja welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- Erklärung, ob Personen, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt sind oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurden
(Hinweis: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge)